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Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 24 Endstelle Hauptbahnhof, Lieferung Gleisbaumaterial, Schienen kopfgehärtet
Hallesche Verkehrs-AG · Halle (Saale) · Sachsen-Anhalt · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 24 Endstelle Hauptbahnhof, Lieferung Gleisbaumaterial, Schienen kopfgehärtet🏆 voestalpine Turnout Technology Germany GmbH · Butzbach
- voestalpine Turnout Technology Germany GmbH · Butzbach
Beschreibung
Die Endstelle Hauptbahnhof ist Bestandteil des Stadtbahnprogramms Halle, Stufe 2. Durch den Bau des Aufstellgleises bzw. Haltestellegleises am Hauptbahnhof sollen betriebliche Zwangspunkte, Abhängigkeiten und Behinderungen bei Fahrplanabweichungen beseitigt werden. Lieferung Gleisoberbaumaterial - gerade und gebogene Schienen, kopfgehärtet • ca. 15 m Rillenschienen kopfgehärtet
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Mindest-/Ausschlusskriterien sind: - ausgefülltes und rechtsverbindlich unterschriebenes Angebot (B1 633 Angebotsschreiben) liegt vor - es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe vor“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen:Hinweis auf § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 116 Tage nach Fristende
Auftragnehmer voestalpine Turnout Technology Germany GmbHZuschlagswert 25.311 €1 Veröffentlichung
- 19.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 75 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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