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Lieferung, Aufbau und Einrichtung einer Server und Storage Infrastruktur, basierend auf der hersteller- und produktbezogenen FlexPod Architektur
Stadt Bergisch Gladbach · Bergisch Gladbach · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die einmalige Beschaffung und darauf folgende Instandhaltung von hersteller- und produktbezogen ausgeschriebene Hardware- und Software-Technologiekomponenten, zur teilweisen Ergänzung, Erweiterung und Erneuerung einer bestehenden Server und Storage Infrastruktur für die Stadt Bergisch Gladbach. Die Ausschreibung erfolgt unter Abwägung vergaberechtlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Rahmen eines offenen Lieferantenwettbewerbes mit produktbezogen vorgegebenen Leistungsgegenständen, um die Nutzung der zu beschaffenden Komponenten als Ergänzung und Erweiterung der bestehenden Systeme und unter dem vorhandenen einheitlichen Management mit den vorhandenen Ressourcen des internen IT-Betrieb der Stadt Bergisch Gladbach zu ermöglichen. Die zum Leistungsgegenstand gehörenden Dienstleistungen umfassen die Lieferung und Einrichtung der Komponenten als Systemlösung und die nachgelagerte Unterstützung bei konkreten technologiebezogenen Anpassungen im Betrieb.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung, Lieferung und Einrichtung einer Server- und Storage-Infrastruktur, basierend auf der FlexPod Architektur, zur Ergänzung und Erneuerung bestehender Systeme der Stadt Bergisch Gladbach.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 100 %Preis
Niedrigster Preis
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Ausschlusskriterien 1 %Qualität
Zu erfüllende Ausschlusskriterien: - Sichern Sie zu, dass alle von Ihnen zu angebotenen Komponenten fabrikneu sind? - Sind alle Geräte und Ergänzungskomponenten spätestens zum Vertragsbeginn lieferbar? Normen und Zertifikate - Sichern Sie zu, dass alle von Ihnen zu angebotenen Komponenten über das GS-Zeichen des TÜV Rheinland oder eine vergleichbare Prüfbescheinigung verfügen? - Genügen alle angebotenen Geräte und Komponenten ohne Sende- und Empfangsteile im Hinblick auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit dem Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG, basierend auf EMV Richtlinie 2014/30/EU)? - Sichern Sie zu, dass alle von Ihnen zu angebotenen Komponenten das CE-Zeichen tragen? Umweltschutz, Sicherheit und Ergonomie - Bestätigen Sie, dass alle angebotenen Hardware-, Erweiterungskomponenten und Zubehörteile sowie die Transport- und Produktverpackungen den in Abschnitt 2.3 der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Kriterien entsprechen? - Bestätigen Sie, dass Stoffe, die nach GHS mit den in Abschnitt 2.3 der Leistungsbeschreibung aufgelisteten H-Sätzen (Hazard Statements) gekennzeichnet sind, den Kunststoffen für Computergehäuse (Teile > 25g) nicht zugesetzt sind / werden? - Bestätigen Sie, dass alle angebotenen Hardware-, Erweiterungskomponenten und Zubehörteile den weiteren in Abschnitt 2.3 der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Kriterien entsprechen? Entsorgung - Bestätigen Sie, dass sie den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) Rechnung tragen und Verpackungsmaterial zurücknehmen und entsorgen werden? - Bestätigen Sie, dass die Rücknahme von Altgeräten aus diesem Vertrag sowohl während der Vertragslaufzeit als auch nach Ablauf des Vertrages kostenfrei erfolgen wird? Lieferung - Sichern sie zu, dass die Lieferung der Komponenten innerhalb einer Lieferfrist von zehn Kalenderwochen ab Bestelleingang, frei Verwendungsstelle, erfolgen wird? - Bitte legen Sie eine Herstellerbestätigung für alle Hauptkomponenten (Server und Storage) vor, dass die Lieferzeit für den Fall der Auftragserteilung eingehalten werden kann. Support und Instandsetzung - Bestätigen Sie, dass Sie für alle Hardware-Komponenten, wenn in den jeweiligen Spezifikationen nichts Abweichendes vermerkt ist, eine Instandhaltung gemäß Ziffer 7.1.1 EVB-IT Systemliefervertrag anbieten? - Garantieren Sie die Wartungs- und Reparaturmöglichkeit aller angebotenen Geräte, Optionen und Ergänzungskomponenten für den geplanten Nutzungszeitraum von fünf Jahren nach der Lieferung? - Bitte legen Sie die Verfahren aller Abläufe von der Annahme von Störungsmeldungen, deren Bestätigung gegenüber dem Melder sowie die Abläufe bis hin zur Behebung der Störung und deren Dokumentation dar. - Sichern Sie zu, dass Störungsmeldungen durch den Auftraggeber von Ihnen als Bieter oder ihrem beauftragten Support Dienstleister bzw. dem Hersteller der Geräte während der üblichen Arbeitszeiten in deutscher Sprache und außerhalb dieser in deutscher oder englischer Sprache aufgenommen und bearbeitet werden? - Bestätigen Sie, dass zur Einhaltung der vereinbarten Wiederherstellzeit eingesetzte Ersatzgeräte mindestens identischer Bauart und gleichwertig als Austauschgeräte verwendet werden und diese ohne erneuten Rücktausch beim Auftraggeber verbleiben werden? - Bestätigen Sie, dass die Annahme von Störungsmeldungen gemäß Abschnitt 2.6.2 der Leitungsbeschreibung von Montag bis Sonntag von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr (24x7) telefonisch, mittels Internet Web-Portal und per E-Mail möglich sein wird? - Bitte bestätigen Sie die Einhaltung der in Abschnitt 2.6.7 der Leistungsbeschreibung geforderten Reaktions- und Entstörzeiten nach Kritikalität. - Bitte bestätigen Sie, dass sie nur solche Komponenten dieser Systeme anbieten, für die auch der jeweilige Hersteller während der üblichen Arbeitszeiten in Deutschland einen deutschsprachigen Support anbietet, der auch für die Stadt Bergisch Gladbach bei Fragen ansprechbar ist. Datensicherheit - Bitte bestätigen Sie, dass die Massenspeicher vor Ort bei der Stadt Bergisch Gladbach bzw. innerhalb deren Betriebsräume ausgebaut und ausgehändigt werden oder mittels geeigneter zertifizierter Verfahren BSI-konform vor-Ort gelöscht werden, bevor ein Gerät bzw. Datenspeicher das Gebäude des Auftraggebers verlässt. Alternativ ist zu bestätigen, dass falls ein Ausbau oder eine Löschung des nicht-flüchtigen internen Massenspeichers aus technischen Gründen nicht möglich ist (z. B. verlötete Speicherbausteine), wird das vollständige Gerät beim Auftraggeber belassen, um einer Entsorgung zugeführt zu werden. Dokumentation - Sichern Sie zu, dass für alle zu liefernden Geräte, Ergänzungskomponenten und Peripherieprodukte eine geeignete elektronisch verarbeitbare Dokumentation (Benutzerhandbuch) in einem gängigen Dateiformat (*.doc, *.docx, *.pdf) in Deutsch oder Englisch kostenfrei übergeben wird? - Werden angeforderte Hersteller-Erklärungen und Prüfberichte (z. B. Eco Deklaration ECMA-3705, Prüfberichte etc.) von Ihnen in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden? Anforderungen an die Lieferung und Implementierung - Sichern Sie zu, dass für die Einrichtung der Hardware- und Software-Komponenten ausschließlich vom jeweiligen Hersteller für die jeweiligen Aufgaben ausgebildete und zertifizierte Systemingenieure eingesetzt werden? - Legen Sie dem Angebot eine Darstellung bei, wie die einzelnen Schritte der Inbetriebnahme inhaltlich und zeitlich abgebildet werden (konkreter Terminplan) und welche Mitwirkungen bzw. Voraussetzungen von Seiten der Stadt Bergisch Gladbach erwartet werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 30.10.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 50 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bechtle GmbH IT-Systemhaus KölnZuschlagswert 2.628.945 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.561 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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