Einsatzleitwagen 2
KI Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2) im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens als Kauf.
Landkreis Ludwigsburg · Ludwigsburg · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 25.11.2026, 09:01 Uhr (noch 17 Tage)
Aktuell laufen 19 Ausschreibungen in „Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel" in Baden-Württemberg. Neue davon jeden Morgen per E-Mail:
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Das Landratsamt Ludwigsburg beabsichtigt die Vergabe von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Bettwaren, Matratzen, Geschirr und Elektrogeräte für die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Ludwigsburg. Los 1: Bettwaren - Bettwäsche-Set: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 - Spannbetttücher 190/90 cm: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 - Decken-Kissen-Set: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 Los 2: Matratzen - Matratzen 190/90/10 cm: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.500 - Matratzen 200/90/10 cm: Schätzmenge 500 / Höchstmenge 1.000 Los 3: Geschirr - Tiefe Teller: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Flache Teller: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Kaffeebecher: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Besteckset: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Kleine Töpfe: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.000 - Große Töpfe: Schätzmenge 500 / Höchstmenge 800 - Stielkasserolle: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.000 - Pfanne: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 Los 4: Elektrogeräte - Stand-Elektroherd: Schätzmenge 50 / Höchstmenge 150 - Stand-Elektroherd: Schätzmenge 30 / Höchstmenge 40 - Stand-Kühlschrank: Schätzmenge 300 / Höchstmenge 500 - Kondenstrockner: Schätzmenge 50 / Höchstmenge 100 - Waschautomat: Schätzmenge 120 / Höchstmenge 150 — Das Landratsamt Ludwigsburg beabsichtigt die Vergabe von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Bettwaren, Matratzen, Geschirr und Elektrogeräte für die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Ludwigsburg. Los 1: Bettwaren - Bettwäsche-Set: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 - Spannbetttücher 190/90 cm: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 - Decken-Kissen-Set: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 Los 2: Matratzen - Matratzen 190/90/10 cm: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.500 - Matratzen 200/90/10 cm: Schätzmenge 500 / Höchstmenge 1.000 Los 3: Geschirr - Tiefe Teller: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Flache Teller: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Kaffeebecher: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge
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Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Leistungsbeschreibung Los 3: - Position 1 "Tiefe Teller": Anforderung Höhe auf 2,5 - 4,5 cm angepasst - Position 8 "Pfanne": Anforderung Griff auf Kunststoff oder Edelstahl Kaltgriff angepasst Leistungsbeschreibung Los 4: - Position 4 "Kondenstrockner": Wärmepumpentrockner wurde zugelassen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Büro & Verwaltung
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Ausstattung für Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Ludwigsburg, Erfüllungsort ist Pleidelsheim.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ********************************************************************************* SONSTIGES: Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe
******************************************************************************** SONSTIGES - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung - Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen) - Eigenerklärung Unterauftragnehmer -Eigenerklärung Bietergemeinschaft. ******************************************************************************** Allgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil stellen wir die veröffentlichten Zahlen Ihren Angaben gegenüber (Zahlenvergleich) — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Basierend auf 87 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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