Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb IT & Digitalisierung ⚠ Direktvergabe
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EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarung über die Lieferung eines Systems zur Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Wahlen inklusive eines Wahlvorschlagsportals

ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen · Gießen · Hessen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)

Beschreibung

Die ekom21 beabsichtigt den Abschluss der Fortführung der Rahmenvereinbarung eines Wahlverfahrens zur Planung und Durchführung von Wahlen ab dem 01.01.2023. Die Rahmenvereinbarung soll – ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung – den bedarfsgerechten Abruf von in diesem Kontext stehenden Lieferungen und Leistungen abdecken. Neben ekom21 sollen auch die Kommunen und Landkreise sowie das Land Hessen von der Rahmenvereinbarung partizipieren und Lieferungen und Leistungen als Bezugsberechtigte in Anspruch nehmen können, wobei ekom21 als Zwischenhändler fungiert. Dies umfasst insbesondere die Lizenzierung und die Softwarepflege des Wahlverfahrens sowie weitere Unterstützungsleistungen. Der Betrieb (Hosting) des Wahlverfahren soll im ekom21-eigenen Rechenzentrum erfolgen. Das Wahlverfahren muss rechenzentrums-und mandantenfähig sein sowie autonom Vor-Ort beim Kunden installiert werden können. Ferner muss ein Mischbetrieb (Teile der Installation im Rechenzentrum, Teile beim Kunden) möglich sein.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Die ekom21 beabsichtigt die Fortführung einer Rahmenvereinbarung für ein Wahlverfahren zur Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Wahlen.

Die Vereinbarung deckt Lizenzierung, Softwarepflege und Unterstützungsleistungen ab, mit Hosting im ekom21-Rechenzentrum. Beteiligt sind ekom21, Kommunen, Landkreise und das Land Hessen.

Weitere Eignungskriterien: Das System muss rechenzentrums- und mandantenfähig sein und flexible Installationsoptionen bieten.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 20.12.2023 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 344 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 221.000 €
Median 420.600 €
Oberes Quartil 3.711.525 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 30.12.2023
Was ist eine VEAT-Notice? →
3.000.000 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Vergabenummer ekom21-2023-8
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Standort Gießen, Hessen
Veröffentlicht 20.12.2023
CPV-Code 72200000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Gießen

Vergabeberatung
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Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 60.811 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.494 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/4 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen · Gießen

vergabestelle@ekom21.de
064198300