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Beschreibung
Es sind Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Sinne von § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im Freistaat Thüringen und dem Freistaat Bayern zu erbringen. Die Vergabe wird in zwei Lose mit folgenden Strecken aufgeteilt: LOS A: Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg // Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg mit der Option für die Strecke Würzburg – Seligenstadt – Volkach-Astheim Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen// Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt// LOS B: Eisenach – Wernshausen – Meiningen – Grimmenthal – Eisfeld – Sonneberg – Neu-haus am Rennweg// Zella-Mehlis – Wernshausen// Option "Rennsteig" Ilmenau – Bf Rennsteig// Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt Stadt// Option "Stundentakt RB 50" Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen// Schweinfurt Stadt – Ebenhausen – Bad Neustadt a. d. Saale (– Meiningen) mit einem Umfang von insgesamt ca. 6,5 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr zu erbringen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung für die Erbringung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen in Thüringen und Bayern, aufgeteilt in zwei Lose mit spezifischen Streckenführungen und Optionen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Dieses wird nach der im Folgenden beschriebenen Vorgehensweise ermittelt. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. Zur Berechnung des Wertungspreises werden zunächst die Gesamtkosten der Bieter (Blatt 1, Position 8) (Preisstand 2024) ab dem Jahr 2024 mit einem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6 effektive Preisgleitung) jährlich über die Vertragslaufzeit fortgeschrieben. Die Kosten der Optionen werden nur mit 50 % angesetzt. Zu den Gesamtkosten werden für die Wertung noch die ermittelten Kosten für 600 Einsatzstunden von zusätzlichen Personalen (Blatt 3 zusätzliche Personale) addiert, sowie die Vorlaufkosten (Blatt 0). Von diesen Jahreswerten wird sodann der jährlich anrechenbare „Wertungsvorteil für Mehrqualität“ (Blatt 5 Mehrqualität), der ebenfalls ab dem Jahr 2024 mit dem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6 effektive Preisgleitung) jährlich über die Vertragslaufzeit fortgeschrieben wird, abgezogen, wenn und soweit Bieter entsprechende Mehrqualitäten anbieten. Unter Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerung von 3 % wird der so genannte jährliche Barwert ermittelt. Dieser Wert stellt den jährlichen Wertungspreis dar. Die Summe der jährlichen Wertungspreise dividiert durch die Vertragslaufzeit von ergibt den Wertungspreis. Zur Vereinfachung wird das Jahr der Betriebsaufnahme nicht berücksichtigt und das letzte Betriebsjahr in allen Positionen als volles Kalenderjahr betrachtet. Im Rahmen der Wertung werden sodann die nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise ermittelten Wertungspreise für die Lose A und B sowie – falls Angebote über die Loskombination eingehen – für die Loskombination gegenübergestellt. Wenn sich dabei die Summe der niedrigsten Wertungspreise für die Lose A und B als niedriger herausstellt als der niedrigste Wertungspreis für die Loskombination, werden die Zuschläge in den Losen A und B auf die Angebote mit dem jeweils niedrigsten Wertungspreis erteilt. Stellt sich hingegen der niedrigste Wertungspreis für die Loskombination als niedriger heraus als die Summe der niedrigsten Wertungspreise für die Lose A und B, wird der Zuschlag auf das Angebot über die Loskombination mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt. Der Bieter hat die Möglichkeit bei Abgabe von mehr als einem Angebot zu erklären, welche Kombination von Angeboten für die Lose A und B nicht zuschlagsfähig sind. Die Erklärung muss bei Abgabe der Angebote vom Bieter erfolgen. Erfolgt keine Angabe, sind sämtliche Kombinationen von Hauptangeboten für die Lose A und B zuschlagfähig. Die sich ergebende Reihenfolge im Rahmen der Wertung wird um mögliche Ausschlüsse von Kombinationsvarianten bereinigt. Die Vorgehensweise bei der Wertung ist in Blatt 7 des Kalkulationsschemas dargestellt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
6 Veröffentlichungen
- 04.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 11.12.2025 Ergänzende Informationen
- 11.12.2025 Mit dieser Bekanntmachung wird die Auftragsbekanntmachung vom 12.12.2025 in der Fassung 13816-2026, OJ S 6/2026 vom 09.01.2026 und zugleich die Veröffentlichung 188121-2024, OJ S 63/2024 nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 vom 28.03.2024 berichtigt. Die Berichtigung führte zu Veränderungen der Angaben zum Verfahren (Ziffer 2.1.), zu den Losen (jeweils Ziffer 5.1.) und zu den Zuschlagskriterien (jeweils Ziffer 5.1.10.). Inhaltich maßgeblich ist allein die hiesige aktuelle Fassung der Auftragsbekanntmachung.
- 11.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 11.12.2025 Ergänzende Informationen
- 11.12.2025 Verlängerung der Angebotsfrist und der Bindefrist aufgrund Änderung der Leistungsbeschreibung (geänderte Losaufteilung)
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.010 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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