Nachweis / Erklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (EU) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall mit mindestsens den nachfolgend als Mindeststandards geforderten Deckungssummen.
Mindestanforderungen: Deckungssummen je Versicherungsfall:
1,5 Millionen Euro für Personenschäden und
3,5 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden.
Sind keine Einzelversicherungssummen vereinbart, können die Einzelanforderungen/ die einzelnen Deckungssummen nebeneinander durch eine Pauschale gesichert sein (das heißt, dass die pauschale Deckungssumme so hoch sein muss wie der Betrag aus der Addition der einzelnen Deckungssummen, 5 Millionen EUR. Die Gesamtleistung des Versicherers muss innerhalb eines Versicherungsjahres mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.)
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Sofern der Nachweis noch nicht erbracht werden kann, kann hilfsweise eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens eingereicht werden, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
Wichtiger Hinweis: Die Abdeckung der genannten Einzeldeckungssummen mit der oben genannten pauschalen Deckungssumme wird als gleichwertiger Nachweis angesehen.