Offenes Verfahren Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Durchführung von Lehrgängen "Brandbekämpfung Flüssigerdgags (LNG)" für Einsatzkräfte der Feuerwehren in der Maritimen Notfallvorsorge

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee · Hamburg · Hamburg

Beschreibung

Im Rahmen der Aufgaben des Havariekommandos werden Einheiten (MIRG ) der Berufsfeuerwehren zur Brandbekämpfung, Verletztenversorgung und technischen Hilfeleistung auf Schiffen eingesetzt. Um für diese Aufgaben ausgebildet zu werden, sollen die Einsatz- bzw. Teamleiter der MIRG-Einheiten (First Response/FR und Fire Fighting/FiFi) eine Schulung im Umgang mit Flüssigerdgas (LNG) und damit verbundenen Gefahren – insbesondere Brandgefahren - erhalten. Laufzeit: 4 Lehrgänge im Zeitraum von 2 Jahren (2026 bis 2027) für 45 Teilnehmer plus Verlängerungsoption: weitere 4 Lehrgänge im Zeitraum von 2 Jahren (2028 bis 2029) für mind. 46 Teilnehmer.

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Preiseinschätzung

Basierend auf 157 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 378.850 €
Median 958.807 €
Oberes Quartil 7.237.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Standort Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht 08.04.2026
CPV-Code 75251100
Öffentliche Verwaltung (Was ist das?)
Bindefrist (?) 60 Tage

Ø Bieter in der Branche 2.9

Historischer Durchschnitt aus 40.116 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -13%
KMU-Bieteranteil 39%
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)