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1576-CM-Dezentrale Internetanschlüsse
BWI GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 28.09.2026, 12:00 Uhr (noch 33 Tage)
Beschreibung
Die BWI GmbH (im Folgenden: "BWI") erwägt folgende zwei Rahmenverträge mit jeweils bis zu fünf Vertragspartnern über bundesweite Internetanschlüsse mit unterschiedlichen Ausprägungen für BWI-Eigenbetrieb sowie ihre Kunden der Bundeswehr und Bundesbehörden in Höhe von • Los 1: geschätzt 12.500.000,00 EUR netto (Obergrenze: 19.000.000,00 EUR netto) • Los 2: geschätzt 8.000.000,00 EUR netto (Obergrenze: 12.000.000,00 EUR netto) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 11 Abs. 1 VSVgV zu vergeben: • Los 1 "sym. Internet-Anschlüsse": Beschaffung symmetrischer Internet-Anschlüsse von 2 Mbit/s-100 Gbit/s mit der Ausprägung (A) für neue Anschlüsse als Einzelaufträge im Miniwettbewerb und die vertragliche Übernahme der Altanschlüsse aus dem RV1089 (Los 1) mit der Berücksichtigung der BWI-Aufwände bei der Vergabe im jeweiligen Mini-Wettbewerb. • Los 2 "BWI-Internet-Breakouts": Beschaffung Internet-Transit-Anschlüsse für die BWI-Internet-Breakouts von 1 Gbit/s - 100 Gbit/s mit der Ausprägung (B) für die vertragliche Überführung der Altanschlüsse aus dem RV1089 (Los 2) und die Beschaffung neuer BWI-Internet-Breakouts.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von zwei Rahmenverträgen für dezentrale Internetanschlüsse für die BWI GmbH und Bundesbehörden.
- Los 1 betrifft symmetrische Internetanschlüsse von 2 Mbit/s bis 100 Gbit/s, Los 2 Internet-Transit-Anschlüsse von 1 Gbit/s bis 100 Gbit/s.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Die geschätzten Auftragswerte liegen bei 12,5 Mio. EUR (Los 1) und 8 Mio. EUR (Los 2) netto.
Die BWI GmbH beabsichtigt die Vergabe von zwei Rahmenverträgen für dezentrale Internetanschlüsse.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Wertungspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-192af0400ba-c08f645e5af23fb
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 33 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 28.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.180 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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