Zertifikate
Das Rechenzentrum muss über ein IT-Grundschutz-Zertifikat nach DIN ISO 27001 oder gleichwertig verfügen.
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH · Kerpen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Axentia Technologies AB →Die REVG beabsichtigt ihre rund 1.400 Bushaltestellen zu digitalisieren. Daher wird ein Rahmenvertrag zur Lieferung, Montage und Installation von energieautarken dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern (e-Ink/e-paper) inkl. Lieferung eines Hintergrundsystems für die Versorgung der Fahrgastinformation ausgeschrieben. Das Rechenzentrum muss über ein IT-Grundschutz-Zertifikat nach DIN ISO 27001 oder gleichwertig verfügen. Das Projekt „Digitale Haltestelle“ soll über drei Baustufen zu einer flächendeckenden Digitalisierung der Haltestelleninformation im Rhein-Erft-Kreis führen. Baustufe 1: 500 stationäre Anzeiger (e-Paper) sowie 40 mobile Anzeiger (e-Paper). Baustufe 2: 500 stationäre Anzeiger (e-Paper). Baustufe 3: 400 stationäre Anzeiger (e-Paper). Die Ausschreibung ist an Fördermittel gekoppelt, daher behält sich die Auftraggeberin die Aufhebung der Ausschreibung vor für den Fall der Nichtbewilligung oder nicht antragsgemäßen Bewilligung der Fördermittel. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung lediglich eine Einplanungsmitteilung für die erste Baustufe vorliegt (mit der Förderzusage wird für Juni 2025 gerechnet), werden folgende Mindest- und Höchstmengen festgelegt: Mindestabnahmemenge: 540, Höchstabnahmemenge: 1.500. Die Auftraggeberin hat das einseitige Recht, die Baustufen 2 und/oder 3 innerhalb von 36 Monaten ab Zuschlagserteilung abrufen.
Branche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung für die Lieferung, Montage und Installation von ca. 1.400 energieautarken dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern (e-Ink/e-paper) inklusive Hintergrundsystem und Entsorgung der Altanlagen.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Das Rechenzentrum muss über ein IT-Grundschutz-Zertifikat nach DIN ISO 27001 oder gleichwertig verfügen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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