Offenes Verfahren Ausgelaufen Dienstleistungsauftrag Entsorgung & Recycling EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Samtgemeinde Artland - Vergabe der Straßenreinigungsleistungen

Samtgemeinde Artland · Quakenbrück · Niedersachsen

Beschreibung

Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Gemeinden, soweit diese nicht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt wurde (§ 52 Abs. 4 NStrG). Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinden Artland sollen nunmehr zum 01.01.2026 neu vergeben werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend längstens zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Vertragsverhältnis nicht von einer Partei bis spätestens zum 30.06. des Vorjahres gekündigt wird. Mithin ist eine Verlängerung höchstens bis zum 31.12.2029 möglich. Einer Kündigung zum 31.12.2029 bedarf es insoweit nicht. Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung. Kehrleistung: Die Kehrleistung umfasst ausschließlich das staubfreie Säubern der Straßen und Rinn-steine sowie der Parkspuren. Eine Reinigung der Parkspuren braucht daher nicht durch-geführt werden, wenn und soweit diese z.B. durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können. Zur Reinigung ist eine umweltfreundliche Kehrmaschine zu verwenden, die für eine selbstaufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet ist. Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Kehrgutentsorgung: Die Kehrgutentsorgung beinhaltet die Inbesitznahme des anfallenden Kehrgutes und dessen ordnungsgemäße Entsorgung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis von Seiten des Auftragnehmers zu führen. Der rechtlich und technisch beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken - insbesondere auch verkehrsbedingter Art - sind im Entsorgungsentgelt einzukalkul

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Branche: Entsorgung & Recycling

Vergabe von Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) für die Samtgemeinde Artland ab 01.01.2026.

Der Auftrag umfasst die staubfreie Säuberung von Straßen, Rinnsteinen und Parkspuren sowie die ordnungsgemäße Entsorgung des Kehrgutes. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre mit möglichen Verlängerungen.

Weitere Eignungskriterien: Es wird eine umweltfreundliche, staub- und geräuscharme Kehrmaschine gefordert.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Werden mehr als 5 wertbare Angebote eingereicht, erfolgt eine Vorauswahl und Reduzierung der Angebote anhand des Angebotspreises (Honorarangebot). Es werden nur die Angebote der 5 preisgünstigsten Bieter bei der Wertung berücksichtigt. Eine Präsentation der Angebote findet nicht statt. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der eingereichten (schriftlichen) Angebote eine Vergabeentscheidung treffen. Auf der Grundlage der eingereichten und ggf. nach einer Vorauswahl reduzierten Anzahl der Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Vergabekriterien unter XVI der Vergabeunterlagen) gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirt-schaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 343 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 333.790 €
Median 596.100 €
Oberes Quartil 1.320.476 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • 19.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

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Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Samtgemeinde Artland
Standort Quakenbrück, Niedersachsen
Veröffentlicht 19.06.2025
CPV-Code 90000000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Laufzeit 2 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 3 Monate

Ø Bieter in der Branche 5.8

Historischer Durchschnitt aus 255.213 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 6.642 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -18%
KMU-Bieteranteil 53%

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Samtgemeinde Artland. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)