DSTW NB Rostock Serie 01 - Abschnitt Bentwisch Bau+OLA
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Die Bahnstrecke Stralsund - Rostock Hbf (Strecke 6322) stellt die Verbindung zwischen diesen beiden Hansestädten in Mecklenburg-Vorpommern dar. Sie wird im Wesentlichen von Stellwerken gesteuert, deren Anlagen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Von der DB InfraGO AG wird aus diesen Gründen die Erneuerung der abgängigen LST-Anlagen erwogen. Hierfür wurde das Projekt „Ersatzneubau/Erneuerung DSTW-NB Rostock Serie 01 - G.016000295 – “ Bast erstellt. Anlass dieses Projektes ist die Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik im Bahnhof Bentwisch. Daraus ergeben sich neben den LST-Maßnahmen auch Anpassungsplanungen in den Gewerken Telekommunikation, Elektrotechnik, Oberleitung, Kabeltrassentiefbau, welche teil dieser Ausschreibung sind.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik (LST) im Bahnhof Bentwisch im Rahmen des Projekts "DSTW NB Rostock Serie 01".
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln“
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
-
Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
6 Veröffentlichungen
- 10.04.2026 14 - Nach örtlicher Begehung durch den Auftraggeber und auf dessen Wunsch sind zusätzliche Leistungen an den Entwässerungsschächten erforderlich. Diese Leistungen sind notwendig, um einen ordnungsgemäßen Zustand der Entwässerungsschächte vor der Ubergabe an die Anlagenverantwortung herzustellen. Die hieraus resultierenden Arbeiten sind im ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten und zur Erreichung des Projektziels erforderlich.
- 24.02.2026 Lfd. Nr.: AvL_10 Mehraufwendungen die dem AN aufgrund der neuen Verlegung und Herstellung der Kabeltrasse im Bereich des Hausbahnsteiges Gleis 1 entstehen, um den Bereich nach dem Ende der Sperrpause (30.04.2026) begehbar zu machen. Der Kabelkanal Größe 3 soll im Bereich des Hausbahnsteiges Gleis 1 in den vorhandenen Bahnsteig integriert und der Anschluss an das neue GFK sichergestellt werden. Aus Gründen der Gewährleistung bei Arbeiten an einer in sich geschlossenen Anlage, sind diese durch nur einen Auftragnehmer durchzuführen.
- 18.02.2026 Mehraufwendungen die dem AN aufgrund der Stillstandszeiten jeweils zu Beginn (nach 7:30 Uhr) und jeweils zum Ende der Sperrpause (vor 15:30 Uhr) bei der eingesetzten Technik, den Geräten und dem Personal in der Bauphase 1 und 2 entstehen. Der AN wird weiterhin die Leistungen erbringen müssen, die in diesen Stillstandszeiten nicht durchgeführt werden konnten.
- 29.01.2026 AvL 003 Der Auftragnehmer muss zur Erfüllung eines Vertrages §5 / Punkt 5.1.3. Fertigstellung Kabeltrassen und Querungen, aufgrund der Erkenntnisse in der Ausführungsplanung zur Anpassung hinsichtlicher Entwurfsplanung der Kabeltiefbauplanung erhebliche Mehrmengen im Kabeltiefbau ( zusätzliche Kabeltrogtrassen, Kabelschächte und Kabelquerungen, Randwegskonstruktionen u.w.) innerhalb der angemeldeten Sperrzeiten der Bauphase 1 & 2 vom 30.1. bis 30.4.2026 realisieren. AvL 005 Zusätzliche Mengen und geänderte Leistungen haben sich im Zuge der Kabeltiefbau Ausführungsplanung ergeben, die nach der Ausschreibung erstellt wurde. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen würden zusätzliche Sperrpausen erfordern, die nicht vorhanden sind. Weitere Sperrpausenzeit ist nicht geplant und nicht umsetzbar. Die Leistungen stehen bereits im direkten Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, uns wirken sich auf das vom AN vertraglich geschuldete Werk aus. Die zustzlichen Leistungen sind nicht technisch abgrenzbar und sind in der Bauausführung in einem Zuge durch den AN ausführbar. AvL 007 Die Herrichtung der BE-Fläche neben Gleis 4 Strecke 6322 muss aufgrund der Anforderungen der UNB auf einer anderen Fläche, als in der Ausschreibung vorgesehen, errichtet werden. Um u.a. die vertraglich geschuldete Leistung Einrichten der BE-Fläche erfüllen zu können, muss nun entgegen der Ausschreibung Oberboden abgetragen und ein Bodenaufbau aus Geotextil und FFS hergerichtet werden. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen sind zwingend erforderlich, damit der AN seine vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllen kann. Der AN hat bereits Materialien und Maschinen vor Ort. Die Anlieferung und Koordinierung des Aufbaus der BE-Fläche durch einen Dritten würde somit zusätzlich Aufwand in der Ausschreibung, Koordination und Logistik bedeuten. Es würden erhebliche Kosten durch die Anlieferung von zusätzlichen Geräten und Materialien anfallen. Außerdem würden Kosten druch Stillstandszeiten des beauftragten AN anfallen.
- 26.01.2026 Der Auftragnehmer muss zur Erfüllung eines Vertrages 55 / Punkt 5.1.3. Fertigstellung Kabeltrassen und Querungen, aufgrund der Erkenntnisse in der Ausführungsplanung zur Anpassung hinsichtlicher Entwurfsplanung der Kabeltiefbauplanung erhebliche Mehrmengen im Kabeltiefbau ( zusätzliche Kabeltrogtrassen, Kabelschächte und Kabelquerungen, Randwegskonstruktionen u.w.) innerhalb der anaemeldeten Sperrzeiten der Bauphase 1 & 2 vom 30.1 . bis 30.4.2026 realisieren.
- 06.01.2026 1 (001) - Um den Neubau des Kabeltiefbaues durchzuführen zu können, muss der vorhandenen Kabeltrog zurückgebaut werden. Ohne den Rückbau kann der Neubau nicht stattfinden, da der neue Kabeltrog in der Flucht des alten Kabeltroges geplant wurde. Das war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt, da die AP erst nach der Ausschreibung erstellt wurde. Bei einem Wechsel des AN würden es zu zusätzlich Kosten durch die Ausscrheibung, die Koordination, für die An- und Abfahrt, sowie die BE-Flächen Einrichtung kommen. 3 (AvL-002) - Entsorgung von Rest- und Absfallstoffen, die nicht in den Leistungspositionen 5.7 des LV aufgeführt sind. Dazu zählen u.a. die gewonnenen Reststoffe aus der Position 1.2.1. Baustelle einrichten MLV-ALI 01020020. Das Leistungsbild wird bereits durch den beauftragen AN abgedeckt. Bereitstellungflächen und Entsorgungsflächen sind bereits vorhanden, sodass keine zusätzlichen Mehrkosten für das Zwischenlagern notwendig werden.
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
1 Veröffentlichung
- 17.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.