Mehr Details
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung - Los 2: Steuerberatung
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. · Berlin · Berlin
Beschreibung
Im Jahr 2026 wurde aufgrund der Einführung neuer Personalabrechnungssysteme (Software) eine Überprüfung auch der steuerlichen Einordnung und Abrechnung von Tarifverträgen, insbesondere im Ausland notwendig. Angesichts der komplexen Detaillage der Manteltarifverträge der FES, insbesondere Ausland, ist hier kurzfristig ein erheblicher Aufwand zur lohnsteuerlichen Beurteilung von Einzelfällen und Eingruppierungsanteilen notwendig geworden, um diese auch softwareseitig richtig dazustellen. Die Arbeiten sind Teil des Gesamtprozesses der Erneuerung der Finanzbuchhaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) auch international.Die Änderung beträgt 45 % des ursprünglichen Auftragswertes und liegt damit unter der 50-%-Grenze. Nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB darf der Preis in den Fällen Nr. 2 und Nr. 3 um nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes erhöht werden. Änderungen nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB sind nach § 132 Abs. 5 GWB bekanntzumachen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Steuerberatung für die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) im Jahr 2026.
- Schwerpunkt liegt auf der lohnsteuerlichen Beurteilung von Tarifverträgen, insbesondere im Ausland, im Kontext neuer Personalabrechnungssysteme.
- Die Leistung ist Teil eines größeren Projekts zur Erneuerung der Finanzbuchhaltung der FES.
- Es handelt sich um eine Änderung eines bestehenden Auftrags, die 45% des ursprünglichen Auftragswertes beträgt.
Die Ausschreibung betrifft die Steuerberatung für die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) im Jahr 2026, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Einordnung und Abrechnung von Tarifverträgen im In- und Ausland aufgrund neuer Personalabrechnungssysteme.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Beratung & Dienstleistungen-Ausschreibungen in Berlin passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Beratung & Dienstleistungen" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
-
Vertragsänderung Sie sind hier TED EU
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 15.06.2026 Original-Veröffentlichung
- 15.06.2026 Im Jahr 2026 wurde aufgrund der Einführung neuer Personalabrechnungssysteme (Software) eine Überprüfung auch der steuerlichen Einordnung und Abrechnung von Tarifverträgen, insbesondere im Ausland notwendig. Angesichts der komplexen Detaillage der Manteltarifverträge der FES, insbesondere Ausland, ist hier kurzfristig ein erheblicher Aufwand zur lohnsteuerlichen Beurteilung von Einzelfällen und Eingruppierungsanteilen notwendig geworden, um diese auch softwareseitig richtig dazustellen. Die Arbeiten sind Teil des Gesamtprozesses der Erneuerung der Finanzbuchhaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) auch international. Die Änderung beträgt 45 % des ursprünglichen Auftragswertes und liegt damit unter der 50-%-Grenze. Nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB darf der Preis in den Fällen Nr. 2 und Nr. 3 um nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes erhöht werden. Änderungen nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB sind nach § 132 Abs. 5 GWB bekanntzumachen. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 432 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →