Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Bayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VOEK 046-26
Die Direktion München, Hauptstelle FM verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Bayern u. vergibt Verkehrssicherungsmaßnahmen auf Liegenschaften in Bayern.
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Die Leistung ist in insgesamt 10 Lose aufgeteilt.
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Die Lose 1 - 5 umfassen Baumkontrollen u. die Lose 6 - 10 Baumpflegemaßnahmen.
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Los 1 - 5:
1. Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten)
2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit v. maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung.
3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig ein- bis zweimal jährlich (Kontrollintervall A: 1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt – Kontrollintervall B: 2x jährlich belaubt/unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden.
4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen u. ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist v. der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam u. vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages.
5. Bereits vorhandene Baumkataster für einzelne Liegenschaften werden zur Übersicht über den vorhandenen Baumbestand u. zur Kalkulation für den Bieter mit veröffentlicht.
6. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen:
- Baumkatasterüberarbeitung
- Regelkontrolle Einzelbäume
- Flächige Regelkontrolle
- Erstellung u. Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. Aktualisierung
- Anfahrtspauschale fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten
- Fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus Regelkontrolle Einzelbaum
- Fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten (bei 10 % d. Bäume) aus der geschätzten flächigen Regelkontrolle: Los 1: 36.677 m² und 2.305 Bäume, Los 2: 127.966 m² und 3.198
Vollständige Beschreibung (3.611 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Vergabe von Dienstleistungen zur Baumkontrolle (5 Lose) und Baumpflege (5 Lose) auf Liegenschaften in Bayern.
Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre, Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Leistungserbringung ohne Mindestmenge.
Bieter müssen Erfahrung in Baumkatasterführung, Regelkontrollen, Baumpflegearbeiten wie Schnitt und Fällung sowie Baustelleneinrichtung nachweisen.
Zugangsbeschränkungen und besondere Prüfverfahren auf einzelnen Liegenschaften sind zu beachten und erfordern die Vorlage spezifischer Dokumente.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vergibt Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Bayern.
Die Leistung ist in 10 Lose aufgeteilt, wobei 5 Lose Baumkontrollen und 5 Lose Baumpflegemaßnahmen umfassen. Es handelt sich um Werk- bzw. Rahmenverträge mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren.
Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 10 Lose unterteilt — mit
unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Achten Sie
auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
Los 1Los 1: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Bayern
Laufzeitkeine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Los 2Los 2: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Bayern
Laufzeitkeine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Los 3Los 3: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Bayern
Laufzeitkeine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Los 4Los 4 Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Bayern
Laufzeitkeine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Los 5Los 5: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Bayern
Laufzeitkeine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Los 6Los 6: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Bayern
Laufzeitkeine Angabe · bis zu 3× verlängerbar
Los 7Los 7: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Bayern
Laufzeitkeine Angabe · bis zu 3× verlängerbar
Los 8Los 8: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Bayern
Laufzeitkeine Angabe · bis zu 3× verlängerbar
Los 9Los 9: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Bayern
Laufzeitkeine Angabe · bis zu 3× verlängerbar
Los 10Los 10: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Bayern
Laufzeitkeine Angabe · bis zu 3× verlängerbar
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Alle Lose
Wertungspreis100 %
Preis
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3 Mio. €;
Sachschäden mindestens 3 Mio. €;
Vermögensschäden mindestens 300.000 €.
Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
Vom für den Zuschlag vorgesehenen Bieter ist auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ein Nachweis für die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Qualitätsmanagement
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
-- dass die Kontrollen von Personen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen, durchgeführt werden.
Die Personen müssen
a. Schäden und Schadsymptome (FLL Baumkontrollrichtlinien) erkennen können;
b. diese nach Art und Umfang sowie Gefährdungspotenzial einschätzen können;
c. erkennen und festlegen können, ob und ggf. welcher weiterer Handlungsbedarf besteht;
d. in der Lage sein die notwendigen Maßnahmen zu benennen.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z.B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege/Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik).
Ein Nachweis der Ausbildung/Qualifikation bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals ist auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifikations- bzw. Zertifizierungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers,
Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
jährlicher Leistungsumfang (in Anzahl von Bäumen der Referenz),
Leistungszeitraum,
Leistungsart,
Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
„Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig ein- bis zweimal jährlich (Kontrollintervall A: 1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt – Kontrollintervall B: 2x jährlich belaubt/unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden.“
Historischer Durchschnitt aus 186.922 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 102.484 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle: