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Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Abteilung IV (Industriepolitik) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
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Die Abteilung IV des BMWE benötigt bei ihrer industriepolitischen Arbeit Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Dienstleistern, die nach den beiden Fachlosen „Ökonomische Beratung“ und „Rechtsberatung“ unterteilt in den unterschiedlichen Themenbereichen der Abteilung IV kurzfristig und auf qualitativ höchstem Niveau ihre Fachexpertise anbieten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Industriepolitik.
- Aufteilung in zwei Fachlose: Ökonomische Beratung und Rechtsberatung.
- Hohe Qualität und kurzfristige Verfügbarkeit der Fachexpertise sind erforderlich.
- Offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
Gesucht werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die industriepolitische Arbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 %
Das Zuschlagskriterium untergliedert sich in: - "Personal" (Gewichtung 30%) mit Unterkriterien "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (10%) und "Kernteam" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung - "Arbeitsorganisation und -abläufe" (10%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung - "Umsetzungskonzept" (60%) mit Unterkriterien "Operative Umsetzung" (20%), "Beispielaufgabe 1" (15%), "Beispielaufgabe 2" (25%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung
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Preis 30 %
Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Beleg: Oben dargelegter Auszug; im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Beleg: sofern zutreffend – Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: sofern zutreffend – Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen: 1) Aktuelle Regelungsvorhaben und Initiativen in der nationalen und EU-Industriepolitik, 2) (Branchen-)Expertise zu Regulierungsvorhaben mindestens in einem der Bereiche Automotive, Maschinenbau, Chemie, Industriedekarbonisierung, 3) Konsultationen zu Gesetzgebungsprozessen auf EU- und/oder Bundesebene, 4) Beihilferecht, 5) Nationale und europäische Förderinstrumente und Zuwendungsrecht, 6) Nationales, europäisches und/oder internationales Umweltrecht, 7) Wettbewerbsrecht, 8) Gesellschafts- und steuerrechtliche Fragestellungen im Förderkontext. Die Referenzaufträge müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Es sind mindestens fünf unterschiedliche Referenzaufträge aus den genannten Tätigkeitsbereichen anzugeben. Es sollen nicht mehr als acht Referenzen angegeben werden. - Die Referenzaufträge müssen inhaltlich einschlägig für mindestens vier unterschiedliche der oben benannten Tätigkeitsbereiche sein. - Mit einem Referenzauftrag kann die Eignung in mehreren der genannten Tätigkeitsbereiche nachgewiesen werden. - Mit dem Referenzauftrag verbundene, hier relevante Leistungen müssen zumindest teilweise nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Laufende Referenzaufträge können ebenfalls angegeben werden, sofern bereits wesentliche Auftragsbestandteile erbracht worden sind. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit Angaben zu: - Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang der durch jeweiligen Bieter übernommenen Leistungsbestandteile mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, - Inhaltliche Bezüge des Referenzauftrags zu ausgeschriebener Leistung, - kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, - Angabe von Auftraggeber/Leistungsempfänger mit konkreten Kontaktdaten einer zum Referenzauftrag auskunftsfähigen Person
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen: 1) Aktuelle Regelungsvorhaben und Initiativen in der nationalen und EU-Industriepolitik, 2) Struktur nationaler industrieller Wertschöpfungsketten und in der EU, 3) Wettbewerbsökonomie, 4) Auswirkungen aktueller geopolitischer Entwicklungen auf deutsche und europäische Industrie, 5) Auswirkungen aktueller handelspolitischer Entwicklungen auf die deutsche und europäische Industrie, 6) Durchführung einschlägiger sektorspezifischer Analysen mindestens in einem der Bereiche Automotive, Maschinenbau, Chemie, 7) Anwendung quantitativer und qualitativer Analysemethoden zur Bewertung von Transformationsprozessen und/oder wettbewerbspolitischen Maßnahmen und/oder Förderinstrumenten, 8) Technologieinnovationen mit Schwerpunkt nachhaltige Mobilität, 9) Industriedekarbonisierung, 10) nationale und europäische Förderinstrumente/ Anreizgestaltung. Die Referenzaufträge müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Es sind mindestens fünf unterschiedliche Referenzaufträge aus den genannten Tätigkeitsbereichen anzugeben. Es sollen nicht mehr als acht Referenzen angegeben werden. - Die Referenzaufträge müssen inhaltlich einschlägig für mindestens fünf unterschiedliche der oben benannten Tätigkeitsbereiche sein. - Mit einem Referenzauftrag kann die Eignung in mehreren der genannten Tätigkeitsbereiche nachgewiesen werden. - Mit dem Referenzauftrag verbundene, hier relevante Leistungen müssen zumindest teilweise nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Laufende Referenzaufträge können ebenfalls angegeben werden, sofern bereits wesentliche Auftragsbestandteile erbracht worden sind. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit Angaben zu: - Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang der durch jeweiligen Bieter übernommenen Leistungsbestandteile mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, - Inhaltliche Bezüge des Referenzauftrags zu ausgeschriebener Leistung, - kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, - Angabe von Auftraggeber/Leistungsempfänger mit konkreten Kontaktdaten einer zum Referenzauftrag auskunftsfähigen Person
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 06.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 210 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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