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Umformer E1 HH Gesamtanlage
DB Energie GmbH (Bukr 31) · Frankfurt Main · Hessen
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Neubau und Teil-Erneuerung von Bahnstromumformern (E1 und E2) in Hamburg-Harburg.
- Umfassende Neuentwicklung und Fertigung von Nebenaggregaten, Schaltanlagen und Peripherie.
- Enge Zusammenarbeit mit anderen Projektbeteiligten ist erforderlich.
- Erforderlich sind nachweislich Erfahrung in der Planung und Fertigung von Umformern und zugehöriger Anlagentechnik.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
P031021040 Das Umformerwerk Hamburg-Harburg wurde im Dezember 2015 abgeschaltet und soll nun wieder in Betrieb genommen werden. Der Bahnstromumformer E1 wurde im Zuge der Stillsetzung vollständig zurück gebaut und entsorgt. Der 35MW-Umformer E2 des Herstellers ELIN (Baujahr 1996) befindet sich noch immer in der Maschinenhalle und wird im Rahmen der Gesamtmaßnahme vollständig revisioniert und teilerneuert. Der Bahnstromumformer E1 ist bei diesem Projekt vollständig neu zu planen, zu fertigen und in Betrieb zu nehmen. Bei der Stillsetzung der Maschinen wurden auch sämtliche Nebenaggregate und Schaltanlagen und die gesamte Peripherie zurück gebaut. Diese muss für eine Wiederinbetriebnahme neu entwickelt und gefertigt werden. Der größte Teil der Peripherie wird im Zuge des Retrofits der Maschine E2 schon vorbereitend für den Neubau der Maschine E1 geplant und vorbereitet. Hierbei entstehen verschiedene Schnittstellen, die im Zuge des Neubaus beachtet werden müssen. Eine enge Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten ist unabdingbar.
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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- 29.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 49 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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