Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb IT & Digitalisierung EU-Oberschwelle ⚠ Direktvergabe

Rahmenvereinbarung über die Lieferung eines Systems zur Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Wahlen inklusive eines Wahlvorschlagsportals

ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen · Gießen · Hessen

Beschreibung

Die ekom21 beabsichtigt den Abschluss der Fortführung der Rahmenvereinbarung eines Wahlverfahrens zur Planung und Durchführung von Wahlen ab dem 01.01.2023. Die Rahmenvereinbarung soll – ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung – den bedarfsgerechten Abruf von in diesem Kontext stehenden Lieferungen und Leistungen abdecken. Neben ekom21 sollen auch die Kommunen und Landkreise sowie das Land Hessen von der Rahmenvereinbarung partizipieren und Lieferungen und Leistungen als Bezugsberechtigte in Anspruch nehmen können, wobei ekom21 als Zwischenhändler fungiert. Dies umfasst insbesondere die Lizenzierung und die Softwarepflege des Wahlverfahrens sowie weitere Unterstützungsleistungen. Der Betrieb (Hosting) des Wahlverfahren soll im ekom21-eigenen Rechenzentrum erfolgen. Das Wahlverfahren muss rechenzentrums-und mandantenfähig sein sowie autonom Vor-Ort beim Kunden installiert werden können. Ferner muss ein Mischbetrieb (Teile der Installation im Rechenzentrum, Teile beim Kunden) möglich sein.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Die ekom21 beabsichtigt die Fortführung einer Rahmenvereinbarung für ein Wahlverfahren zur Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Wahlen.

Die Vereinbarung deckt Lizenzierung, Softwarepflege und Unterstützungsleistungen ab, mit Hosting im ekom21-Rechenzentrum. Beteiligt sind ekom21, Kommunen, Landkreise und das Land Hessen.

Weitere Eignungskriterien: Das System muss rechenzentrums- und mandantenfähig sein und flexible Installationsoptionen bieten.

🔒

Vollständige KI-Analyse freischalten

Detaillierte Eignungseinschätzung und weitere Kriterien — sofort sichtbar.

Ab 29 €/Monat freischalten Jederzeit kündbar

Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 160 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 241.973 €
Median 449.936 €
Oberes Quartil 1.518.735 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Ähnliche Ausschreibungen

📬

Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail

Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.

Oder personalisiertes Suchprofil einrichten →

Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 30.12.2023
Was ist eine VEAT-Notice? →
3.000.000 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Standort Gießen, Hessen
Veröffentlicht 20.12.2023
CPV-Code 72200000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)

Vergabeberatung
vote iT GmbH · Aachen

Ø Bieter in der Branche 7.2

Historischer Durchschnitt aus 49.241 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.326 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)