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Stromlieferung 2027 - FAIR
FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH · Darmstadt · Hessen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStromlieferung 2027 - FAIR🏆 enercity AG · Hannover
- enercity AG · Hannover
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht wird die Lieferung von elektrischer Energie für die FAIR in Darmstadt ab dem 01.01.2027.
- Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren mit einer einseitigen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
- Die Verbrauchswerte basieren auf Prognosen und detaillierten Lastgangsimulationen, die in den Vergabeunterlagen bereitgestellt werden.
- Die Abnahmestellen befinden sich im Netzgebiet der e-Netz Südhessen AG.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH (FAIR) benötigt elektrische Energie für den Be-trieb der Gebäude, Forschungsanlagen und weiterer Betriebsstätten. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der e-Netz Südhessen AG. Der Jahresverbrauch wird für die kommenden Jahre in diesen Unterlagen prognostiziert (siehe Abbildungen 1 und 2 im LV). Der bestehende Liefervertrag läuft zum 31.12.2026 aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2027 für drei Jahre vergeben werden. Zudem besteht die einseitige Option, die Lieferung darüber hinaus um ein Jahr zu verlängern. Die FAIR wird zukünftig wissenschaftliche Experimentieranlagen (Teilchenbeschleuniger) zur Forschung von Schwerionen betreiben. Die Beschleunigeranlagen der FAIR sind zurzeit in Bau. Bei Standardverbrauchern ist es üblich, die zukünftigen Verbrauchswerte anhand der Vergangenheitsdaten zu prognostizieren. Dieses Verfahren ist hier nicht anwendbar. Daher sind für die Abnahmestellen Prognosewerte berechnet worden. Die Prognosewerte für die einzelnen Abnahmestellen sind in der Anlage "1a Abnahmestellenliste Strom FAIR.xlsx" aufgeführt. Weiterhin gibt es eine Prognosesimulation als Lastgang. Diese liegen den Vergabeun-terlagen in den Dateien 1b LG Simulation 2027 mit Visualisierung Strom FAIR.xlsx", "1c LG Simulation 2028 mit Visualisierung Strom FAIR.xlsx" und "1d LG2025 FAIR.xlsx" bei.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wertungspreis gem. FormelPreis
Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird der Wertungspreis wie folgt berechnet: WPN =_Summe(J=27)29 GP_J × AnAb_J + HM_(TC;J) × BM_(C;J) + HM_(TQM;J) × BM_QMJ + HM_(SpK;J) × KSM_J + HM_(SpV;J) × VSM_J + C_(DL;J) × WA_J WPN: Wertungspreis Netto GPJ: Grundpreis für jede Abnahmestelle im Jahr in EUR AnAbJ: Anzahl der Abnahmestellen im Jahr HMTC;J: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für gekaufte Terminmarktprodukte im Jahr CAL Produkt in EUR/MWh BMC; J: Menge Baseload im Jahr Cal-Produkt in MWh HMTQM;J: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für gekaufte Terminmarktprodukte Quartal oder Monatsprodukt im Jahr in EUR/MWh BMC;J: Menge Baseload Quartal oder Monatsprodukt je Lieferjahr in MWh HMSpK;J: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für gekaufte Spotmarktprodukte im Jahr in EUR/MWh KSMJ: Zu kaufende Spotmarktmengen nach Simulation je Jahr in MWh HMSpV;J: Handelsmarge als Dienstleistungspauschale für verkaufte Spotmarktprodukte im Jahr in EUR/MWh VSMJ: Zu verkaufende Spotmarktmengen nach Simulation im Jahr in MWh CDL;J: Aufschlag für die Dienstleistung im Jahr je gelieferter Kilowattstunde in EUR/MWh WAJ: Wirkarbeit im Jahr in MWh
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die FAIR dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer enercity AG1 Veröffentlichung
- 12.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 62 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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