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Marie-Curie-Gymnasium Hohen Neuendorf - Erweiterung Gymnasium und Cafeteria: MSR-Technik
Landkreis Oberhavel · Oranienburg · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 30.06.2026, 09:00 Uhr (noch 18 Tage)
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Beschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in 16540 Hohen Neuendorf. Das Gebäude grenzt direkt an das Bestandsgebäude an, ist teilunterkellert und oberirdisch dreigeschossig (EG - 2. OG). Die Nettogrundfläche beträgt rd. 1.670 m², der Bruttorauminhalt rd. 7.000 m³. Der Erweiterungsneubau wird in Stahlbetonbauweise (Mischbauweise: Fertig-, Halbfertigteile und Ortbeton) mit WDVS-Fassade errichtet. Im Rahmen der Rohbauarbeiten gibt es geringfügige Eingriffe in die Cafeteria des Bestandsgebäudes. Während der gesamten Bauarbeiten muss der Schulbetrieb ohne Einschränkungen weitergeführt werden können.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die MSR-Technik im Rahmen des Erweiterungsneubaus des Marie-Curie-Gymnasiums in Hohen Neuendorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige soziale Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen, ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen wird folgende Erklärung gefordert: Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2 Mio. EUR für Sachschäden besteht oder Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2 Mio. EUR für Sachschäden spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen wird. Ein aktueller Nachweis des Haftpflichtversicherers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen ist spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist zur Bestätigung der Erklärung ein Nachweis vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Russland-Embargo: Unternehmen haben mit dem Angebot die Eigenerklärung Russland-Sanktionen abzugeben. Darin ist zu erklären, dass die Unternehmen nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Weiterhin zu erklären, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Weiterhin ist zu erklären, dass bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen wird folgende Erklärung gefordert: - Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei einer Bietergemeinschaft/Eignungsleihe durch Dritte/Einsatz Unterauftragnehmer sind die Nachweise von jedem Unternehmen zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Gesamtnettoumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Gesamtumsatz darf hierbei 250.000 EUR/netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr nicht unterschreiten. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Mindestumsätze von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Benennung von mindestens drei (3) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen, die nach dem 01.01.2021 und spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens / Referenzobjektes einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert. Der Mindestauftragswert der einzureichenden Referenzen darf hierbei 80.000 EUR/netto je Referenz nicht unterschreiten. Vergleichbar sind Bauleistungen im Bereich/betreffend Installationen von Gebäudeautomation, Energiemanagement sowie Raumautomation. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der bloße Hinweis auf einen Eintrag in einem Präqualifikationsverzeichnis nicht (immer) ausreichend ist. Sofern Sie auf eine Anlage verweisen, ist sicherzustellen, dass alle geforderten Angaben in der Anlage enthalten sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Referenzen von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Mittels des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen wird eine Erklärung gefordert, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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