Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Los N006 Verblendmauerwerk - Kultur/Kloster/Kyritz

Stadt Kyritz · Kyritz · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Los N006 Verblendmauerwerk - Kultur/Kloster/Kyritz
    🏆 L + S Verblend GmbH · Rhede
Auftragnehmer
  • L + S Verblend GmbH · Rhede
💶 Zuschlagswert 175.395 €
👥 Eingegangene Angebote 9
📅 Zuschlagsdatum 13.03.2026

Bieter-Übersicht: 9 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: L + S Verblend GmbH. Die übrigen 8 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Verblendmauerwerk mit Kerndämmung im wilden Verband mit Rollschichten im Sturzbereich, an den Fensterbänke, am Sockel, an der Traufe und am Ortgang. Das Verblendmauerwerk ist komplett an der Fassade mittels Konsolen anzuhängen.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Ergänzende Informationen

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Soziale Kriterien
  • Sonstige soziale Kriterien

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Los N006 Verblendmauerwerk - Kultur/Kloster/Kyritz
  • Preis 100 Pkt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Erklärung zu drittstaatlichen Subventionen

    Nachweis nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung (EU) 2022/2560 erforderlich.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Los N006 Verblendmauerwerk - Kultur/Kloster/Kyritz
L + S Verblend GmbH 175.395 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 80 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer L + S Verblend GmbH
    Zuschlagswert 175.395 €

    1 Veröffentlichung

    • 10.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 13.268 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 92.301 €
Median 261.957 €
Oberes Quartil 604.263 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Kyritz · Kyritz

175.395 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 62-N006/2025
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Stadt Kyritz
Standort Kyritz, Brandenburg
Veröffentlicht 10.04.2026
CPV-Code 45262521
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 9
starker Wettbewerb (Ø 7,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Kyritz
Laufzeit 10 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 175.395 – 873.000 €

Bieter (1)
L + S Verblend GmbH · Rhede

Auftragnehmer (?)
L + S Verblend GmbH
Vertrag 13.03.2026

Ø Bieter in der Branche 7.0

Historischer Durchschnitt aus 330.805 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 100.465 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 59 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Brandenburg
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →