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1607-DE-Breitbandanbindung DMZ Bördeland
BWI GmbH · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 12.10.2026, 12:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt einen Rahmenvertrag für die Weiterführung und Skalierung des Internettransitzugangs mit bis zu 500 Gbit/s am Standort Bördeland in Höhe von 14.869.161,11 € Euro (netto) bis zu 22.303.741,67 Euro (netto) (Obergrenze) im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teil-nahmewettbewerb nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 7 Jahren (3 Jahre Grundlaufzeit, mit 4-maliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate) abgeschlossen. Der Auftragnehmer (AN) soll der BWI als Dienstleistung eine IP-Transit-Breitbandleitung zum Internet für das Rechenzentrum Bördeland bereitstellen. Dazu gehört die Bereitstellung eines Blackholing-Verfahrens als ISP-Verfahren (Verfahren des Internet-Service-Provider) für den Schutz gegen DDoS Angriffe. Unter dem Blackholing Verfahren versteht man ein automatisches Umleiten von Denial of Service- (DoS) und Distributed Denial of Service- (DDoS) Angriffen auf ein sogenanntes Blackhole (schwarzes Loch), damit diese Angriffe ins Leere laufen. Damit wird vermieden, dass solche IT-Angriffe Auswirkungen auf die Internetleitungen und -leistungen sowie die daran angeschlossene DMZ (DeMilitarisierte Zone als Sicherheitsübergang) samt nachgelagerten IT-SysBw-Netzwerk haben. Das Blackholing-Verfahren ist ein Provider-Verfahren, das an die jeweilige Providertechnologie gebunden ist. Die Leistung selbst wird ausnahmslos in der IT-Infrastruktur des gleichen ISPs bereitgestellt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Bereitstellung von Internettransitzugängen mit bis zu 500 Gbit/s und DDoS-Schutz (Blackholing-Verfahren).
- Der geschätzte Auftragswert liegt zwischen 14,87 Mio. und 22,30 Mio. Euro netto.
- Es wird ein Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren und 4 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate vergeben.
- Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV.
- Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Bördeland.
Die BWI GmbH vergibt einen Rahmenvertrag für die Bereitstellung und Skalierung von Internettransitzugängen mit bis zu 500 Gbit/s für das Rechenzentrum Bördeland.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
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Preis 100 %
Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Alle Eignungskriterien sind unter folgendem Direktlink abrufbar: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19f6f048774-6fe061fd5bdd0828
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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