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Erstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 AufgehobenErstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 1 Sichtschutz / Verschattunggesch. 145.000 €
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Los 2 VergebenErstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 2 Büromöbel (Schreibtische / Besprechungstische / Korpusmöbel)gesch. 750.500 €🏆 Entenza GmbH · Lichtenstein/Sachsen
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Los 3 VergebenErstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 3 Stühle / Sessel (Stühle / Traversen / Sessel / Bürodrehstühle / Rollhocker)Rahmen 236.040 €🏆 Entenza GmbH · Lichtenstein/Sachsen
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Los 4 VergebenErstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 4 Sonstige Möbel (Sitzmöbel / Tische / Sonstiges)gesch. 92.000 €🏆 Entenza GmbH · Lichtenstein/Sachsen
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Los 5 VergebenErstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 5 PatientennachttischeRahmen 45.600 €🏆 Stiegelmeyer GmbH & Co.KG · Herford
- Entenza GmbH · Lichtenstein/Sachsen
- Stiegelmeyer GmbH & Co.KG · Herford
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Lieferung von losen Möbeln zur Ersteinrichtung des Herzzentrums Magdeburg.
- Umfasst Büro-, Funktions- und Aufenthaltsmöbel, aufgeteilt in verschiedene Lose.
- Gesamter geschätzter Wert der Ausschreibung beträgt 1.500.000 EUR.
- Möglichkeit des Abschlusses von Rahmenverträgen mit einer Laufzeit von zwei Jahren, verlängerbar um bis zu zwei weitere Jahre.
- Fachgerechte Montage ist für vorgesehene Möbel erforderlich.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von losen Möbeln zur vollständigen Ersteinrichtung des Neubaus Herzentrum der Universitätsmedizin Magdeburg. Die Möbel umfassen je nach Los unterschiedliche Produktgruppen (z. B. Büro-, Funktions- und Aufenthaltsmöbel) und sind gemäß den im Leistungsverzeichnis definierten Anforderungen bereitzustellen, zu liefern und – soweit vorgesehen – fachgerecht zu montieren. Für einige Produktgruppen je Los beabsichtigt der Auftraggeber zusätzlich den Abschluss von Rahmenverträgen mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, sodass eine maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren erreicht werden kann. Es gelten die Regelungen des Rahmenvertrages gemäß Anlage C-10.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten 40 %Preis
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
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Leistung (LV) 40 %Qualität
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 1 40 % (60 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
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Teststellung 20 %Qualität
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 1 20 % (135 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
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Kosten 40 %Preis
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
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Teststellung 35 %Qualität
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 2 35 % (160 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
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Leistung (LV) 25 %Qualität
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 2 25 % (195 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
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Kosten 40 %Preis
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
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Teststellung 35 %Qualität
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 3 35 % (170 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
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Leistung (LV) 25 %Qualität
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 3 25 % (210 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
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Kosten 40 %Preis
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
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Leistung (LV) 30 %Qualität
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 4 30 % (135 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
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Teststellung 30 %Qualität
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 4 30 % (155 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
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Kosten 40 %Preis
Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
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Leistung (LV) 30 %Qualität
Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 5 30 % (60 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
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Teststellung 30 %Qualität
Im Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 5 30 % (195 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – 1. und 2. Vergabekammer sowie die für Verfahren nach dem TVergG LSA zuständige 3. Vergabekammer.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.500.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Technischer Verfahrensfehler
1 Veröffentlichung
- 18.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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