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Grundinstandsetzung Staatsbibliothek, Haus Potsdamer Straße mit Ibero-Amerikanischem Institut und Hauptverwaltung SPK – Schadstoffsanierung inkl. Abfallmanagement in den Lph. 5-8, VgV-05-457/26
Stiftung Preußischer Kulturbesitz, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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Beschreibung
siehe Beschreibung des Loses 0001
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang ist die Schadstoffsanierung und das Abfallmanagement im Rahmen der Grundinstandsetzung der Staatsbibliothek.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Die Erfüllung der Leistungsphasen 5-8 ist Teil des Auftrags.
Die Ausschreibung betrifft die Grundinstandsetzung der Staatsbibliothek Haus Potsdamer Straße mit Schadstoffsanierung und Abfallmanagement in den Leistungsphasen 5-8.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Ingenieur/in zu führen. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Mitglieder die Anforderungen erfüllen. Weitere Hinweise: 1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführenden und/oder dem/den bevollmächtigten Vertretenden elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Ist bei elektronisch in Textform eingereichten Bewerbungen der/die Bewerbende nicht erkennbar, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen – es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. 2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerbenden, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Mitglieder der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden. 3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. 4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den/die bevollmächtigte/n Vertreter/in der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4). 5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmenden vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b). 6. Beruft sich der/die Bewerbende oder Bietende, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für das Nachunternehmen die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmen nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen. Wenn ein Bewerbender oder Bietender die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmenden eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmen (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden. 7. Unterzeichnete Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 (Anlage 6). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. 8. Der Auftraggebende wird für den/die Bietende/n, der/die den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes) beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben ausländische Bietende gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (soweit vorhanden) vorzulegen. Die Auftragsvergabe steht daher unter dem Vorbehalt, dass das Wettbewerbsregister keine Eintragungen enthält, die einer Beauftragung entgegenstehen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen. Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss im Bereich Schadstoffsanierung mindestens 500.000 € (netto) betragen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens darf der Umsatz des Nachunternehmens nur entsprechend seines/ihres Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn das Nachunternehmen diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerbende gleichermaßen die Anforderungen und ist die Anzahl der Bewerbenden auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV). Mit der Einreichung des Bewerbungsbogens erklärt der/die Bewerbende /die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist. Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der Referenzprojekte (P1, P2) ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen. Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht: www.evergabe-online.de
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Vorstellung von zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren realisierten Referenzprojekten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: Beide Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2015 bis zum Tag der Veröffentlichung realisiert worden sein (VOB-Abnahme AN). Davon: Mindestens ein Referenzprojekt mit Schadstoffkosten (KGR 396/496 nach DIN 276) von mindestens 5 Mio. Euro netto. Mindestens ein Referenzprojekt mit Abfallmanagement mit Gesamtkosten (KGR 200-600 nach DIN 276) von mindestens 30 Mio. Euro netto. Hinweis: Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden. Insbesondere Angaben zu: Projektbezeichnung, Adresse, Kurze Beschreibung, Bauherr/in, Auftraggeber/in, Ansprechpartner/in mit Tel.-Nr., Entwurfsverfasser/in, Architekt/in, Projektdauer, AG, Gebäude, Art / Besonderheiten der Baumaßnahm, BGF, Kosten, Umfang der eigenen Leistung, Besondere Leistungen, Referenzschreiben. Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüberhinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen. Die Referenzprojekte (P1 und P2) müssen dem/der Bewerbenden eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmens sind nicht zugelassen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Vorstellung des Projektteams – Projektleiter/in, stellv. Projektleiter/in insbesondere Angaben zu: Name, Ausbildung/Studienabschluss, Berufserfahrung, Projektleiter/in (PL) mit Studienabschluss im Studienfeld Architektur/Raumplanung bzw. Bautechnik bzw. Wirtschaftsingenieurwese/ Technologiemanagement bzw. Umwelttechnik/ Umweltschutz bzw. Umweltwissenschaften oder ein vergleichbares Studienfeld im Bereich der Ingenieurwissenschaften (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) und mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich Schadstoffsanierung. Stellv. Projektleiter/in (stellv. PL) mit Studienabschluss im Studienfeld Architektur/Raumplanung bzw. Bautechnik bzw. Wirtschaftsingenieurwese/ Technologiemanagement bzw. Umwelttechnik/ Umweltschutz bzw. Umweltwissenschaften oder ein vergleichbares Studienfeld im Bereich der Ingenieurwissenschaften (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) und mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich Schadstoffsanierung. Projektmitarbeiter/in Abfallmanagemen (PM-AM) mit Studienabschluss im Studienfeld Architektur/Raumplanung bzw. Bautechnik bzw. Wirtschaftsingenieurwese/ Technologiemanagement bzw. Umwelttechnik/ Umweltschutz bzw. Umweltwissenschaften oder ein vergleichbares Studienfeld im Bereich der Ingenieurwissenschaften (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) und mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Abfallmanagement. Das Projektteam sollte sich aus mindestens drei Personen zusammensetzen. Doppelbenennungen der Projektmitarbeitenden sind nicht möglich. Hinweis: Beruflicher Werdegang sowie Studiennachweise der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind in digitaler Form vorzulegen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Angaben zur personellen Ausstattung des/der Bewerbenden während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Anzahl der Beschäftigten (einschl. Büroinhabende) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss mindestens 5 sein. davon Anzahl der Beschäftigten mit Studienabschluss im Studienfeld Architektur/Raumplanung bzw. Bautechnik bzw. Wirtschaftsingenieurwese/ Technologiemanagement bzw. Umwelttechnik/ Umweltschutz bzw. Umweltwissenschaften oder ein vergleichbares Studienfeld im Bereich der Ingenieurwissenschaften (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung Schadstoffsanierung/ Abfallmanagemen im Ø der letzten 3 Jahre mindestens 3. Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Beschäftigtenzahlen sind zu addieren. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens können nur die Beschäftigten des Nachunternehmens hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113 Bonn, Tel.: +49 228/9499-0 Fax: +49 228/9499-163. Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4.1, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 12.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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