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Stoßstromgenerator
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Untere Bundesbehörde
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Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen und Lieferungen im Zusammenhang mit der Beschaffung eines Systems "Stoßstromgenerator". Das System "Stoßstromgenerator" dient der Nachbildung von direkten Blitzeffekten (Stoßstrom und Stoßspannung) für blitzschutztechnische Untersuchungen, der Prüflingsüberwachung und der Datenaufzeichnung und -auswertung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Vergabe eines Systems "Stoßstromgenerator" zur Nachbildung von Blitzeffekten für blitzschutztechnische Untersuchungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Preis-Leistungs-Verhältnis basierend auf in der Leistungsbeschreibung angegebenen Leistungsparametern; Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix werden im Rahmen der Vergabeunterlagen an zugelassene Bieter veröffentlicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug des Bewerbers in Form eines aktuellen Auszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 1 Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Bei fremdsprachigen Dokumenten bedarf es einer beglaubigten Übersetzung. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes /Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angabe - der Gesellschafts-/Rechte- bzw. Organisationsform - des Sitzes (vollständige Adresse) - des Gegenstands des Unternehmens Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch - im Falle der Gründung einer Bewerbergemeinschaft - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zur Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer. 2. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angaben zu Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen. 3. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das entsprechende, zu befüllende Formular BAAINBw-B-V 034 wird bereitgestellt, siehe Anlage 2. 4. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung RUS Sanktionen. Das entsprechende Formular "Erklärung RUS Sanktionen Stand 19. Sanktionspaket" wird bereitgestellt, siehe Anlage 3. 5. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung. 8. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass es sich bei dem Bewerber um ein Unternehmen mit Hauptsitz in einem EU-/EWR-Staat handelt. 9. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren eröffnet ist und keine Insolvenzreife vorliegt. 10. Vorlage einer formlosen, unterzeichneten und gescannten oder elektronisch signierten (mindestens fortgeschrittene Signatur) Bankerklärung, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein darf. Diese Bestätigung muss folgende Punkte beinhalten: a. Kundenverbindung/Kontoführung (mindestens mit Angabe der Dauer des Bestehens der Geschäftsverbindung zur kontoführenden Bank) b. Einschätzung der finanziellen Verhältnisse /Kreditwürdigkeit/ Zahlungsfähigkeit aus Sicht der kontoführenden Bank (mindestens mit Aussagen zur Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der kontoführenden Bank, Vorliegen von Kontopfändungen und/oder Zahlungsausfällen und/oder Inanspruchnahme von Überziehungskrediten) Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft und/ oder einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft einzuholen.
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Gesamtjahresumsatz
Der Bewerber muss einen Umsatz von mindestens 1.000.000 €/Jahr für die letzten drei Geschäftsjahre durch Vorlage einer formlosen, unterzeichneten und gescannten oder elektronisch signierten (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung über den jeweiligen jährlichen Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre nachweisen. Hinweis: Der Mindestumsatz muss für jedes einzelne Geschäftsjahr mindestens 1.000.000 € betragen, ein Durchschnittswert von 1.000.000 € für alle drei Geschäftsjahre ist nicht ausreichend, der Ausgleich eines umsatzschwächeren Geschäftsjahres durch ein umsatzstärkeres Geschäftsjahr ist nicht zulässig.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Bewerber hat über national oder international erworbene Erfahrung im Bereich der a. Lieferung eines Systems mit Prüfgeneratoren mit einer Spannungsebene von mindestens 100 kV b. Lieferung eines Messsystems für Prüfgeneratoren mit einer Spannungsebene von mindestens 100 kV c. Lieferung eines Sicherheitssystems für einen Prüfgenerator mit einer Spannungsebene von mindestens 100 kV zu verfügen. Der Nachweis der Fertigung und Lieferung erfolgt durch Vorlage jeweils mindestens einer Referenz eines Referenzprojektes mit vergleichbarem Leistungsgegenstand. Die Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten: Beschreibung des Referenzprojektes unter Angabe des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes bzw. der Dauer, des Umfangs, des Empfängers und Nennung der erbrachten Leistung sowie Nennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des benannten Referenzprojektes. Entsprechend § 27 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) werden einschlägige Liefer- und Dienstleistungen berücksichtigt, die 5 Jahre gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen.
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Nachunternehmer-Anteil
Soweit eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist: 1. formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zur Bezeichnung des/der Unterauftragnehmer(s) mit Firmennamen und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners des jeweiligen Unterauftragnehmers mit E-Mail und Telefonnummer. 2. Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug des/der Unterauftragnehmer(s) in Form eines aktuellen Auszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Unterauftragnehmern jeweils nicht älter als 1 Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Bei fremdsprachigen Dokumenten bedarf es einer beglaubigten Übersetzung. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angabe - der Gesellschafts-/Rechte- bzw. Organisationsform - des Sitzes (vollständige Adresse) - des Gegenstands des Unternehmens 3. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das entsprechende, zu befüllende Formular BAAINBw-B-V 034 wird bereitgestellt, siehe Anlage 2. 4. Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass es sich bei dem/den beabsichtigten Unterauftragnehmer(n) um Unternehmen handelt, die ihren Sitz nicht in einem Staat gem. Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben. 5. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung RUS-Sanktionen des Unterauftragnehmers. Das entsprechende Formular "Erklärung RUS-Sanktionen Stand 19. Sanktionspaket" wird bereitgestellt, siehe Anlage 3.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 295 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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