Conversion SAP-HCM auf SAP HCM for SAP S/4HANA On-Premise (H4S4)
gesch. 3.300.000 €
🏆 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Frankfurt am Main
Auftragnehmer
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Frankfurt am MainGroßunternehmen
Zuschlagswert3.888.160 €
Eingegangene Angebote3
Zuschlagsdatum09.09.2025
Beschreibung
Ziel des zu vergebenden Auftrages ist die Umstellung des bestehenden on-premise SAP ERP Systems (SAP-Finanz- und Logistiksystem - SAP-FL) auf SAP S/4HANA on-premise.
in Gesamtverantwortung des Auftragnehmers,
unter einem Werkvertrag,
zu einem verbindlichen Festpreis.
Das Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) strebt die konsequente Nutzung des SAP-Standards unter Vermeidung von Modifikationen an.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Conversion SAP-HCM auf SAP HCM for SAP S/4HANA On-Premise (H4S4)
Profil Auftragnehmer
Angebotsinhalte70 %
Qualität
Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben.
0 = nicht erfüllt bzw. ungenügend,
2=Anforderungen werden in Ansätzen aufgegriffen
5=Anforderungen werden aufgegriffen, aber nicht weiter detailliert
8=Anforderungen werden erfüllt, jedoch mit Abstrichen in der Detaillierung
10 = zur vollsten Zufriedenheit abgedeckt.
Siehe Vergabeunterlagen:
Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter
Referenzkunden aus dem öffentlichen Bereich, vorzugsweise
Forschung und Lehre
Projektführung
Umsetzungsstrategie mit Beschreibung der Meilensteine der
Umsetzung und Zeitplanung
Qualitätssicherungs- und Dokumentationskonzept
Changemanagement und Kommunikation
erfolgsrelevante Alleinstellungsmerkmale
benötigter Umfang interner Ressourcen
Die Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert. Die Addition der gewichteten Punkte ergibt eine Bieterreihenfolge. Bei den qualitativen Merkmalen muss das Angebot des Auftragnehmers mindestens 467 Punkte erreichen.
Preis30 %
Preisbewertung. Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Für die Angebotswertung wird jeweils eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (ymin). 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises (ymax). Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Los 1Conversion SAP-HCM auf SAP HCM for SAP S/4HANA On-Premise (H4S4)
Hamburg Messe und Congress GmbH, Hamburg
· Vor 4 Wochen
KI Gesucht wird ein Dienstleistungspartner für den Aufbau und die Weiterentwicklung einer Business-Intelligence- und Analytics-Plattform auf Basis von Microsoft Technologien.
AusschreibungVerhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbIT-Dienstleistungen
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Großunternehmen
Vertrag09.09.2025
Ø Bieter in der Branche6.5
Methodik & Datenbasis
Historischer Durchschnitt aus 65.944 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen90%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.966 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt, Bonn
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: