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Beschaffung von 7 Diesel-Gelenk-Bussen für die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG)
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH · Kerpen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Verkehr & Logistik →Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 7 Diesel-Gelenk-Bussen für die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) in Niederflur-Bauweise mit einer Klassifizierung nach EG-Richtlinie 2001/85 mit Sitz- und Stehplätzen. Die Fahrzeuge müssen insbesondere über eine Fahrgastkapazität für jeweils 150 Fahrgäste (ohne Fahrer) verfügen und mindestens die Euro 6 Norm einhalten. Zudem muss die Motorleistung bei mindestens 250 kW liegen. Die Fahrzeuge müssen spätestens bis 28.02.2025 geliefert werden, die verbindliche Zusage einer früheren Lieferung wird positiv bewertet. Option: Neben der Lieferung der Busse sind auch Wartungsleistungen über eine Dauer von 10 Jahren anzubieten, wobei die Beauftragung auch der Wartung von einer gesonderten Beauftragung der Auftraggeberin abhängig ist. Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus dem noch im Entwurf befindlichen Lastenheft, welches zur näheren Information bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird. Da es sich hierbei um einen Entwurf handelt, bleiben Änderungen im weiteren Verlauf des Verfahrens jedoch ausdrücklich vorbehalten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung zur Lieferung von 7 Diesel-Gelenk-Bussen (Niederflur, 150 Fahrgäste, Euro 6, mind.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 13.05.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 164 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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