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Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen
GKV-Spitzenverband · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSicherheits- und Empfangsdienstleistungen🏆 AGSUS Agentur für Sicherheit und Schutz GmbH · Berlin
- AGSUS Agentur für Sicherheit und Schutz GmbH · Berlin
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: AGSUS Agentur für Sicherheit und Schutz GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der zu schließende Dienstleistungsvertrag hat die Erbringung von Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen zum Inhalt. Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich maximal viermal um jeweils ein Jahr, sofern der Vertrag nicht vorher gekündigt wird. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Preise mit folgender Untergewichtung • Monatspauschale Empfangsdienstleistungen, Position 1 des Preisblattes 20 % • Monatspauschale Sicherheitsdienstleistungen, Position 2 des Preisblattes 40 % • Optionale Anpassung der Sicherheitsleistungen, Variante 1 Position 8 des Preisblattes 20 % • Optionale Anpassung der Sicherheitsleistungen, Variante 2 Position 9 des Preisblattes 20 %
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Qualität 40 %
Qualität der Konzepte mit folgender Untergewichtung: • Konzept, Anlage A 50 % • Sicherheitskonzept, Anlage B 50 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 0 €8 Veröffentlichungen
- Frist 16.07.2025 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU
- Frist 10.01.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 22.11.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 04.11.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 07.10.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 16.07.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 10.06.2024 Original-Veröffentlichung
- 24.10.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 28 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (7) AGSUS Agentur für Sicherheit und Schutz GmbH · Universität Hamburg, Hamburg Center for Health Economics · init AG für digitale Kommunikation · BBGK Berliner Botschaft Gesellschaft für Kommunikation mbH · L&D GmbH & Co. KG 9060 / L&D Event Catering · IGES Institut GmbH · SoftwareONE Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
- 13.08.2025 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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