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Flächendeckende und selektive Biotop- und Lebensraumtypen-Erfassung zur Aktualisierungskartierung von FFH-Gebieten sowie zum Monitoring von FFH-Lebensraumtypen: Luftbildauswertung
Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer · Wilhelmshaven · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFlächendeckende und selektive Biotop- und Lebensraumtypen-Erfassung zur Aktualisierungskartierung von FFH-Gebieten sowie zum Monitoring von FFH-Lebensraumtypen: Luftbildauswertung🏆 leguan gmbh · Hamburg
- leguan gmbh · Hamburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Luftbildauswertung zur Aktualisierung von Biotop- und Lebensraumtypen-Karten.
- Die Auswertung dient der Aktualisierungskartierung von FFH-Gebieten und dem Monitoring von Lebensraumtypen.
- Detaillierte Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Dienstleistungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Für die NLPVW soll eine Luftbildauswertung zur Aktualisierung und Veränderungskodierung der bestehenden flächendeckenden Biotop- und Lebensraumtypen-Karte im Maßstab 1:5000, welche 2015-2019 im Gelände erhoben wurde, durchgeführt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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📅 Laufzeit endet am 15.05.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Projektspezifische Qualifikation 60 %Qualität
Die Bewertung der "Projektspezifischen Qualifikation" wird anhand der Erfahrungsnachweise, die für alle einzusetzenden Mitarbeiter insgesamt eingereicht werden, vorgenommen. Dabei werden folgende Unterkriterien bewertet: 1. Erfahrung der zur Bearbeitung des Auftrags vorgesehenen Person für Leistungen in den letzten 11,5 Jahren mit Luftbildauswertungen für vegetationskundliche Fragestellungen an der niedersächsischen Küste(Stichtag 01.01.2015) 2. Erfahrung der zur Bearbeitung des Auftrags vorgesehenen Person für Leistungen in den letzten 16,5 Jahren mit der Luftbildauswertung für Fragestellung hinsichtlich Biotop- bzw. Lebensraumtypen, insbesondere im Rahmen des FFH-Monitoring an der niedersächsischen Küste(Stichtag 01.01.2010) Hinweis: Bei dem Einsatz mehrerer Personen für die Leistungserbringung werden die nachgewiesenen Erfahrungen aller eingesetzten Personen addiert. Die Summe dieser Erfahrung wird anschließend anhand des u.g. Bewertungsschemas bewertet. Die eingereichten Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht abgeschlossen sein. Weitere Informationen sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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Mittelwert 40 %Preis
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des Mittelwertes der angebotenen Preise für Pos. 1 und Pos. 2 des Angebotsvordrucks. Der Mittelwert wird gebildet, indem die Summe aus Pos. 1 und Pos. 2 durch 2 dividiert wird. Das Angebot mit dem niedrigsten Mittelwert erhält 400 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Mittelwert. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Mittelwert als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Mittelwertes 360 Punkte von 400 möglichen Punkten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 28 Tage nach Fristende
Auftragnehmer leguan gmbh1 Veröffentlichung
- 04.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 987 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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