DSTW NB Rostock Serie 01 - Abschnitt Bentwisch Bau+OLA
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Die Bahnstrecke Stralsund - Rostock Hbf (Strecke 6322) stellt die Verbindung zwischen diesen beiden Hansestädten in Mecklenburg-Vorpommern dar. Sie wird im Wesentlichen von Stellwerken gesteuert, deren Anlagen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Von der DB InfraGO AG wird aus diesen Gründen die Erneuerung der abgängigen LST-Anlagen erwogen. Hierfür wurde das Projekt „Ersatzneubau/Erneuerung DSTW-NB Rostock Serie 01 - G.016000295 – “ Bast erstellt. Anlass dieses Projektes ist die Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik im Bahnhof Bentwisch. Daraus ergeben sich neben den LST-Maßnahmen auch Anpassungsplanungen in den Gewerken Telekommunikation, Elektrotechnik, Oberleitung, Kabeltrassentiefbau, welche teil dieser Ausschreibung sind.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik (LST) im Bahnhof Bentwisch, Teil der Bahnstrecke Stralsund - Rostock.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
6 Veröffentlichungen
- 10.04.2026 14 - Nach örtlicher Begehung durch den Auftraggeber und auf dessen Wunsch sind zusätzliche Leistungen an den Entwässerungsschächten erforderlich. Diese Leistungen sind notwendig, um einen ordnungsgemäßen Zustand der Entwässerungsschächte vor der Ubergabe an die Anlagenverantwortung herzustellen. Die hieraus resultierenden Arbeiten sind im ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten und zur Erreichung des Projektziels erforderlich. aktuell
- 24.02.2026 Lfd. Nr.: AvL_10 Mehraufwendungen die dem AN aufgrund der neuen Verlegung und Herstellung der Kabeltrasse im Bereich des Hausbahnsteiges Gleis 1 entstehen, um den Bereich nach dem Ende der Sperrpause (30.04.2026) begehbar zu machen. Der Kabelkanal Größe 3 soll im Bereich des Hausbahnsteiges Gleis 1 in den vorhandenen Bahnsteig integriert und der Anschluss an das neue GFK sichergestellt werden. Aus Gründen der Gewährleistung bei Arbeiten an einer in sich geschlossenen Anlage, sind diese durch nur einen Auftragnehmer durchzuführen.
- 18.02.2026 Mehraufwendungen die dem AN aufgrund der Stillstandszeiten jeweils zu Beginn (nach 7:30 Uhr) und jeweils zum Ende der Sperrpause (vor 15:30 Uhr) bei der eingesetzten Technik, den Geräten und dem Personal in der Bauphase 1 und 2 entstehen. Der AN wird weiterhin die Leistungen erbringen müssen, die in diesen Stillstandszeiten nicht durchgeführt werden konnten.
- 29.01.2026 AvL 003 Der Auftragnehmer muss zur Erfüllung eines Vertrages §5 / Punkt 5.1.3. Fertigstellung Kabeltrassen und Querungen, aufgrund der Erkenntnisse in der Ausführungsplanung zur Anpassung hinsichtlicher Entwurfsplanung der Kabeltiefbauplanung erhebliche Mehrmengen im Kabeltiefbau ( zusätzliche Kabeltrogtrassen, Kabelschächte und Kabelquerungen, Randwegskonstruktionen u.w.) innerhalb der angemeldeten Sperrzeiten der Bauphase 1 & 2 vom 30.1. bis 30.4.2026 realisieren. AvL 005 Zusätzliche Mengen und geänderte Leistungen haben sich im Zuge der Kabeltiefbau Ausführungsplanung ergeben, die nach der Ausschreibung erstellt wurde. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen würden zusätzliche Sperrpausen erfordern, die nicht vorhanden sind. Weitere Sperrpausenzeit ist nicht geplant und nicht umsetzbar. Die Leistungen stehen bereits im direkten Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, uns wirken sich auf das vom AN vertraglich geschuldete Werk aus. Die zustzlichen Leistungen sind nicht technisch abgrenzbar und sind in der Bauausführung in einem Zuge durch den AN ausführbar. AvL 007 Die Herrichtung der BE-Fläche neben Gleis 4 Strecke 6322 muss aufgrund der Anforderungen der UNB auf einer anderen Fläche, als in der Ausschreibung vorgesehen, errichtet werden. Um u.a. die vertraglich geschuldete Leistung Einrichten der BE-Fläche erfüllen zu können, muss nun entgegen der Ausschreibung Oberboden abgetragen und ein Bodenaufbau aus Geotextil und FFS hergerichtet werden. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen sind zwingend erforderlich, damit der AN seine vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllen kann. Der AN hat bereits Materialien und Maschinen vor Ort. Die Anlieferung und Koordinierung des Aufbaus der BE-Fläche durch einen Dritten würde somit zusätzlich Aufwand in der Ausschreibung, Koordination und Logistik bedeuten. Es würden erhebliche Kosten durch die Anlieferung von zusätzlichen Geräten und Materialien anfallen. Außerdem würden Kosten druch Stillstandszeiten des beauftragten AN anfallen.
- 26.01.2026 Der Auftragnehmer muss zur Erfüllung eines Vertrages 55 / Punkt 5.1.3. Fertigstellung Kabeltrassen und Querungen, aufgrund der Erkenntnisse in der Ausführungsplanung zur Anpassung hinsichtlicher Entwurfsplanung der Kabeltiefbauplanung erhebliche Mehrmengen im Kabeltiefbau ( zusätzliche Kabeltrogtrassen, Kabelschächte und Kabelquerungen, Randwegskonstruktionen u.w.) innerhalb der anaemeldeten Sperrzeiten der Bauphase 1 & 2 vom 30.1 . bis 30.4.2026 realisieren.
- 06.01.2026 1 (001) - Um den Neubau des Kabeltiefbaues durchzuführen zu können, muss der vorhandenen Kabeltrog zurückgebaut werden. Ohne den Rückbau kann der Neubau nicht stattfinden, da der neue Kabeltrog in der Flucht des alten Kabeltroges geplant wurde. Das war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt, da die AP erst nach der Ausschreibung erstellt wurde. Bei einem Wechsel des AN würden es zu zusätzlich Kosten durch die Ausscrheibung, die Koordination, für die An- und Abfahrt, sowie die BE-Flächen Einrichtung kommen. 3 (AvL-002) - Entsorgung von Rest- und Absfallstoffen, die nicht in den Leistungspositionen 5.7 des LV aufgeführt sind. Dazu zählen u.a. die gewonnenen Reststoffe aus der Position 1.2.1. Baustelle einrichten MLV-ALI 01020020. Das Leistungsbild wird bereits durch den beauftragen AN abgedeckt. Bereitstellungflächen und Entsorgungsflächen sind bereits vorhanden, sodass keine zusätzlichen Mehrkosten für das Zwischenlagern notwendig werden.
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