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Gigabitausbau LK Mittelsachsen - Cluster M
Landkreis Mittelsachsen · Freiberg · Sachsen
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Beschreibung
Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Cluster M des Landkreises Mittelsachsen und umfasst Teile der Gebiete der Kommunen, Frankenberg/Sa., Mittweida, Niederwiesa, Leubsdorf, Brand-Erbisdorf und Augustusburg mit insgesamt 6.992 Adressen. Es sind weitere Gebiets-Cluster gebildet worden, die aber gesondert europaweit ausgeschrieben werden, insofern wurde an dieser Stelle davon abgesehen, die einzelnen Cluster in weitere Gebietslose zu unterteilen. Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Dabei sind für alle Anschlussnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gigabit/s oder mehr symmetrisch zu gewährleisten (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend, vgl. Nr. 5.3 der Gigabit-RL 2.0).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für den Gigabitausbau im Landkreis Mittelsachsen (Cluster M) mit 6.992 Adressen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die in den Verfahrensbedingungen aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Alle Bewerber, welche die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen, werden zur Abgabe erster indikativer Angebote aufgefordert. Sofern dann mehr als drei indikative Angebote eingehen sollten, behält sich die Vergabestelle vor, dass Verfahren in aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln (sog. „Abschichten“), um so die Zahl der Angebote über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern, vgl. § 17 Abs. 12 VgV.“
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