Versicherung
bedarfsgerechte Versicherung während der vorgezogenen Schadstoffsanierung / des Rückbaus des Gasteigs im Rahmen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bauherrenhaftpflichtversicherung für die vorgezogene Schadstoffsanierung
MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen (regional)
Angebote bis 09.11.2026, 11:00 Uhr (noch 20 Tage)
Der Gasteig ist das große, zentral gelegene Kultur- und Bildungszentrum Münchens. Mit ca. 1,8 Millionen Besuchern und mehr als 1.800 Veranstaltungen pro Jahr ist er das größte Kulturzentrum Deutschlands. Nach einer über 30-jährigen, intensiven Nutzungsphase steht die Generalsanierung des Gebäudes an. Vorgelagert wird in den Jahren 2027-2028 die Schadstoffsanierung des Gebäudes erfolgen.Die Münchner Raumordnungsgesellschaft mbH (MRG) als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die bedarfsgerechte Versicherung während der vorgezogenen Schadstoffsanierung / des Rückbaus des Gasteigs im Rahmen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die Beschaffung der Bauherrenhaftpflichtversicherung erfolgt in vier Teilen.Der Führungsversicherer für die Grunddeckung der Bauherrenhaftpflichtversicherung wurde bereits ermittelt und beauftragt. In einem zweiten Verfahren folgte für die Grunddeckung die Ermittlung des/der Beteiligungsversicherer/s für die Grunddeckung. Dieses Verfahren steht kurz vor dem Abschluss.Der Vertrag für die Höherdeckung (Exzedent) wird in zwei weiteren Verfahren ausgeschrieben. Das Verfahren für den Führungsversicherer für die Höherdeckung wurde ebenfalls bereits gestartet.Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung für die vorgezogene Schadstoffsanierung – hier hinsichtlich des/der Beteiligtenversicherers für die Höherdeckung (Beschaffungsteil 4). In diesem Verfahren wird der im ersten Beschaffungsteil im Wege der Verhandlung ermittelte Vertrag zu Grunde gelegt; eine Verhandlung über Vertragsinhalte findet nicht statt. Es wird ein sog. Nicht offenes Verfahren gem. § 16 VgV durchgeführt. Dieses Verfahren wird jetzt gestartet. Die vorläufige Kontraktsumme beträgt 59 Mio. EUR.Der genaue Leistungsgegenstand ergibt sich aus den gesamten Vergabeunterlagen, insbesondere der Police (Höherdeckung)– Vergabeunterlage D.01 nebst Anlagen sowie den Unterlagen zum Projekt – Vergabeunterlagen E_01.
Branche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht wird ein Beteiligtenversicherer für die Höherdeckung (Exzedent) einer Bauherrenhaftpflichtversicherung für die Schadstoffsanierung des Gasteigs in München.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Wertung der Prämien erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt C.3.). Dabei hat der Bieter alle geforderten Angaben zu machen. Gewertet werden die fiktiv ermittelte Wertungsprämie für die Grundprämie und für die Verlängerungsprämie. Die für die Beteiligungsversicherer insgesamt zu vergebenden Anteile am Konsortium werden, soweit erforderlich, neben der Höhe der Versicherungsprämie im Verhältnis zur angebotenen Beteiligungsquote vergeben (Errechnung der Anteile durch Interpolation). Sollte die benötigte Beteiligungskapazität nicht „passgenau“ durch die gemäß Reihung platzierten Angebote aufgefüllt werden, werden die bereits berücksichtigten Anteile durch Interpolation angepasst. Im Falle einer angebotenen Gesamtkapazität für die Beteiligungen > (Überkapazität) bei Berücksichtigung aller Angebote erklären sich die Bieter bereit, auch niedrigere Beteiligungsquoten als die von ihnen angebotenen, zu akzeptieren. Die jeweilige Quote wird im Wege der Interpolation ermittelt. Grundsätzlich ist vorgesehen, nach Interpolation keine Beteiligungsquoten unter 5 % (+/- Rundungsdifferenzen) zu vergeben. Angebote von Bietern, die danach rechnerisch gerundet einen Beteiligungsanteil von unter 5 % erreichen, werden nicht berücksichtigt. Der nicht berücksichtigte Beteiligungsanteil wird im Rahmen einer weiteren Interpolation auf die verbleibenden Bieter verteilt. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf die Kalkulationshinweise in Ziffer I. 6.3.3 sowie auf die genaue Wertungssystematik in Ziffer I.8.1 und 8.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:F)Eigenerklärung über das Vorliegen eines aktuell gültigen Ratings von mindestens A- der Ratingagentur Standard and Poor’s oder eines vergleichbaren Ratings einer anderen unabhängigen Ratingagentur. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung eines Nachweises des Ratings vor. (Formblatt B.6.).
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:A) (I) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) (soweit zutreffend). (Formblatt B.1)(II) Erklärung(en) zu einer Vorbeteiligung an den Verfahren für den Führungsversicherer oder die Beteiligtenversicherer für die Grunddeckung oder für den Führungsversicherer für die Höherdeckung und zu einer gewünschten Weitergeltung von Unterlagen (Formblatt B.1).
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: B)Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.).
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:C)Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. B, sowie E bis H geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Name der erklärenden Person des Bewerbergemeinschaftsmitglieds ist auf dem Formblatt anzugeben.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:D)Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV). Dabei ist der Name der erklärenden Person des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten ist im Rahmen der Eignungsleiheerklärung anzugeben (Formblatt B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert (vgl. Formblatt B.4.).
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:E)Im Fall einer Vertretung eines Bewerbers oder einer Bewerbergemeinschaft durch einen Makler/Vermittler bzw. Agenten (soweit zutreffend): Nachweis der Vertretungsmacht des Maklers/Vermittlers, einschließlich Vollmacht zur Vertretung im Verfahren (Formblatt B.5). Es wird darauf hingewiesen, dass wesentliches Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den teilnehmenden Bietern ist (siehe auch Ziffer IV. der Vergabeunterlage A – Verfahrensbedingungen).
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:G)Eigenerklärung über das Vorliegen der Zulassung zum Geschäftsbetrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte, insbesondere gemäß §§ 8 ff., §§ 57 ff., 61 ff. und 67 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Formblatt B.7).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, - durch die sich ein am Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), - die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), - die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (Frist zur Bewerbung) oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Bauherrenhaftpflichtversicherung für die vorgezogene Schadstoffsanierung
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