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Ausführungsleistung Leitungsumverlegung (LUV) Bund
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Schönefeld · Brandenburg
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Beschreibung
Die Maßnahme umfasst Bauleistungen zur Um- bzw. Neuverlegung von in Betrieb befindlichen Infrastrukturmedien zur Schaffung von Baufreiheit auf Flughafenbestandsflächen. Im Rahmen dieses Projektes werden die vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen aus den Flächen der zukünftigen Baufläche heraus verlegt. Die Flächen befinden sich im nördlichen Bereich des Flughafens BER, in unmittelbarer Nähe zu den Bestandsflugbetriebsflächen der Ramp 3 mit dem Terminal 5. Das Baufeld befindet im Wesentlichen auf Flächen des ehemaligen Flughafens SXF. Da die Funktion der Ver- und Entsorgungsanlagen während der Baumaßnahme in Betrieb bleiben, ist das Projekt bei laufendem Betrieb und Aufrechterhaltung der notwendigen betriebsrelevanten Prozesse zu realisieren. Folgende Infrastrukturmedien sind umzuverlegen bzw. neu zu verlegen: • Regenwasser, • Schmutzwasser, • Trinkwasser, einschl. Löschwasservorhaltung, • Elektrotechnische Anlagen, • Mittel- und Niederspannungsanlagen, Befeuerungsanlagen, • Fernmelde- und Kommunikationsanlagen (IuK). Darüber hinaus sind Straßenbaumaßnahmen sowie der Aufbruch- und die Wiederherstellung von Flugbetriebsflächen Bestandteil der geplanten Baumaßnahme.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in Durach.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Als Mindeststandard (Mindestanforderung) für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 30.000.000 Euro des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen auf Angaben/ Daten von Dritten/Nachunternehmern /konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben /Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers /konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung). Der AG stellt hierzu das Formblatt Gesamtumsatz zur Verfügung. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Mindeststandards Qualifikationen und Zertifizierungen: Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Nachweise erbracht werden: - DVGW GW 301 W1 ge - DVGW GW 301 W3 pe - RAL GZ 961 AK1 - RAL GZ 962/2 oder gleichwertig. Der Qualifikationsnachweis ist als Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Mindeststandards Unternehmensreferenzen: Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2018 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt 1.1 bis 1.9 beinhalten und zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. 1.1) Eine Referenz aus dem oben genannten Zeitraum; Leistungsart: Errichtung/ grundhafte Sanierung von Flugbetriebsflächen in Asphalt- oder Betonbauweise Leistungsumfang je Referenz: ≥ 2000 m² pro Einzelauftrag 1.2) Eine Referenz aus dem oben genannten Zeitraum; Leistungsart: Errichtung von Kanalbauwerken von Entwässerungsanlagen Leistungsumfang je Referenz: ≥ DN 500 und ≥ 500 m pro Einzelauftrag 1.3) Eine Referenz aus dem oben genannten Zeitraum; Leistungsart: Errichtung von Trink- oder Abwasserdruckrohrleitungen Leistungsumfang je Referenz: ≥ DN 250 und ≥ 500 m pro Einzelauftrag 1.4) Eine Referenz aus dem oben genannten Zeitraum; Leistungsart: Erstellung Entwässerungsbauwerk in Ortbetonbauweise mit B2-Überwachung Leistungsumfang je Referenz: Speichervolumen ≥ 500 m³ pro Einzelauftrag 1.5) Eine Referenz aus dem oben genannten Zeitraum; Leistungsart: Erstellung Baugrube im Spezialtiefbau (z.B. Spundwandverbau) Leistungsumfang je Referenz: Aushub ≥ 2-500 m³ je Einzelauftrag 1.6) Eine Referenz aus dem oben genannten Zeitraum; Leistungsart: Erstellung Pumpwerk/Pumpstation mit Maschinen- und EMSR-Ausrüstung Leistungsumfang je Referenz: Förderleistung ≥ 40 l/s und Förderhöhe ≥ 25 m je Einzelauftrag 1.7) Eine Referenz aus dem oben genannten Zeitraum; Leistungsart: Erstellung Entwässerungsbauwerk mit PE-Auskleidung Leistungsumfang je Referenz: ≥ 20 m² je Einzelauftrag 1.8) Eine Referenz aus dem oben genannten Zeitraum; Leistungsart: Technische Ausrüstung Mittelspannungsversorgung, Niederspannungsversorgung, Befeuerung/Beschilderung von Flugbetriebsflächen Leistungsumfang je Referenz: a) Kabelzug, Kabel verlegen, muffen und messen von Mittelspannung-Energiekabeln 20 KV ≥ 1,5 km je Einzelauftrag b) Kabelzug, Kabel verlegen, muffen und messen von Niederspannung-Energiekabeln 400 V ≥ 3km je Einzelauftrag c) Leistungen an Flughafen Befeuerungs- und Beschilderungsanlagen, Befeuerungs-Kabel verlegen, messen und Inbetriebnehmen ≥ 2 Stück (Serienstromkreis) je Einzelauftrag Die Referenzanforderungen a - c) müssen mindestens einmal erfüllt werden. Die Erbringung der Anforderungen kann auf 3 Referenzobjekte aufgeteilt werden. 1.9) Eine Referenz aus dem oben genannten Zeitraum; Leistungsart: TK/IT-Infrastruktur Leistungsumfang je Referenz: a) Kabelzug/Einblasen, Kabel endständig verlegen, auflegen/spleißen und messen von LWL, Fernmeldebündel-Kabeln ≥ 5km je Einzelauftrag b) Verteilertechnik der Hersteller R&M oder Huber&Suhner oder Dätwyler oder BTR installiert c) Leistungen an einem Flughafen oder für einen Auftraggeber mit mindestens vergleichba-rem, technisch organisatorischem Umfeld erbracht (hierzu zählen insbesondere Sicher-heitsaspekte wie Zutrittsregelungen & die Arbeiten erschwerende Regularien) Die Referenzanforderungen a - c) müssen mindestens einmal erfüllt werden. Die Erbringung der Anforderungen kann auf 3 Referenzobjekte aufgeteilt werden. Für die geforderten Referenzangaben und Eigenerklärungen stellt der Auftraggeber Formblätter zur Verfügung, welche von den Bewerbern genutzt werden sollen.
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Eignungsanforderung
Mindeststandards Personelle Ausstattung Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft soll 1 Person als konkret für den Einsatz zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorgesehene Leistungsträger/innen wie folgt benennen: Gesamtprojektleiter: Dipl.-Ing. oder Master oder vergleichbar in einer relevanten Fachrichtung, ≥ 12 Jahre Berufserfahrung, davon ≥ 3 Jahre in der Funktion eines Gesamtprojektleiters; Mind. 1 Referenz die 3 Anforderungen der Leistungsart der Punkte 1.1 bis 1.9 erfüllen und einen Mindestauftragswert von 10 Mio. € netto Bauleistung umfasst Für die geforderten Referenzangaben und Eigenerklärungen stellt der Auftraggeber das Formblatt Gesamtprojektleiter zur Verfügung, welches von den Bewerbern genutzt werden soll. Der Qualifikationsnachweis soll als Nachweis mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zudem wird hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen auf die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB hingewiesen. Die FBB geht davon aus, dass die im Rahmen der Gesamtmaßnahme durchgeführten Vergabeverfahren aufgrund der Gesamtstruktur der Gesamtmaßnahme, insbesondere der Finanzierung, Steuerung und Einbindung des Bundes, vergaberechtlich dem Bund zuzurechnen sind. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass für etwaige Nachprüfungsverfahren die Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes gemäß § 156 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 159 Abs. 1 GWB eröffnet ist. Diese Einschätzung beruht auf einer Gesamtbetrachtung der projektbezogenen Umstände und stellt keine präjudizielle Festlegung dar. Maßgeblich bleibt die gesetzliche Zuständigkeitsregelung nach den §§ 156, 159 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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3 Veröffentlichungen
- 21.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 13.05.2026 Original-Veröffentlichung
- 13.05.2026 Berichtigung des Textes zu Überprüfungsfristen aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.136 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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