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2026-0467 Einsatz von Leiharbeitnehmern für saisonale Unterstützung - Laubzeit und Weihnachtsbaumabfuhr, 19.10.26 - 16.01.2027
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben2026-0467 Einsatz von Leiharbeitnehmern für saisonale Unterstützung - Laubzeit und Weihnachtsbaumabfuhr, 19.10.26 - 16.01.2027🏆 rapid personal-leasing GmbH · Duisburg
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Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht werden Leiharbeitnehmer für saisonale Unterstützung bei Laubsammlung und Weihnachtsbaumabfuhr.
- Einsatzzeitraum ist vom 19.10.2026 bis 16.01.2027 an zwei Betriebshöfen in Duisburg.
- Benötigt werden Helfer/Lader und Fahrer mit Führerschein Klasse B.
- Bereitschaft zu variablen Schichtzeiten, Mehrarbeit und Arbeit an Wochenenden und Feiertagen ist erforderlich.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen, für den Zeitraum vom 19.10.2026 bis zum 16.01.2027 Leiharbeitnehmer:innen zur Unterstützung der saisonalen Aufgaben in der Laubsammlung und Weihnachtsbaumabfuhr einzusetzen. Gegenstand des Auftrags ist die zeitlich gestaffelte Gestellung von Arbeitskräften, die an den folgenden Betriebshöfen eingesetzt werden: Betriebshof Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg Betriebshof Hamborn, Schlachthofstraße 8, 47167 Duisburg In Phase 1 (19.10.2026 - 12.12.2026) werden insgesamt 24 Arbeitskräfte eingesetzt (12 Helfer/Lader und 12 Fahrer mit Führerscheinklasse B), davon je 6 Helfer/Lader und 6 Fahrer je Betriebshof. In Phase 2 (14.12.2026 - 16.01.2027) reduziert sich der Bedarf auf insgesamt 16 Arbeitskräfte (8 Helfer/Lader und 8 Fahrer, je 4 je Betriebshof). Die konkrete Auswahl der ab KW 51/2026 weiter zu beschäftigenden Leiharbeitnehmer:innen erfolgt einseitig durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR auf Basis der in Phase 1 erbrachten Arbeitsleistung und des gezeigten Arbeitsverhaltens. Die Tätigkeiten umfassen insbesondere: Laubsammlung sowie Abfuhr von Laubgittern, Laubsäcken und Weihnachtsbäumen, allgemeine Reinigungsarbeiten im Stadtgebiet, Unterstützung im Winterdienst. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Person bei variablen Schichtzeiten (Mo.-Fr. bzw. Di.-Sa., jeweils in den im Leistungsverzeichnis genannten Schichtzeiten), mit Bereitschaft zu Mehrarbeit, Überstunden sowie Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit einschließlich am 24.12.2026 und am 31.12.2026.
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📅 Laufzeit endet am 16.01.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis / Preisliche Aspekte 100 Pkt.Preis
Das Angebot mit dem niedrigsten "Preis" aller wertbaren Angebote für die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen erhält die für den Preis maximal erreichbare Punktzahl von 1000 Punkten und bildet damit die Basis für die preisliche Bewertung aller übrigen wertbaren Angebote. Jedes andere wertbare Angebot wird durch Interpolation ins Verhältnis zu diesem Basiswert gesetzt, indem der niedrigste "Preis" aller wertbaren Angebote durch den "Preis" des jeweils zu bewertenden Angebotes dividiert wird. Mittels der Multiplikation des auf diese Weise ermittelten Quotienten mit der erreichbaren Maximalpunktzahl von 1000 Punkten wird dann die Punktzahl für alle übrigen wertbaren Angebote berechnet. Dabei wird generell auf ganze Punkte auf- (ab 0,5) oder abgerundet (bis 0,4). Angebote deren "Preis" das Zweifache des niedrigsten "Preises" aller wertbaren Angebote übersteigt (Quotient < 0,500), erhalten für den "Preis" 0 Punkte. Eine negative Punktewertung findet nicht statt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 14 Tage nach Fristende
Auftragnehmer rapid personal-leasing GmbHZuschlagswert 408.402 €1 Veröffentlichung
- 22.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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