Vergeben Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle 3 Lose

Schul-IT / Jahrgangsausstattung weiterführende Schulen - Lieferung von mobilen Endgeräten und Ladeschränken

Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · Norderstedt · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 3 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    2-in-1 Convertible mit Windows 11
    🏆 think about IT GmbH · Münster
  • Los 2 Vergeben
    iPads und Zubehör
    🏆 ACS Group GmbH · Ottobrunn
  • Los 3 Vergeben
    Ladeschränke
    🏆 Abodia IT & Medientechnik GmbH · Schwanewede
Auftragnehmer (3)
  • Abodia IT & Medientechnik GmbH · Schwanewede
  • ACS Group GmbH · Ottobrunn
  • think about IT GmbH · Münster
💶 Zuschlagswert 755.043 €
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 18.05.2026

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 3 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: Abodia IT & Medientechnik GmbH u. a.. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Schul-IT / Jahrgangsausstattung der weiterführenden Schulen Lieferung von mobilen Endgeräten und Ladeschränken

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote pro Los

Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Abodia IT & Medientechnik GmbH, ACS Group GmbH, think about IT GmbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 2-in-1 Convertible mit Windows 11
Abodia IT & Medientechnik GmbH, ACS Group GmbH, think about IT GmbH 544.038 €
Los 2 iPads und Zubehör
Abodia IT & Medientechnik GmbH, ACS Group GmbH, think about IT GmbH 183.259 €
Los 3 Ladeschränke
Abodia IT & Medientechnik GmbH, ACS Group GmbH, think about IT GmbH 27.746 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (3) Abodia IT & Medientechnik GmbH · ACS Group GmbH · think about IT GmbH
    Zuschlagswert 755.043 €

    2 Veröffentlichungen

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Preiseinschätzung

Basierend auf 311 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 171.746 €
Median 294.035 €
Oberes Quartil 527.135 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · Norderstedt

755.043 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 19-26-423
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Norderstedt, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 29.05.2026
CPV-Code 30213100
Büromaschinen und Computer (Was ist das?)
Angebote 4
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 3,5) (?)
Lose 3
Erfüllungsort Norderstedt
Laufzeit 90 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (3)
Abodia IT & Medientechnik GmbH · Schwanewede ACS Group GmbH · Ottobrunn think about IT GmbH · Münster

Auftragnehmer (3) (?)
  • Abodia IT & Medientechnik GmbH
  • ACS Group GmbH
  • think about IT GmbH
Vertrag 18.05.2026

Ø Bieter in der Branche 3.5

Historischer Durchschnitt aus 48.516 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.799 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 28 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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