Tragwerksplanung für die Erweiterung des bestehenden Feuerwehrhauses um ein Gebäude I (im Westen) und ein Gebäude II (im Osten) der Bestandsgebäude
Gemeinde Brieselang · Brieselang · Brandenburg
Beschreibung
Die Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Landkreis Havelland, beabsichtigt die Erweiterung einer bestehenden Feuerwehrwache durch einen Erweiterungsneubau auf dem Gelände der vorhandenen Feuerwehrwache, Schulplatz 7 in 14656 Brieselang. Eine Machbarkeitsstudie mit Schätzung der Baukosten liegt vor. Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen der Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 1-4 des § 51 Abs. 1 HOAI und optional die Leistungsphasen 5-6. Die Auftraggeberin (Gemeinde Brieselang) beabsichtigt, von Anfang 2026 (Planungsbeginn) bis Mitte 2028 (voraussichtliche Inbetriebnahme) in der Straße Schulplatz 7 (Flurstücke 916 und 303/4) auf einem im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstück den Neubau eines Erweiterungsbaus der bestehenden Feuerwehrwache mit Schulungs- und Sozialräumen. Mit überplant (bis zur Baugenehmigung) werden soll ein in einem 2. Bauabschnitt zu realisierender weiterer Neubau (Gebäude II) mit drei Fahrzeugstellplätzen, der im Osten an den Altbestand angrenzt. An Gebäude II muss ein Treppenhaus geplant werden. Zukünftig soll in einem 3. Bauabschnitt eine neue Halle (Gebäude III) entstehen, wobei das Treppenhaus als Verbindungsbau zwischen Gebäude II und III dienen soll. Der beauftragte Planer muss eine Bestandsermittlung durchführen, da der Altbestand planerisch nicht mehr dokumentiert ist.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird ein Tragwerksplaner für die Erweiterung einer Feuerwehrwache in Brieselang.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Zusätzliche Informationen: 1. Das Verfahren wird als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allem Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen und deren Teilnahmeantrag nicht ausgeschlossen wird, werden die besten fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und die nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind, erfolgt die Auswahl danach, welche Bewerber jeweils die höchste Zahl solche Referenzen zur Planungsleistungen der Objektplanung (und der Brandschutzplanung) für tatsächlich realisierte Neubauten oder Erweiterungsbauten für Rettungswachen, Feuerwachen oder Polizeiwachen vorlegen können, die die Mindestanforderung erfüllen (vgl. den Abschnitt Auswahlkriterien). Liegen danach zwei Bewerber auf Platz 5, entscheidet das Los. 2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese möglichst verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und den Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen. (Textform im Sinne des § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 3 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen. 3. Dieser Bekanntmachung liegt eine Leistungsbeschreibung mit Anlagen bei, die weitere Informationen über das geplante Vorhaben enthält. 4. Das Verfahren wird als elektronische Vergabe durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform (Subreport Elvis) hochgeladen werden. Eine fortschrittliche oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (zum Beispiel bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet. Mündliche/telefonische Auskünfte beziehungsweise Antworten wären, sollten Sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.776 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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