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Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung - Los 2: Steuerberatung
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Beschreibung
Im Jahr 2026 wurde aufgrund der Einführung neuer Personalabrechnungssysteme (Software) eine Überprüfung auch der steuerlichen Einordnung und Abrechnung von Tarifverträgen, insbesondere im Ausland notwendig. Angesichts der komplexen Detaillage der Manteltarifverträge der FES, insbesondere Ausland, ist hier kurzfristig ein erheblicher Aufwand zur lohnsteuerlichen Beurteilung von Einzelfällen und Eingruppierungsanteilen notwendig geworden, um diese auch softwareseitig richtig dazustellen. Die Arbeiten sind Teil des Gesamtprozesses der Erneuerung der Finanzbuchhaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) auch international.Die Änderung beträgt 45 % des ursprünglichen Auftragswertes und liegt damit unter der 50-%-Grenze. Nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB darf der Preis in den Fällen Nr. 2 und Nr. 3 um nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes erhöht werden. Änderungen nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB sind nach § 132 Abs. 5 GWB bekanntzumachen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Steuerberatung für die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) im Jahr 2026.
- Schwerpunkt liegt auf der lohnsteuerlichen Beurteilung von Tarifverträgen, insbesondere im Ausland, im Kontext neuer Personalabrechnungssysteme.
- Die Leistung ist Teil eines größeren Projekts zur Erneuerung der Finanzbuchhaltung der FES.
- Es handelt sich um eine Änderung eines bestehenden Auftrags, die 45% des ursprünglichen Auftragswertes beträgt.
Die Ausschreibung betrifft die Steuerberatung für die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) im Jahr 2026, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Einordnung und Abrechnung von Tarifverträgen im In- und Ausland aufgrund neuer Personalabrechnungssysteme.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 15.06.2026 Original-Veröffentlichung
- 15.06.2026 Im Jahr 2026 wurde aufgrund der Einführung neuer Personalabrechnungssysteme (Software) eine Überprüfung auch der steuerlichen Einordnung und Abrechnung von Tarifverträgen, insbesondere im Ausland notwendig. Angesichts der komplexen Detaillage der Manteltarifverträge der FES, insbesondere Ausland, ist hier kurzfristig ein erheblicher Aufwand zur lohnsteuerlichen Beurteilung von Einzelfällen und Eingruppierungsanteilen notwendig geworden, um diese auch softwareseitig richtig dazustellen. Die Arbeiten sind Teil des Gesamtprozesses der Erneuerung der Finanzbuchhaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) auch international. Die Änderung beträgt 45 % des ursprünglichen Auftragswertes und liegt damit unter der 50-%-Grenze. Nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB darf der Preis in den Fällen Nr. 2 und Nr. 3 um nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes erhöht werden. Änderungen nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB sind nach § 132 Abs. 5 GWB bekanntzumachen. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 403 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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