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Beschaffung einer Verwaltungssoftware für die Kindertagesbetreuung der Stadt Neuwied
Stadtverwaltung Neuwied · Neuwied · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeschaffung Verwaltungssoftware Kindertagesbetreuung für die Stadt Neuwied🏆 BMS Corporate Solutions GmbH · Düsseldorf
- BMS Corporate Solutions GmbH · Düsseldorf
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: BMS Corporate Solutions GmbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Miete einer webbasierten Kindertagesbetreuungssoftware und der Betrieb dieser Software als SaaS-Lösung zum Einsatz bei der Stadt Neuwied im Bereich des Jugendamtes, Abteilung für Kindertagesbetreuung im Verwaltungsbereich, aber auch innerhalb der Kindertagesstätten unter kommunaler Trägerschaft. Die Anwendung bezüglich der Platzvergabe soll allerdings für alle 36 Kitas bzw. auch deren Trägern/Verwaltungen sowie die Eltern der Kinder in den entsprechenden Kitas, aber auch im Bereich der Kindertagespflege erfolgen. Die Kindertagesbetreuungssoftware muss modular aufgebaut und deutschsprachig sein. Der Betrieb und der Standort der Server müssen in Deutschland sein.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
CrossBorderLaw
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 Pkt.
Funktionalität 70%
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Preis 30 %
Preis 30%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 25.11.2025 Verehrte Bieter, eine DSGVO-zertifizierung (Testat über die Zertifizierung des angebotenen Produktes sowie dessen Betrieb als SaaS Lösung gemäß DSGVO) ist entgegen der bisherigen Anforderung nicht mehr erforderlich. Die Zertifizierung muss jedoch nach Auftragsvergabe, binnen 12 Monate durchgeführt und nachgewiesen werden. Hierfür ist eine nicht widerrufbare Eigenerklärung einzureichen. Das Verfahren wird daher in den Zustand der Veröffentlichung zurückversetzt. Der Zeitraum zur Angebotsabgabe wurde auf den 25.11.2025 verlängert.
- Frist 28.10.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 28.10.2025 Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen wurde vom Jahr 2024 auf das Jahr 2025 geändert.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 87 Tage nach Fristende
Auftragnehmer BMS Corporate Solutions GmbHZuschlagswert 255.243 €1 Veröffentlichung
- 20.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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