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Ersatzbeschaffung eines Mobilbaggers für den Baubetriebshof Weingarten

Stadt Weingarten · Weingarten · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer B + K Bregler & Klöckler GmbH
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 04.08.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Ersatzbeschaffung eines Mobilbaggers für den Baubetriebshof Weingarten

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Ersatzbeschaffung eines Mobilbaggers für den Baubetriebshof Weingarten
  • Vollständige Umsetzung der Wertungskriterien im Leistungsverzeichnis 40 %
    Qualität

    100 % sind 114 Wertungskriterien 100% = 50 Punkte 90% - 99% = 45 Punkte 80% - 89% = 40 Punkte 70% - 79% = 35 Punkte 0% - 69% = 0 Punkte

  • Preis 40 %
    Kosten

    100 Punkte = wirtschaftlichster Preis 90 Punkte = zweitplatzierter 80 Punkte = drittplatzierter 70 Punkte = viertplatzierter

  • Voraussichtliche Lieferzeit 10 %
    Qualität

    In der Ausführungsfrist ab 01.09.2025 bis 01.12.2026 1 - 3 Monate nach Zuschlag = 50 Punkte 4 - 6 Monate nach Zuschlag = 30 Punkte 5 - 9 Monate nach Zuschlag = 10 Punkte 10 und mehr Monate nach Zuschlag = 0 Punkte

  • Kundendienstnähe 10 %
    Qualität

    Gemessen der Werkstattanschrift anhand von Google Maps kürzeste Route 0 - 30 min. = 50 Punkte 31 - 60 min. = 25 Punkte Ab 61 min. = 0 Punkte

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.  (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags  erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:  https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf  wird hingewiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 78 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer B + K Bregler & Klöckler GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 17.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 219.745 €
Median 365.700 €
Oberes Quartil 999.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Weingarten · Weingarten

zv@rv.de
+49 751-852513

Stammdaten
Vergabenummer 25-115-ZV
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Stadt Weingarten
Standort Weingarten, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 17.09.2025
CPV-Code 43261000
Bergbau- und Bohrgeräte (Was ist das?)
Angebote 1
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,2) (?)
Erfüllungsort Weingarten
Laufzeit 01.09.2025 – 01.12.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
B + K Bregler & Klöckler GmbH · Bad Waldsee

Auftragnehmer (?)
B + K Bregler & Klöckler GmbH
Vertrag 04.08.2025

Ø Bieter in der Branche 2.2

Historischer Durchschnitt aus 19.324 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 99.949 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 14 Tage
Schätzwert-Abweichung -12%
KMU-Bieteranteil 10%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →