Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bauwesen & Infrastruktur Bürgschaft erforderlich
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet Grüne Vergabe

Planungsleistungen - Neubau einer Mischwasserbehandlungsanlage und eines Schmutzwasserpumpwerks für das Einzugsgebiet Innenstadt

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement · Münster · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebote bis 17.09.2026, 07:30 Uhr (noch 31 Tage)

Beschreibung

Objektplanung Ingenieurbauwerke Beratung zum architektonischen Anlagendesign Objektplanung Freianlagen Objektplanung Verkehrsanlagen Tragwerksplanung Technische Ausrüstung Planung und Überwachung von Baufeldfreimachung und Rückbauarbeiten Simulationen Schmutzfrachtberechnung Beratung zum Brandschutz Ex-Schutz-Konzept Leistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz Beratungsleistungen durch einen AwSV-Sachverständigen Value-Engineering/ Value Days Erstellung Funktionsanweisung/ Schaltpunkte für Steuerung Personaleinsatzkonzept für Betrieb der Anlage Der Leistungsumfang beinhaltet die nachstehend beschriebenen Teilleistungen. Grundsätzlich gelten neben den vertraglichen Bestimmungen nachstehende Regelungen für die Leistungserbringung: Im Rahmen der Planungen können Untersuchungen über verschiedene Varianten erforderlich werden. Die Ausschreibung von Bauleistungen kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber gewerke- und bauabschnittsweise erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme unterliegt nach gegenwärtigem Planungsstand folgender Terminierung: LP 1-5: 01.02.2027 bis 01.01.2029 LP 6-7: 02.01.2029 bis 01.10.2029 LP 8: 03.02.2029 bis 31.12.2032 LP 9: 01.01.2033 bis 31.12.2036 Der Auftrag wird in zwei Stufen vergeben: - Stufe 1: Leistungsphase 1 bis 4 - Stufe 2: Leistungsphase 5 bis 9. Die Beauftragung der Stufe 2 ist an die zufriedenstellende Ausführung der Stufe 1, die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel, verwaltungsinterne Entscheidungen und die Zustimmung der zuständigen politischen Gremien der Stadt Münster geknüpft. Sie erfolgt durch schriftliche Beauftragung oder elektronisch über den Vergabemarktplatz.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Planungsleistungen nach HOAI für Neubau Mischwasserbehandlungsanlage und Schmutzwasserpumpwerk.
  • Erfüllungsort und Auftraggeberstandort ist Münster.
  • Verfahrensart ist ein nicht offener Verhandlungsaufruf.
  • Die genauen Eignungsanforderungen sind der vollständigen Vergabeakte zu entnehmen.

Gesucht werden Planungsleistungen nach HOAI für den Neubau einer Mischwasserbehandlungsanlage und eines Schmutzwasserpumpwerks im Einzugsgebiet Innenstadt von Münster.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Biodiversität und Ökosysteme
Soziale Kriterien
  • Angemessene Arbeitsbedingungen
Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Planungsleistungen - Neubau einer Mischwasserbehandlungsanlage und eines Schmutzwasserpumpwerks für das Einzugsgebiet Innenstadt
  • Honorar 30 Pkt.
    Kosten

    Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Endhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 - ((Honorar des jeweiligen Angebotes - niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.

  • Fachgespräch 30 Pkt.
    Qualität

    Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird mit jedem Bieter ein Fachgespräch geführt. Die in diesem Zuge getätigten Aussagen und Ausführungen werden von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An dem Fachgespräch müssen mindestens der Projektleiter und der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehene Mitarbeiter des Bieters (höchstens jedoch 5 Personen) teilnehmen. Sofern in der Einladung zum Fachgespräch nichts anderes bestimmt ist, findet der Ter-min in Präsenz an einem von der Auftraggeberin bestimmten Ort statt. 2.3.4.1 Ablauf und Inhalt des Fachgesprächs Der Bieter wird im Rahmen des Fachgesprächs aufgefordert, zu sechs fachlich-technischen Fragen hinsichtlich des Projektes eine inhaltlich und formell überzeugende Lösung zu entwi-ckeln. Dabei werden den Teilnehmern des Fachgesprächs drei der Fragen spätestens zwei Wo-chen vor Durchführung des Fachgesprächs mitgeteilt. Die Beantwortung dieser Fragestellun-gen kann auch unterstützt mittels einer PowerPoint-Präsentation (oder vergleichbar) erfolgen. Von den Bietern werden im Rahmen des Fachgesprächs jedoch keine Planungsergebnisse oder Visualisierungen (z.B. CADs, 3D Renderings, Skizzen) für das vorliegende Projekt ver-langt. Entscheidet sich ein Bieter, diese trotzdem vorzulegen, erhält er hierfür keine Vergütung. Die drei übrigen Fragen werden den Bietern erst im Fachgespräch mitgeteilt, um die spontane Problemlösungskompetenz der Projektverantwortlichen zu prüfen. Das Fachgespräch ist für ca. 45 Minuten angesetzt (30 Minuten Beantwortung der Fragen, 15 Minuten Diskussions-/Fragenrunde). Für jede Frage bzw. jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium "Fachgespräch". 2.3.4.2 Bewertung des Fachgesprächs Jedes Mitglied der Jury kann wie folgt Punkte vergeben: - 6-mal: Beantwortung der Fragen: 12,5 Punkte - 1-mal: Rhetorik und Kommunikation, Struktur, Diskussionsfähigkeit: 25 Punkte. Insgesamt können so max. 100 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Fachgespräche wer-den in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Bepunktung niederschla-gen (vgl. Anlage "Erfüllungsgrade"). Für jede Frage und das Formkriterium werden die er-reichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen divi-diert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bil-den die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium "Fachgespräch". Der Bieter, dessen Fachgespräch nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium "Fachgespräch" 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Fachgesprächs / Ge-samtpunktzahl des besten Fachgesprächs) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Fachgespräch die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Durchschnitt der drei vorbereiteten Fragen 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl.

  • Schriftliches Konzept 25 Pkt.
    Qualität

    Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden untenstehende Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury des Auftraggebers bewertet. Das Konzept darf max. 4.000 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafi-sche/zeichnerische Darstellungen beigefügt werden. Textliche Bestandteile dieser Darstel-lungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/zeichnerischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. 2.3.3.1 Zielstellung und Erwartungshorizont Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der möglichen Herangehensweise an den Umbau und den Umschluss in vollem Betrieb mit möglichst geringem Flächenverbrauch im Kontext des vorliegenden Projekts Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: - Planung einer regelkonformen und zukunftssicheren Anlage unter möglichst geringer Flächeninanspruchnahme der Kleingartenanlage, - Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts, - Gestaltung des Vorgehens im laufenden Vollbetrieb, - Berücksichtigung der Zuläufe und Abläufe der Anlage im Konzept, - Beschreibung der notwendigen Baustellenlogistik, - Verortung und Bemessung notwendiger Baustelleneinrichtungsflächen, - Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten und Terminen, - Risikomanagement, - Dokumentation. 2.3.3.2 Bewertung des Konzepts Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern des Auftraggebers zusammen. Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: 1. Auseinandersetzung mit dem Thema und den zugrundeliegenden Unterlagen, 2. Entwicklung von projektspezifischen Lösungen/Lösungsansätzen, Betrachtung von Varianten, 3. Plausibilisierung des Lösungsweges, Nachvollziehbarkeit der Gedankengänge, 4. Nachvollziehbare Bestimmung von Unsicherheiten und Einschätzungsspielräumen, 5. Qualität der Darstellung und Struktur. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage "Erfüllungsgrade"). Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen divi-diert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium "Schriftliches Konzept". Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium "Schriftliches Konzept" 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Konzepts / Gesamtpunktzahl des besten Konzepts) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium "Entwicklung von projektspezifischen Lösungen/Lösungsansätzen, Betrachtung von Varianten" 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl. 2.3.3.3 Aufwandsentschädigung Die Bieter, welche zur Abgabe eines Endangebotes aufgefordert werden, erhalten für die Ein-reichung eines wertbaren Endangebotes und insbesondere für den Aufwand der Konzepter-stellung jeweils eine Aufwandsentschädigung von 4.000 EUR netto (vgl. Ziff. 1.6). Die Aufwandsentschädigung wird je Bieter nur einmal gewährt und kann daher nicht durch die Einreichung mehrerer Hauptangebote erhöht werden. Mit der Zahlung der vorgenannten Aufwandsentschädigung überträgt der Bieter der Auftrag-geberin das einfache, zeitlich unbeschränkte und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem vorgenannten Konzept. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, von Dritten ausüben und ausführen zu lassen sowie Dritten hieran weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Die Weitergabe an Pressevertreter für eine redaktionelle Verwendung ist mit Angabe des Urhebers zulässig. Die Stadt Münster erhält die Erlaubnis, die sich aus den eingereichten Angebotenen ergebenden sowie die im Laufe des Projektes erarbeiteten Werke zu bearbeiten. Die Nutzungsrechte werden für alle zum Zeit-punkt des Vertragsabschlusses bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Es wird auf den Vertrag (§ 13) hingewiesen.

  • Qualifikation des Projektteams 15 Pkt.
    Qualität

    Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrun-gen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewer-bers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorlie-genden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von fünf Personen anzubieten. Hierfür ist ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendetes Formblatt "Qualifikation des Projektteams" zu verwenden. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenz bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: 1. Erfahrung in der Planung und/oder dem Bau von Schmutz- und/oder Regenwasserpumpwerken (bis zu 20 Punkte) 2. Erfahrung in der Planung und/oder dem Bau von Regenüberlaufbecken (bis zu 20 Punkte) 3. Kompetenzen mindestens eines Mitglieds des Projektteams (ohne Unterauftragnehmer o.ä.) (bis zu 15 Punkte) 4. Erfahrung in der Planung/Simulation mittels SWMM (bis zu 15 Punkte) 5. Erfahrung in der Planung im laufenden Betrieb (bis zu 15 Punkte) 6. Erfahrung in der Baustellenlogistik und/oder -einrichtung im Innenstadtbereich (bis zu 15 Punkte) Zum Nachweis sind Eigenerklärungen, Referenzbescheinigungen oder vergleichbare Unterlagen aus den letzten 5 Jahren tauglich und erforderlich. Bitte reichen Sie das Ihnen im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellte Formblatt "Qualifikation des Projektteams" ohne Beifügung der Nachweise ein. Die Auftraggeberin behält sich vor, diese vor Zuschlagserteilung anzufordern. Sollten die im Formblatt gemachten Angaben im Zuschlagsfall nicht durch entsprechende Nachweise belegt werden können, behält sich die Auftraggeberin vor, das Angebot neu zu bewerten bzw. auszuschließen. Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Berufshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden) je Schadensfall (3-fach maximiert je Kalender-jahr) abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Haftpflichtversicherung - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 10 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden) je Schadensfall (3-fach maximiert je Kalender-jahr) abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung Sanktionen

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung Sanktionen - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 8 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung Subventionen

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung Subventionen - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 9 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 7 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte füllen Sie die anliegenden Vordrucke vollständig und gewissenhaft aus. Fehlende Anga-ben und Unterlagen können zu Punktabzug oder auch zum Ausschluss Ihres Angebo-tes/Teilnahmeantrags führen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    ggfs. Formular 03b_Einzureichende_Unterlagen_BGS_UA_EL.docx (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Folgende Erklärungen sind nur abzugeben, wenn der jeweilige Tatbestand erfüllt ist: - Erklärung im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft - Erklärung im Fall der Weitergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) - Erklärung im Falle der Eignungsleihe.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Eigenerklärung über die Befähigung, Simulationen im Storm Water Management Model (SWMM) durchzuführen - Die Auftraggeberin behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern. Der Nachweis der Befähigung ist mittels geeigneter Referenzen, Bescheinigungen oder sonstiger Nachweise zu bestätigen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die einge-reichten Nachweise zu prüfen, anzunehmen oder abzulehnen. Eine Eignungsleihe in diesem Kriterium darf unter Rückgriff auf maximal ein weiteres Unternehmen erfolgen

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von 2 Planungsleistungen - Mindestens 2 Aufträge im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus eines Ingenieurbauwerks der Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 2 HOAI 2021 i.V.m. Gruppe 1 bis 3 der Anl. 12.2 zur HOAI 2021) in den letzten 8 Jahren (Mindestanfor-derungen). In diesem Zeitraum, ausgehend vom Abgabeschluss für die Teilnahmean-träge in dem vorliegenden Verfahren, müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 vollständig erbracht worden sein. Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz a. Planungsleistungen für ein Schmutzwasserpumpwerk b. Planungen im Mischwasserbehandlungssystem umfassen. Die weiteren Anforderungen (a. und b.) können auch gemeinsam mit den Mindestan-forderungen innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden. In diesem Fall sind trotzdem mindestens 2 Referenzen nach den Mindestanforderungen einzureichen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von 2 Planungsleistungen - Übersteigt die Anzahl der Teilnahmeanträge, welche o.g. Mindestanforderungen erfüllen, die Anzahl von drei, werden die nach der nachfolgenden Bewertung besten drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert (vgl. § 51 Abs. 1 VgV). Die Teilnahmeanträge werden hierbei nach folgender Gewichtung bewertet: - Schmutzwasserpumpwerk Förderleistung insg. > 1.500 m3/h / Schneckenpumpwerk / Regenüberlaufbecken im Nebenschluss Mischwassersystem / unterirdisches Becken: max. 30 Punkte - Besondere Planungsumstände: max. 20 Punkte - Planung und/oder Bau nach DWA: max. 15 Punkte - Erbrachte Leistungsphasen: max. 15 Punkte - Erbrachte Leistungsbilder & zusätzliche Leistungen: max. 20 Punkte Max. Gesamtpunktzahl pro Referenz: 100 In die Bewertung der Teilnahmeanträge werden nur vergleichbare Referenzen mit einbezo-gen, welche die Mindestanforderungen unter Ziffer 2.1.2 dieser Bewerbungs- und Vergab-ebedingungen erfüllen. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist auf zwei begrenzt. Es können pro Referenz maximal 100 Punkte und somit maximal 200 Punkte insgesamt für alle Referenzen erreicht werden. Jede Referenz wird anhand der in der vorstehenden Abbildung dargestellten Unter-kriterien und der zugewiesenen Punktzahlen bewertet. Anschließend wird die Summe aus den Punktzahlen gebildet, um die Gesamtpunktzahl zu bestimmen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Referenzformulare - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 4 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an alle Referenzen ist: Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von 2 Planungsleistungen: Mindestens 2 Aufträge im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus eines Ingenieurbauwerks der Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 2 HOAI 2021 i.V.m. Gruppe 1 bis 3 der Anl. 12.2 zur HOAI 2021) in den letzten 8 Jahren (Mindestanfor-derungen). In diesem Zeitraum, ausgehend vom Abgabeschluss für die Teilnahmean-träge in dem vorliegenden Verfahren, müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 vollständig erbracht worden sein. Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz a. Planungsleistungen für ein Schmutzwasserpumpwerk b. Planungen im Mischwasserbehandlungssystem umfassen. Die weiteren Anforderungen (a. und b.) können auch gemeinsam mit den Mindestan-forderungen innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden. In diesem Fall sind trotzdem mindestens 2 Referenzen nach den Mindestanforderungen einzureichen.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Angaben zur Mitarbeitendenanzahl bzw. Personalqualifikation - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 5 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss mindestens über 15 Mitarbeitende verfügen. Diese müssen mindestens i. 2 Bauingenieur*innen (Siedlungswasserwirtschaft), ii. 1 Bauingenieur*in (konstruktiv), iii. 1 Maschineningenieur*in, iv. 1 Elektroingenieur*in umfassen. Eine Eignungsleihe in diesem Kriterium darf unter Rückgriff auf maximal ein weiteres Unternehmen erfolgen, um sicherzustellen, dass ausreichend Personal zur Koordi-nierung der einzelnen Leistungen vorhanden ist. Sollten statt den erforderlichen Qualifikationen vergleichbare Qualifikationen vorhanden sein, ist die Vergleichbarkeit zu erläutern.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Eigenerklärung über die Personalqualifikation der Beschäftigten des Bewerbers - Der Bewerber muss mindestens über 15 Mitarbeitende verfügen. Diese müssen mindestens i. 2 Bauingenieur*innen (Siedlungswasserwirtschaft), ii. 1 Bauingenieur*in (konstruktiv), iii. 1 Maschineningenieur*in, iv. 1 Elektroingenieur*in umfassen. Eine Eignungsleihe in diesem Kriterium darf unter Rückgriff auf maximal ein weiteres Unternehmen erfolgen, um sicherzustellen, dass ausreichend Personal zur Koordi-nierung der einzelnen Leistungen vorhanden ist.

Weitere Anforderungen

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Befähigung Storm Water Management Model (SWMM) - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 6 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss die fachliche Befähigung nachweisen, Simulationen im Storm Water Ma-nagement Model (SWMM) durchführen zu können. Der Nachweis kann durch den Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft selbst oder im We-ge der Eignungsleihe erbracht werden. Im letzteren Fall sind hierzu zusätzliche Angaben im Dokument "Einzureichende_Unterlagen_BGS_NU_EL" zu machen. Eine Eignungsleihe in diesem Kriterium darf unter Rückgriff auf maximal ein weiteres Unternehmen erfolgen, um sicher zu stellen, dass ausreichend Personal zur Koordinierung der einzelnen Leistungen vorhanden ist. Der Nachweis der Befähigung ist mittels geeigneter Referenzen, Bescheinigungen oder sonstiger Nachweise zu bestätigen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die eingereichten Nachweise zu prüfen, anzunehmen oder abzulehnen. - Nachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 31 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 17.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 10.334 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 121.548 €
Median 326.108 €
Oberes Quartil 942.629 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

📎

Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 17.09.2026, 07:30 Uhr (noch 31 Tage)
Vergabenummer 2026-0585-66
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Münster, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 15.08.2026
CPV-Code 71300000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Münster
Laufzeit 01.02.2027 – 31.12.2036
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 261.249 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 105.074 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 40%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 16.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement · Münster