Einzelvergabe Dienstleistungsauftrag Beratung & Dienstleistungen EU-Oberschwelle ⚠ Direktvergabe

Betrauung Stadtmarketing

Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg · Neubrandenburg · Mecklenburg-Vorpommern

Beschreibung

Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg beabsichtigt, vorbehaltlich einer Zustimmung durch die Stadtvertretung Neubrandenburg, welche am 18. Juni 2026 eingeholt werden soll, die Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH (nachfolgend: VZN) mit einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Bereich des Stadtmarketings mit dem Ziel der weiteren Verbesserung der wirtschaftlichen und touristischen Erschließung und Entwicklung in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg sowie der Steigerung der Attraktivität des Stadtgebietes insbesondere als Wohn- und Hochschulstandort zu betrauen. Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg hält 100 % vom Stammkapital der Gesellschaft. Die Betrauung erfolgt auf der Grundlage der Entscheidung der EU-Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind [(2012/21/EU), ABI. EU Nr. K (2011) 9380 vom 31. Januar 2012; Freistellungsbeschluss]. Eine Leistungserbringung im steuerlichen Sinne wird mit dem auszustellenden Betrauungsakt nicht vereinbart. Die erstmalige Betrauung wird für einen Zeitraum vom 01.07.2026 bis 31.12.2029 vorgenommen. Es ist beabsichtigt, eine Betrauung für eine Folgeperiode durch erneuten Beschluss der Stadtvertretung im Verlaufe eines Jahres vor Ablauf des vorgenannten Betrauungszeitraums zu erlassen. Hierüber ergeht eine weitere öffentliche Bekanntmachung. Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg beabsichtigt, die der VZN übertragenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) durch eine jährliche Zuwendung in Höhe eines Jahresfehlbetrages zuzüglich einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung (Ausgleichzahlung) sowie durch Investitionszuschüsse, deren beider Höhen sich jährlich aus dem festgestellten Wirtschaftsplan der VZN ergibt und in dem Haushalts

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Branche: Beratung & Dienstleistungen

Die Stadt Neubrandenburg beabsichtigt, die Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH mit Stadtmarketing-Aufgaben zu betrauen.

Dies erfolgt auf Basis eines EU-Freistellungsbeschlusses für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Die Betrauung ist für den Zeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 vorgesehen und wird mit jährlichen Ausgleichszahlungen von voraussichtlich 250.000 bis 300.000 Euro sowie Investitionszuschüssen gefördert.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Preiseinschätzung

Basierend auf 210 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 199.027 €
Median 440.150 €
Oberes Quartil 1.016.744 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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1.000.000 €
Geschätzter Wert

Verfahrensart Einzelvergabe
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Neubrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlicht 15.04.2026
CPV-Code 79000000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Neubrandenburg

Bieter (1)
Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH · Neubrandenburg

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 66.607 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.221 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 24 Tage
Schätzwert-Abweichung -13%
KMU-Bieteranteil 29%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)