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Bauüberwachung Bautechnik, Geotechnik für den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen
Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg · Aschaffenburg · Bayern · Bundesbehörde
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Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg beabsichtigt, den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen ausführen zu lassen. Zur Sicherstellung der Qualität ist eine Begleitung und Überwachung der Bauausführung erforderlich. Diese Leistung umfasst mehrere Fachgebiete (Bautechnik, Elektrotechnik, TGA, Stahlbau, Geotechnik). Vorliegend ist die Bauüberwachung für die Fachgebiete Bautechnik und Geotechnik zu erbringen. Die örtliche Bauüberwachung enthält folgende Teilleistungen: - Überwachung der Ausführung von Bauleistungen - Überwachung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen - Dokumentation des Bauablaufs - Mitwirken beim Aufmaß, behördlichen Abnahmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen - Rechnungsprüfung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird eine Bauüberwachung für die Fachgebiete Bautechnik und Geotechnik im Rahmen des Ersatzneubaus der Schleuse Erlangen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Zu § 44 Absatz 1 VgV: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder auf andere Weise Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Die Eintragung in das Berufs-/Handelaregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder der anderweitige Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen. ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Zu § 45 Absatz 1 Nummer 3 VgV: Erklärung über ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und mind.1. 500.000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-Fache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen. Die Kopie der Versicherungsbescheinigung ist vor Auftragserteilung vorzulegen. ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
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Gesamtjahresumsatz
Zu § 45 Absatz 1 Nummer 1 VgV: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der geforderte Mindestjahresumsatz in Euro (netto) / Jahr beträgt: 700.000 Euro ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zu § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV: Mindestens 1 Referenz über abgeschlossene Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Leistungen der Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke Bewertungsmaßstab: 5 Punkte: Auftragswert größer 250.000,- € 4 Punkte: Auftragswert größer 150.000,- € und bis 250.000,- € 3 Punkte: Auftragswert größer 100.000,- € und bis 150.000,- € 2 Punkte: Auftragswert größer 50.000,- € und bis 100.000,- € 1 Punkt: Auftragswert bis 50.000,- € 0 Punkte (Mindestanforderung): keine Mindestanforderung definiert ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Zu § 43 Absatz 1 VgV bzw. 5.1.6 dieser Auftragsbekanntmachung: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung der Bauüberwachung vor Ort verantwortlich sind. Die anzugebenden Personen müssen dabei über folgende Mindestanforderungen für die Überwachung der Objektausführung verfügen: - Bauingenieur (B.Eng., Dipl.-Ing., M.Eng. o.ä.) - Bautechniker (staatl. Geprüft oder gleichwertig) Die anzugebenden Personen müssen dabei über folgende Mindestanforderungen für die Überwachung der Geotechnik verfügen: - Geologe und/oder Bauingenieur (B.Eng., Dipl.-Ing., M.Eng. o.ä.) ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
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Geschätzter Wert 5.700.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 15.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 25.08.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 245 Tage nach Fristende
Auftragnehmer CDM Smith SEZuschlagswert 7.098.971 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 395 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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