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Dortmunder Museumsnacht 2027 bis 2029
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund · Dortmund · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Die Dortmunder DEW21-Museumsnacht ist eine Marketingveranstaltung des Geschäftsbereiches Museen der Kulturbetriebe der Stadt Dortmund. Die Veranstaltung findet regelmäßig, einmal jährlich, am vorletzten Samstag im September statt. Die DEW21 Museumsnacht gehört zu den größten Kulturveranstaltungen Dortmunds und der Region. Sie findet seit 2001 und somit 2026 bereits zum 26. Mal statt. Veranstalter der DEW21-Museumsnacht ist der Geschäftsbereich Museen. Der Geschäftsbereich Museen gehört zu den Kulturbetrieben der Stadt Dortmund. Das Unternehmen DEW21 fungiert als namensgebender Hauptsponsor der Veranstaltung. Alle teilnehmenden Spielstätten führen ihr Programm im Rahmen der Veranstaltung eigenverantwortlich und auf eigene Kosten durch. Der Geschäftsbereich Museen finanziert alle zentralen organisatorischen Kosten (bspw. Ticketing), das Veranstaltungsmarketing und ggf. im Rahmen der Veranstaltung außerhalb der Spielstätten stattfindendes und von diesen nicht finanziertes Programm. Der Geschäftsbereich Museen tritt hierbei entsprechend bei allen für die Veranstaltung finanzierten Leistungen als Auftraggeber auf. Wir suchen eine Full-Service-Agentur, die federführend die Konzeption, zentrale Organisation, Planung und Durchführung der Veranstaltung für die Veranstaltungstermine in den Jahren 2027-2029 übernimmt. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Gesucht wird eine Full-Service-Agentur für die Konzeption, Organisation, Planung und Durchführung der Dortmunder Museumsnacht 2027-2029.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es handelt sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus Teilnahme- und Angebotsphase (Verhandlungsverfahren). Im Rahmen der Teilnahmephase werden Mindestkriterien abgefragt. Von den Bewerber*innen, die die gestellten Mindestkriterien erfüllen, werden maximal 5 zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Hierzu wird auf Grundlage der erreichten Punkte aus den zusätzlichen Bewertungskriterien eine Rangfolge erstellt. Bei Punktegleichheit entscheidet das Losverfahren.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept der Veranstaltung 50 %Qualität
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Angebotspreis 30 %Preis
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Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 20 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Angaben zu Eintragungen im Berufs- bzw. Handelsregister, Gewerbezentral- und Wettbewerbsregister, sowie Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
1,0 Mio. EUR für Personenschäden, sowie 0,1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Mind. 120.000,00 EUR netto Honorarumsatz für die Fachdisziplin Eventorganisation im Mittel der letzten drei Jahre.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
3 Referenzen über in den letzten fünf Kalenderjahren erbrachte Leistungen im Bereich abgeschlossener Veranstaltungen. Die Referenzen müssen jeweils die folgenden Mindestkriterien erfüllen: o Auftragssumme mind. 50.000. EUR brutto o Veranstaltung für Großstadt mit über 100.000 Einwohnern o Veranstaltung mit 20 verschiedenen Spielstätten aus Kunst und Kultur, davon mindestens acht Museen o Referenzprojekt abgeschlossen Zusätzliche Bewertungskriterien zu den Referenzen: o Erfahrungen im Umgang mit öffentlicher, deutscher Verwaltung und öffentlichen Verwaltungsvorgängen zur Ausschreibung und Beauftragung von Leistungen: 5 Punkte o Erfahrung in der Konzeption, Organisation und Durchführung des Veranstaltungsmarketing sowie der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in deutscher Sprache": 5 Punkte o Erfahrung in der Sponsorenpflege und Einbindung von Sponsoren in die Veranstaltung: 5 Punkte o Erfahrung in der Redaktion von Texten und der Erstellung von Publikation in deutscher Sprache: 5 Punkte
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Durchschnittliche Personalstärke
Mind. drei Mitarbeitende durchschnittlich im Mittel der letzten drei Jahre aus den Fachdisziplinen "Studienhintergrund einer Geisteswissenschaft wie z.B. Kulturwissenschaften, Germanistik, Journalistik, Kunstgeschichte" und/oder "Studienhintergrund im Veranstaltungsmanagement, Eventmanagement oder einer Berufsausbildung oder Studium im kaufmännischen Bereich".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg oder per Fax und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 92 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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