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Rahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) zur Lernförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 5)
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg · Potsdam · Brandenburg · Oberste Landesbehörde
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Die Förderung ist als strukturierte und kontinuierliche Unterstützungsmaßnahme auszugestalten. Sie orientiert sich an den geltenden Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sowie an den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die Förderung regelmäßig, kontinuierlich und in pädagogisch geeigneten Lernsettings durchgeführt wird. Sie erfolgt grundsätzlich als Kleingruppenangebot mit maximal vier Lernenden pro Gruppe. Je Grund- und Förderschule können bis maximal sechs Gruppen, je weiterführende allgemeinbildende Schule bis maximal vier Gruppen und je Berufliche Schule bis maximal zwei Gruppen gebildet werden. Lerngruppen können je nach Förderbedarf und Schülerzusammensetzung an den Schulen fachspezifisch (nur Deutsch-Gruppe, nur Mathe-Gruppe) oder fächerübergreifend (Deutsch-Mathe-Gruppe) ausgerichtet werden. Die Durchführung der Förderstunden erfolgt in der Regel pro Lerngruppe zweimal wöchentlich zu je 45 min an unterschiedlichen Wochentagen. In der Regel finden mindestens zwei Förderstunden für unterschiedliche Lerngruppen an einem Tag nacheinander statt, soweit an der jeweiligen Schule mindestens zwei Lerngruppen gebildet wurden. Die Lernförderung wird in Präsenz in den Räumen der jeweiligen Schule umgesetzt. Während der Schulferien des Landes Brandenburg findet keine Förderung statt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fortlaufend nachvollziehbar dokumentiert wird. Dies umfasst insbesondere Anwesenheitsnachweise, kurze Lernstandsberichte sowie Aufzeichnungen zu Lernfortschritten und bestehenden Förderbedarfen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Erbringung von Nachhilfeleistungen in Deutsch und Mathematik für 12 Schulen in der Region Cottbus, Spremberg und Forst.
- Die Maßnahme ist Teil des Startchancen-Programms zur Verbesserung der Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern.
- Eine Rahmenvereinbarung über zehn Jahre wird geschlossen, mit bedarfsabhängigen Abrufen je Schulhalbjahr.
- Detaillierte Angaben zur Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen.
Gesucht wird ein Anbieter für fachbezogene Nachhilfe in Deutsch und Mathematik für Schülerinnen und Schüler an Schulen im Land Brandenburg, Region Cottbus, Spremberg und Forst (Los 5).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige soziale Kriterien
„Die Vergabe wird im Offenen Verfahren gemäß § 14 Absatz 2 und § 15 der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Die Vergabestelle verfährt nach den Vorschriften der VgV und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Pädagogisches Konzept 70 %Qualität
Qualitäts-/Leistungskriterium Pädagogisches Konzept mit den Unterkriterien: Darstellung individueller Förderansätze für unterschiedliche Leistungsniveaus, Darstellung des lernerfolgsorientierten Umgangs mit heterogenen Lerngruppen und Darstellung der Maßnahmen zur systematischen Qualitätssicherung der Nachhilfeleistung
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Preis für eine 45-minütige Förderstunde 30 %Preis
Gewertet wird der Bruttopreis inkl. ggf. gewährtem Skonto gemäß Preisblatt (Anlage 06).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Je nach den Rechtsvorschriften des Staates der Niederlassung müssen gewerbliche Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein. Eine Überprüfung erfolgt nur für das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen wie folgt: a) deutsche Unternehmen: Der Auftraggeber ruft auf www.handelsregister.de einen aktuellen Auszug für das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen ab, sofern es eintragungspflichtig ist. b) außerhalb Deutschlands niedergelassene Unternehmen Das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines aktuellen Auszugs (zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate) nachzuweisen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Bestehen von ausreichendem Versicherungsschutz gemäß Eigenerklärung zum Vorhandensein einer aktuellen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (Anlage 10); von dem für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmen wird eine Versicherungsbestätigung angefordert.
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Gesamtjahresumsatz
Angabe von Umsatzzahlen in Anlage 09 (Unternehmensangaben)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Angabe des Personalbestands und Bestätigung des Vorhandenseins von ausreichend geeigneten Personals gemäß Eigenerklärung in Anlage 09 (Unternehmensangaben).
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Nachunternehmer-Anteil
Angabe, welche Teile des Auftrags die Bieterin oder der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU, Anlage 02).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, siehe § 160 Absatz 1 GWB. Der Nachprüfantrag ist gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1GWB unzulässig, soweit: "1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Gemäß § 135 Absatz 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 10.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.060 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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