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Projekt Refill - Pipelinebau Bauabschnitt 4 mit H2
Netz Leipzig GmbH · Leipzig · Sachsen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPipelinebau Bauabschnitt 4 mit H2🏆 Bietergemeinschaft Pfeiffer/ KASSECKER/ Umwelttechnik, vertreten durch Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG · Leipzig
- Bietergemeinschaft Pfeiffer/ KASSECKER/ Umwelttechnik, vertreten durch Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG · Leipzig
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
1. Die Leipziger Stadtwerke versorgen rund ein Drittel der Einwohner Leipzigs über das ca. 500 Kilometerlange Fernwärmeverbundnetz mit Wärme. Aufgrund der Bestrebungen in Leipzig, bis 2040 klimaneutral zu sein, sollen die vorhandenen Infrastrukturen neu gedacht werden. Ein erster Schritt dazu ist der Ausstieg aus der Kohle und dem damit verbundenen Bezugsende von Wärme aus dem Kraftwerk Lippendorf. Zur Kompensation dieser Wärmemengen kann neben der Eigenerzeugung in neuen Kraftwerken ein signifikanter Anteil der Fernwärme aus bisher nicht genutzter industrieller Abwärme stammen. Die Industrieanlagen der TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland beherbergen großes Potenzial einer externen Wärmenutzung. Die Übergabe der nutzbaren Abwärmemengen soll über eine neu zu errichtende Wärmeübertragerstation an eine rund 19 kilometerlange Verbindungstrasse nach Kulkwitz erfolgen. Dort wird ebenfalls eine neue Druckerhöhungsstation im Zuge des Projektes errichtet. Vorstehendes wird insgesamt als „Projekt“ bezeichnet. 2. Damit das Projekt realisiert werden kann, ist eine öffentlich-rechtliche Vorhabengenehmigung in Gestalt eines Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 3. Das Projekt ist in vier Bauabschnitte für den Pipelinebau unterteilt. Im Verlauf befinden sich verschiedene Sonderbauwerke/ Querungen welche in geschlossener Bauweise realisiert werden. Diese Querungen gehören nicht zum Leistungssoll.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Anstatt: Ziffer 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/03/2025 16:00:00 (UTC+1), muss es heißen: Ziffer 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/03/2025 16:00:00 (UTC+1)
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtsumme Netto (Wertung linear interpoliert mit halben Punkten und vorgegebener Bandbreite) 80 %Preis
Da das Zuschlagskriterium A. „Preis“ mit 80 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 80 gewichtete Punkte erreichen.
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Vertragsbedingungen: Haftung und Gewährleistung 10 %Qualität
Kriterium B.1. Haftung: Da das Kriterium „Haftung“ mit 5 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 5 gewichtete Punkte erreichen. Kriterium B.2. Gewährleistung: Da das Kriterium „Gewährleistung“ mit 5 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 5 gewichtete Punkte erreichen.
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Fertigstellung der Leistungen Pipelinebau BA 4 mit H2 10 %Qualität
Da das Kriterium „Fertigstellungstermin“ mit 10 % gewichtet wird, kann der Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 5 gewichtete Punkte erreichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
in Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 31.03.2025 Anstatt: Ziffer 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/03/2025 16:00:00 (UTC+1), muss es heißen: Ziffer 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/03/2025 16:00:00 (UTC+1)
- Frist 24.03.2025 Original-Veröffentlichung
- 25.03.2025 Anstatt: Ziffer 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/03/2025 16:00:00 (UTC+1), muss es heißen: Ziffer 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/03/2025 16:00:00 (UTC+1)
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 159 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bietergemeinschaft Pfeiffer/ KASSECKER/ Umwelttechnik, vertreten durch Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 06.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.373 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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