Vergeben Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur
Mehr Details
Bauauftrag EU-Sektorenrichtlinie

Tief- und Gleisbau Gleiswechsel DOW - 30026290

Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH · Mainz · Rheinland-Pfalz

🎯 Persönlicher Treffer-Check

Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Rheinland-Pfalz passen zu Ihrem Unternehmen?

30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.

Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten

14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter

Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer STRABAG Rail GmbH
👥 Eingegangene Angebote 3
📅 Zuschlagsdatum 11.02.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: STRABAG Rail GmbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH plant die Erneuerung der Gleisanlagen im Bereich zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Dornsheimer Weg" und der Überfahrt "Heuerstraße" in Mainz-Hechtsheim. Im Rahmen dieser Maßnahme werden rund 400 Meter Vignolgleis sowie etwa 80 Meter Rillenschienengleis zurückgebaut und durch neue Gleise gleicher Länge ersetzt. Zusätzlich erfolgt die Erneuerung des Gleiswechsels W93 / W94. Technische Rahmendaten: • Rillenschienengleis 60R2 • Vignolschienengleis 49E1 • Verlegt auf Spannbetonschwellen TBS 1000 • Spurweite 1.000 mm • Schwellenabstand 680 mm • Gleiswechsel: W93/W94 mit Profil 49E1 auf Betonschwellen • Gleisarten: Gerade und gebogene Abschnitte Oberflächenarbeiten: Im Zuge der Gleiserneuerung werden die Übergänge an der Heuerstraße und am Dornsheimer Weg mit Asphalt geschlossen, um eine dauerhafte und verkehrssichere Oberfläche zu gewährleisten. Der Bereich zwischen den beiden Übergängen wird begrünt, um das Stadtbild aufzuwerten und einen ökologischen Beitrag zu leisten. Besondere Erschwernisse: Während der Bauarbeiten findet gleichzeitig der barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Dornsheimer Weg" statt. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit weiteren beteiligten Firmen und Gewerken. Die damit verbundenen Erschwernisse, insbesondere hinsichtlich der Koordination und der eingeschränkten Arbeitsbedingungen, sind in den angebotenen Einheitspreisen zu berücksichtigen. Bauablauf und Bauzeit: • Baubeginn: 29.06.2026 • Bauende: 15.10.2026 • Probefahrten und technische Abnahme: 16.10.2026 • Schienenersatzverkehr (SEV): 29.06.2026 bis 16.10.2026; Arbeiten außerhalb SEV-Zeitraum erfolgen unter laufendem Straßenbahnbetrieb; sollte ein zusätzlicher SEV erforderlich werden, ist dies mit dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe abzustimmen • Die Übergänge Dornsheimer Weg und Heuerstraße dürfen nicht gleichzeitig gesperrt werden • Die Gleiserneuerung im Bereich der Haltestelle "Dornsheimer Weg" sowie des dortigen Übergangs muss bi

Vollständige Beschreibung (2.639 Zeichen)

Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.

Kostenlos registrieren →

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

1 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (33 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Tief- und Gleisbau Gleiswechsel DOW - 30026290
  • Preis 100 %

    Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle. (a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen ist das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes. Im Falle einer Funktionsstörung der Ausschreibungsplattform gelten folgende abweichende Kommunikationswege: E-Mail. (b) Nachprüfverfahren Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.07.2022 (BGBl. I S. 1214) Anwendung. Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Zuständigkeit: Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§155 ff, GWB) sind in 1. Instanz die: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 D-55116 Mainz, Telefon: 06131-16-2234 Fax: 06131-16-2113 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 53 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer STRABAG Rail GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 02.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

    Nächste Ausschreibung bei Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH nicht verpassen?

    Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.

    Watchlist buchen →

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.023 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 523.583 €
Median 2.473.877 €
Oberes Quartil 167.756.049 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Ähnliche Ausschreibungen

Alle Ausschreibungen vor Ort

📬

Passende Ausschreibungen automatisch finden

14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.

💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →

Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH · Mainz

postkorb-beschaffung@mainzer-netze.de
+49 6131126235

Stammdaten
Vergabenummer X-SWMAG-2025-0129
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Mainz, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 02.03.2026
CPV-Codes (2) 45200000 · Bauleistungen
45234100 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Angebote 3
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 7,1 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Mainz
Laufzeit 29.06.2026 – 15.10.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
STRABAG Rail GmbH · Markranstädt

Auftragnehmer (?)
STRABAG Rail GmbH
Vertrag 11.02.2026

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 324.720 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 99.088 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 60 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Rheinland-Pfalz
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Daten korrigieren →