S 13 - Los 5.004 Brücken- und Stützwände im Bereich Beuel
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Im Rahmen des Gesamtprojektes 3/4-gleisiger Ausbau Troisdorf - Bonn-Oberkassell sind im Planfestellungsabschnitt 4 folgende Leistungen zu erbringen: Verbreiterung EÜ Friedrich-Breuer-Str.; Verbreiterung EÜ königswinterer Str.; Erneuerung EÜ Bröltalbahnweg; Erneuerung SÜ Planenweg; Erneuerung SÜ Siebenmorgenweg; Erneuerung Stützwand Siebenmorgenweg; Neubau Stützwand Auguststr. und Anpassung Stützwand Marquartstr.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen im Bereich Brücken- und Stützwände im Rahmen des Bahnausbaus Troisdorf-Bonn-Oberkassel.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 216 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
63 Veröffentlichungen
- 15.04.2026 128 - Im Zuge der Umverlegung der Druckrohrleitung an der Auguststraße wird die Umverlegung der bestehenden Druckwasserleitung „Auguststraße" entsprechend der vom Ingenieurbüro Stelter erstellten Planung erforderlich. Die Lage der Druckrohrleitung war nicht bekannt bzw. in den Planunterlagen lalsch eingetragen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Umverlegung dieser Leitung waren deshalb im Vorfeld nicht erkennen bzw. zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Herstellung Auguststraße) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Arbeiten im Zuge der Umverlegung der Druckrohrleitung werden zur Sicherung des Baufortschritts erforderlich. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 15.04.2026 129 - Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die im Baufeld (EU KWS/HDI Unterfangung) befindlichen Leitungen fachgerecht zu trennen und sicherzustellen, dass kein Zement über die vorhandenen Leerrohre in den Bestandsschacht der Telekom eindringt. Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag bereits mit der Ausführung der HDI-Unterfangung im Bereich EU KWS beauftragt. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen Leitungen greifen unmittelbar in den HDI-Bereich sowie die bestehende Baustelleneinrichtung ein-Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen, organisatorischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. 133 - Die zusätzliche Leistung ist erforderlich, da im hauptvertraglichen Leistungsverzeichnis teilweise keine Positionen für die Erstellung und Anpassung von Datenänderungsbelegen enthalten sind, diese jedoch zur technischen Dokumentation und ordnungsgemäßen Fortschreibung der Anlagenunterlagen notwendig sind. Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag bereits mit der Erstellung von Datenänderungsbelegen im Los 5.004 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist in Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung nicht sinnvoll. aktuell
- 16.03.2026 MKA 143 Aufgrund des erforderlichen Bodenaustausches unter dem Gleisbett sind flächige Kampfmittelsondierungen zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit notwendig. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertarglichen Leistungsbeschreibung. Die erforderlichen zusätzlichen Sondierungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Erneuerung Gleis 2) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen flächigen Sondierungen zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit müssen erfolgen. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 13.03.2026 MKA 132 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da ohne die Sanierung der Bestandsschwellen die Befahrbarkeit des Gleises nicht sichergestellt werden kann. Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag bereits mit dem Neubau eines Streckenabschnitts des Gleises 2 Strecke 2324 in Beuel beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist in Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung sowie aus terminlichen Gtünden nicht sinnvoll.
- 12.03.2026 MKA 123 Im Rahmen der Baumaßnahme "SÜ Platanenweg" ist die Verlegung der im Baufeld befindlichen Telekom-Leitung erforderlich. Da eine Verlängerung der Leitung seitens der Telekom nicht möglich war, musste die Sicherung über eine zusätzliche Medienbrücke erfolgen. Die betreffenden Leistungen sind Gegenstand der MKA 120. Daneben werden weitere zusätzliche und/oder geänderte Leistungen erforderlich für notwendige Umverlegungs- bzw. Anpassungsarbeiten. Die nicht mögliche Umverlegung der Leitung und die deshalb erforderliche Medienbrücke waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Erstellung SÜ Platanenweg) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen für die erforderliche Umverlegungs- bzw. Anpassungsarbeiten werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 28.01.2026 123-Gemäß den vertraglichen Unterlagen für das Füllstabgeländer auf der Stützwand Auguststraße ist ein Beschichtungssystem mit einer Gesamtschichtdicke von 160 pm vorgesehen. Nach der derzeit gültigen Fassung der ZTV-ING, Stand 02/2025, ist hingegen eine Gesamtschichtdicke von 240 pm erforderlich.
- 26.01.2026 127-Gemäß den vertraglichen Unterlagen für das Füllstabgeländer auf den Bauwerken EÜKWS / EÜFBS / SÜPTW / sü7M0 / SW7MO / SWVIWS ist ein Beschichtungssystem mit einer Gesamtschichtdicke von 160 pm vorgesehen. Nach der derzeit gültigen Fassung der ZTV-ING, Stand 02/2025, ist hingegen eine Gesamtschichtdicke von 240 pm erforderlich. Die Änderung des Regelwerks war im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Erstellung Bauwerke EÜKWS / EÜFBS / SÜPTW / sü7M0 / sw7M0 / SWMWS) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen für die geänderte Beschichtung werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 12.01.2026 144 : Im Zuge der Ausführung wurde im Bereich des Gleises 2 (Strecke 2324, zwischen km 89,520 und km 90,089) eine unzureichende Tragfähigkeit des anstehenden Untergrundes festgestellt. Nach Abstimmung mit dem geotechnischen Gutachter werden in diesem Abschnitt deshalb Maßnahmen zur Bodenverbesserung erforderlich. Die unzureichende Tragfähigkeit des Baugrunds und die damit verbundenen Probleme waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erwarten. Die Ausführung der Leistung bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen zur Baugrundverbesserung werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht und hiervon nicht getrennt werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht. 125: MKA 127: EU KWS - Zus. Ortbetonunterfangung neben HDI
- 12.01.2026 126: Im Zuge der Aushubarbeiten an der Strecke 2324 Gleis 2 fällt Aushubmaterial an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 (HW 4040) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufuna nach Ersatzbaustoffverordnuna. 115:Im Zuge der Erneuerung des Gleises 2 der Strecke 2324 muss ein Belastungsstopfgang durchgeführt werden. Dieser umfasst das Stopfen, Richten und Verdichten des Gleises sowie die Durchführung der hierfür erforderlichen Vermessungsleistungen. Es kommt zu Mehrkosten für die betreffenden Leistungen. Alle Oberbauleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen für den erforderlichen Belastungsstopfgang müssen im Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 12.01.2026 116-Im Zuge der Bauausführung der Entwässerungsanlage unter der EU BBW musste festgestellt werden, dass die örtlichen Gegebenheiten von der Bestandsplanung abweichen: - Der Bestandskanal wurde mit eckigem statt rundem Außenquerschnitt ausgeführt - Es wurde noch ein zusätzlicher verdämmter Kanal sowie weitere Betonhindernisse vorgefunden Die betreffenden Abweichungen führen zu einem erhöhten Aufwand bei den Erd- und Verbauarbeiten sowie zu umfangreichen Leistungen beim Anschluss des neuen Schachtes S2 an den vorhandenen Sammler. Die vorgefundenen Abweichungen und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Zusatzleistungen waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erwarten. Die Ausführung der Leistung bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen im Zuge der Entwässerungsarbeiten werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht und hiervon nicht getrennt werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 17.12.2025 MKA 082 Zur Herstellung der Baugrube für die Stützwand EÜ KWS A20 muss der Bestandsflügel (Spundwand) bis auf eine Höhe von 50,50 mNN freigelegt werden. Zusätzlich muss der Betonkopfbalken der Spundwand im Zuge des Neubaus der EÜ KWS für das 4. Gleis teilweise zurückgebaut werden. Da die Spundwand im Bestand durch nur einen Anker gehalten wird und die Querverteilung durch den Rückbau des Kopfbalkens außer Kraft gesetzt wird, ist die Spundwand folglich nur noch als freistehend anzusehen. Desweiteren ergibt sich im Endzustand eine ungünstigere Belastungssituation für den Bestand, da das Gleis Strecke 2695 R in seiner Lage in Richtung des Flügels bzw. über diesen rückt. Es muss deshalb eine vollständige Erneuerung des Kopfbalkens geplant und hierbei auch der spätere Endzustand berücksichtigt werden. Außerdem werden nach aktuellem Planungsstand neue/ zusätzliche Rückverankerungen der bestehenden Spundwand erforderlich. Für die betreffenden Maßnahmen werden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Ergänzend werden weitere zusätzlichen Leistungen an der Bestandsspundwand in Achse 20 erforderlich. Danach sind zum Erhalt der Spundwand zusätzliche Rückverankerungen erforderlich. Zur Erstellung der neuen Ankerlage ist zudem eine bauzeitliche Ankerebene als Winkelstützwand aus Fertigteilen sowie eine Rampe zur Ankerebene herzustellen. Es werden entsprechende zusätzliche Bauleistungen erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für die Verbreiterung der EÜ KWS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die zusätzlichen Bauleistungen (Hier: Rückverankerung einschl. Ankerebene) müssen in Zusammenhang mit den übrigen Planungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.12.2025 113 - Im Rahmen der Baumaßnahme EU KWS ist im Zuge der Herstellung der Baugrube die Sicherung der vorhandenen Bestandsspundwand erforderlich. Im Zuge des Einbaus der erforderlichen Rückverankerungen wurden bei der Herstellung der Anker 8 und 9 erhebliche Baugrundhindernisse angetroffen. Dabei kam es zu Beschädigungen sämtlicher Bohrkronen. Zusätzlich muss ein leistungsstärkeres Bohrgerät eingesetzt werden. Das Baugrundhindernis und die damit verbundenen Probleme im Zuge der Bohrarbeiten waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Erstellung EU KWS) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen für die Bohrarbeiten, die durch das Baugrundhindernis entstehen, werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht und hiervon nicht getrennt werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht. 117 - Im Zuge der Umverlegung der Druckrohrleitung an der Auguststraße wird aufgrund der Lage der angrenzenden Gas- und Wasserleitungen die Ausführung weiterer Maßnahmen erforderlich: Die Gasleitung kann in dem für die Verlegung der Druckrohrleitung erforderlichen Bereich freigelegt werden, muss jedoch in Abstimmung mit der Bonn-Netz mindestens alle 5—6 m ordnungsgemäß gesichert werden. Die bestehende Wasserleitung muss außer Betrieb genommen und während der Arbeiten an der Druckrohrleitung durch einen provisorischen, frostsicher zu verlegenden Notwasserkanal ersetzt werden. Folgende Arbeiten werden in diesem Zusammenhanf erforderlich: - Freilegen der Gasleitung sowie deren ordnungsgemäße Sicherung im Abstand von mindestens 5—6 m — Durchführung der Erdarbeiten für den provisorischen Notwasserkanal — Herstellung eines Widerlagers zur Sicherung der Bestandswasserleitung an der Königswinterer Straße — Durchführung der Erdarbeiten für die spätere Neuverlegung der Wasserleitung Die Lage der Druckrohrleitung war nicht bekannt bzw. in den Planunterlagen lalsch eingetragen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Umverlegung dieser Leitung waren deshalb im Vorfeld nicht erkennen bzw. zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Herstellung Auguststraße) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Arbeiten im Zuge der Umverlegung der Druckrohrleitung werden zur Sicherung des Baufortschritts erforderlich. Weitere Änderungen erfolgen nicht. 119 - Im Zuge der Baumaßnahme "EÜ Bröltalbahnweg" ist auf der Ostseite die Herstellung einer Spundwand vorgesehen. Im Bereich zwischen den Punkten VIO und Vl 1 konnte die planmäßig vorgesehene Endtiefe von +47,00 m infolge vorhandener Baugrundhindernisse nicht erreicht werden. Die betreffende Bohle konnte lediglich bis zu einer Tiefe von ca. +50,30 m eingebracht werden. Folgende Maßnahmen werden deshalb erforderlich: - Umplanung unter Berücksichtigung der erreichten Absetztiefe - Überprüfung der der Standsicherheit und Tragfähigkeit - Zusätzliche Gurtungen und Aussteifungen Das Baugrundhindernis und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Zusatzleistungen waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erwarten. Die Ausführung der Leistung bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen im Zuge der Verbauarbeiten aufgrund der Baugrundhindernisses werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht und hiervon nicht getrennt werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 15.12.2025 120 - Im Zuge der Baumaßnahme "EÜ Bröltalbahnweg" ist auf der Ostseite die Herstellung einer Spundwand vorgesehen. Im Bereich zwischen den Punkten VIO und Vl 1 konnte die planmäßig vorgesehene Endtiefe von +47,00 m infolge vorhandener Baugrundhindernisse nicht erreicht werden. Die betreffende Bohle konnte lediglich bis zu einer Tiefe von ca. +50,30 m eingebracht werden. Es werden deshalb Anpassungs-maßnahmen am Verbau erforderlich. Diese Maßnahmen sind Gegenstand des Änderungsantrages Nr. 109. Darüberhinaus werden folgende zusätzlichen Maßnahmen erforderlich: - Ausarbeitung eines Mess-/Uberwachungskonzepts - Durchführung der entsprechenden Vermessungsleistungen - Gestellung eines Kettenbaggers inkl. geeigneten Anschlagmitteln als zusätzliches Kontergewicht - Durchführung von Havariemaßnahmen im Bedarfsfall Das Baugrundhindernis und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Zusatzleistungen waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erwarten. Die Ausführung der Leistung bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen im Zuge der Verbauarbeiten aufgrund der Baugrundhindernisses werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht und hiervon nicht getrennt werden. 121 - Im Zuge der Ausführung der Stützwand Auguststraße werden zusätzliche Leistungen für die Herstellung einer Dränmatte erforderlich. Die betreffende Forderung nach einer zusätzlichen Drainmatte waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Erstellung SW Auguststraße) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen für die erforderliche Drainmatte werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht. 122 - Im Rahmen der Baumaßnahme "SÜ Platanenweg" ist die Verlegung der im Baufeld befindlichen Telekom-Leitung erforderlich. Da eine Verlängerung der Leitung seitens der Telekom nicht möglich war, musste die Sicherung über eine zusätzliche Medienbrücke Die nicht mögliche Umverlegung der Leitung und die deshalb erforderliche Medienbrücke waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Erstellung SÜ Platanenweg) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen für die erforderliche Medienbrücke werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 15.12.2025 108 - Im Zuge der Baumaßnahme "EÜ KVVS" war die Verlegung des Schaltschranks der Hebeanlage PW 052 erforderlich, da sich dieser im Baufeld befand. Dieser Schaltschrank muss in Abstimmung mit der Stadt Bonn nunmehr an den ursprünglichen Standort rückversetzt werden. Alle Planungs- und Bauleistungen im Bereich der betreffenden Bauwerke sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen, die sich aus der Rückversetzung des Schaltschrankes ergeben, müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 05.11.2025 101: Im Bereich der BE-Fläche 310 (Evonik Fläche) und der Baustraße befindet sich eine Gasleitung von OpenGrid. Es erfolgte eine Arbeitsfreigabe nach der örtlichen Einweisung des Leitungsbetreibers. Es wird darin festgehalten, dass die Gasleitung mit STS-Material überbaut werden und in Teilbereichen zusätzlich mit Stahlplatten geschützt werden muss. Die betreffenden Leistungen sind Gegenstand der MKA 22. Im Rahmen eines Ortstermin mit dem Betreiber wurden zusätzliche Leistungen zur Sicherung der Gasleitung gefordert. Diese beinhalten insbesondere die Herstellung einer Asphalttragdeckschicht inkl. entsprechender Vorbereitung/Herstellung des Unterbaus im betroffenen Bereich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EU "Bröltalbahnweg" und der Erneuerung des Siebenmorgenwegs sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Hierzu gehören auch die Herrichtung der BE-Flächen und der Baustraßen. Die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gasleitung müssen in Zusammehang mit der übrigen Ausführung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 05.11.2025 107: Im Rahmen der Straßenbauarbeiten an der EU Bröltalbahnweg ist im Bereich der SÜ Platanenweg in Abstimmung mit der Telekom ein DN 100-Kabelleerrohr in die Straße einzubauen. Das Kabelleerrohr wird von der Telekom bereitgestellt. Es kommt zu Mehrkosten für die betreffenden Leistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen für das Kabelleerrohr müssen im Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 05.11.2025 106: Im Rahmen der Arbeiten an der EU "Friedrich-Breuer-Straße" sowie der EU "Königswinterer Straße" muss das Schutzrohr DN300 zwischen den Bauwerken in Abstimmung mit Bonn Netz verlängert werden. Das Schutzrohr wird hierbei von der Bonn Netz bereitgestellt. Folgende Leistungen werden erforderlich: - Verlängerung des Schutzrohres DN300 in Abstimmung mit der Bonn Netz - Tiefbauarbeiten zur Anbindung der Gasleitung an die Bestandsleitung - Herstellung einer Anprallschutzes in Abstimmung mit der Stadt Bonn Es kommt zu Mehrkosten für die betreffenden Leistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EU FBS sowie KVVS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Verlängerung des Schutzrohres müssen im Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 05.11.2025 109: Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten für den Verbau an der Königswinterer Straße Achse 20 wurde ein Signalschacht vorgefunden. Dieser Signalschacht muss, incl. störender Leerrohre und Kabel, in enger Abstimmung mit der Stadt Bonn zurückgebaut und nach Beendigung der Arbeiten wieder hergestellt werden. Der Schacht und die damit zusammenhängende Maßnahmen waren im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Erstellung EU KWS) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich der Schacht muss zur Baufeldfreimachung zurückgebaut und nach Abschluss der Arbeiten wieder hergestellt werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 05.11.2025 110: Gemäß Freigabe der Ausführungsplanung vom 30.09.2024 sowie dem Geotechnischen Prüfbericht Nr. 1 vom 27.05.2024 sind vorab zusätzliche Probesäulen auszuführen. Die betreffende Forderung nach zusätzlichen Probesäulen waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Erstellung EU KWS) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen für die Probesäulen werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 05.11.2025 108: Im Rahmen der Kanalarbeiten in der Auguststraße muss die Schachtabdeckung des Pumpenschachts erneuert werden. Dabei ist eine Schachtabdeckung des Typs Huber SD7.1 400-V mit den Maßen 2000 x 1000 mm und einer Höhe von 250 mm zu verwenden. Die Erneuerung der Schachtabdeckung umfasst den Rückbau und die fachgerechte Entsorgung der vorhandenen Schachtabdeckung, die Beschaffung der neuen Abdeckung sowie deren fachgerechten Einbau. Es kommt zu Mehrkosten für die betreffenden Leistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen für die Erneuerung des Schachtdeckels müssen im Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 05.11.2025 111: Der AN ist mit dem Bau einer Rettungstreppe neben der Tapetenfabrik beauftragt. Im Rahmen einer fachlichen Abstimmung wurde vereinbart, die Gründung des Treppenturms abweichend von der ursprünglich ausgeschriebenen Ausführung mit Rammrohrpfählen in Bohrpfahlbauweise auszuführen, um Auswirkungen auf das bestehende Gebäude zu minimieren. Es werden zusätzliche Leistungen in Planung und Ausführung erforderlich. Alle Planungs- und Bauleistungen im Bereich "Siebenmorgenweg" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen für die geänderte Ausführung der Gründung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 28.10.2025 076 - Im Zuge der Baumaßnahme EU "Bröltalbahnweg" ist die Erneuerung der bestehenden Kanäle (Städtischer Kanal sowie Evonik-Kanal) am Bröltalbahnweg erforderlich. Für den städtischen Kanal ist die Neuverlegung von ca. 65 m DN 2000 Stahlbetonrohr sowie die Herstellung von zwei Schachtbauwerken vorgesehen. Der Evonik-Kanal umfasst die Errichtung von ca. 80 m DN 400 PEHD sowie die Herstellung von drei Schachtbauwerken DN 1000 zur Anbindung und Neuverlegung. Zudem ist eine Neumodellierung des Gerinnes im bestehenden Schachtbauwerk sowie ein Neuanschluss erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EU BBW sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die Arbeiten zur Erneuerung der Kanäle finden im Baufeld von Los 5.004 zeitgleich mit den übrgen Arbeiten statt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 16.10.2025 Um die Lichte Höhe von 4,70m im Bereich der EÜ "Königswinterer Straße" einhalten zu können, muss der Straßenaufbau um 3,0cm abgesenkt werden. Hierzu soll der Asphalt in einer Stärke von 15,0cm in diesem Bereich abgefräßt werden. Im Anschluss muss eine neue Schicht als 12,0cm starkes Asphaltpaket (Binder/Decke gemäß ZTV-Asphalt in Anlehnung an die RStO) eingebaut werden. Der AN Los 5.004 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Stillstandskosten fortgesetzt werden.
- 30.09.2025 AO 25-025 Um den Einhub der Bauwerksteile für die neue EÜ Bröltalbahnweg im Sommer 2025 realisieren zu können, wird die provisorische Inbetriebnahme der Auguststraße zur Sicherung der Verkehrsführung erforderlich. Ursprünglich sollte die Auguststraße bis zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt sein. Dies konnte jedoch nicht geschehen, da eine vorhandene Abwasserleitung zuerst verlegt werden muss. Die Planung hierfür läuft aktuell noch. Es wird deshalb die temporäre Inbetriebnahme der Auguststraße erforderlich. Die Lage der Leitung war zuvor nicht bekannt bzw. in den Planunterlagen falsch eingetragen. Die erforderlichen Maßnahmen zur prov. Inbetriebnahme der Auguststraße waren deshalb im Vorfeld nicht erkennen bzw. zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Herstellung Auguststraße) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zwischenzeitliche temporäre Inbetriebnahme wird zur Sicherung des Baufortschritts erforderlich. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 25.09.2025 102 - Im Rahmen von terminsichernden Maßnahmen für das Los 5.004 ist auf der BE-Fläche 340 der Einsatz eines größeren Krans als ursprünglich vorgesehen erforderlich. Hintergrund ist die notwendige zeitgleiche Nutzung der BE-Fläche durch die Lose 5.004 und 6.001. Mit dem größeren Kran können Anlieferungen für die EU FBS (Los 5.004) bereits im Zufahrtsbereich der BE 340 entladen werden. Gleichzeitig ermöglicht dies die Herstellung und Lagerung der Fertigteile für die EU Siegburger Straße (Los 6.001) auf derselben Fläche. Es kommt zu Mehrkosten für die geänderte Ausführung des Hebezeuges. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EU FBS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die geänderte Auslegung des erforderlichen Baukranes (veränderter Standort und größere Ausladung) muss im Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 104 - Im Zuge der Arbeiten an der Stützwand "Siebenmorgenweg" ist die bestehende Zufahrt zum Innenhof für die Dauer der Baumaßnahme nicht zugänglich. Zur Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit des Innenhofes ist daher die Herstellung einer Überfahrt über den Bröltalbahnweg sowie die Anbindung an die Baustraße Siebenmorgenweg erforderlich. Die Planung und Ausführung der Baustraße Siebenmorgenweg ist ebenfalls zu planen und herzustellen. Im Zuge der Herstellung der Überfahrt sind beidseitig transportable Schutzeinrichtungen aus Beton einzubauen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mindestfahrbahnbreite von 5,70 m eingehalten wird. Die Überfahrt ist so zu bemessen, dass die Befahrung durch eine Feuerwehr-Drehleiter und ein Hilfeleistungslöschfahrzeug mit Achslasten von bis zu 10t möglich ist. Darüber hinaus ist die im Innenhof befindliche, ca. 12 m lange Mauer bis zum Bauzaun ordnungsgemäß zurückzubauen. Der angrenzende Böschungsbereich ist ebenfalls durch eine transportable Schutzeinrichtung zu sichern. Der AN Los 5.004 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Stillstandskosten fortgesetzt werden.
- 25.09.2025 AO 25-024 Im Zusammenhang mit der Baumaßnahmen EÜ "Bröltalbahnweg" wird eine Anpassung des Bauverfahrens erforderlich. Ursprünglich war der Einsatz von Hilfsbrücken vorgesehen. Diese Hilfsbrücken sollten Anfang 2026 wieder ausgebaut werden. Die betreffenden Sperrpausen, die für den Aushub der Bahn-Hilfsbrücken vorgesehen war, wurden allerdings durch den Betrieb abgesagt und stehen somit nicht zur Verfügung. Es soll deshalb ein alternatives Bauverfahren ohne Hilfsbrücken umgesetzt werden. Das geänderte Bauverfahren sieht folgende Maßnahmen vor: 1. Verzicht auf die Hilfsbrücken und deren Bohrpfahlgründungen 2. Herstellung eines „Einbahnstraßenrings“ als Zu- und Ausfahrt 3. Vorfertigung der Rahmen in Seitenlage und Einhub mittels Raupenkran in der bestehenden Sperrpause im Sommer 2025. 4. Anordnung zusätzlicher Arbeitsfugen zur Gewichtsreduzierung Die Änderung des Bauverfahrens ist nach Prüfung durch den AN kostenneutral. Der Entfall der ursprünglich vorgesehenen Sperrpausen war im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Erstellung EÜ Bröhltalbahnweg) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich das Bauverfahren wird auf die tatsächlich zur Verfügung stehenden Sperrpausen angepasst. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 24.09.2025 AO 032 Im Rahmen der Gleiserneuerung zwischen km 89,5 und 90,1 (Strecke 2324) werden zusätzliche Kabelzugarbeiten erforderlich: 1. Verlegung einer prov. Längserdung Im Umbaubereich ist für die Dauer der Bauarbeiten eine prov. Längserde östlich der Strecke 2324 über die gesamte Länge des Umbaubereiches zu verlegen. Das Anbringen / Vermaschen der Längserde erfolgt durch den Auftraggeber selbst. Das benötigte Material für die prov. Längserde wird in Troisdorf zur Abholung bereitgestellt. Nach Abschluss der Gleiserneuerung ist die verlegte Längserde vollständig zurückzubauen. Das Kabelmaterial ist nach dem Rückbau wieder nach Troisdorf zurückzubringen. 2. Kabelumverlegung in Betrieb befindlicher LST-Kabel Während der Gleiserneuerung und dem Bau der parallel verlaufenden Tiefenentwässerung ist eine mehrfache Umlegung der vorhandenen LST-Kabel (einschließlich der zugehörigen Kabelführungssysteme) und der neu zu verlegenden Längserde erforderlich. Alle Tief- und Gleisbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die Verlegung der prov. Längserde sowie die Umlegung vorh. Kabel muss im Zusammenhang mit den übrigen Tief- und Gleisbauarbeiten erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 24.09.2025 077 - Im Zuge der Baumaßnahme EU "Bröltalbahnweg" ist die Erneuerung der bestehenden Kanäle (Städtischer Kanal sowie Evonik-Kanal) am Bröltalbahnweg erforderlich. Für den städtischen Kanal ist die Neuverlegung von ca. 65 m DN 2000 Stahlbetonrohr sowie die Herstellung von zwei Schachtbauwerken vorgesehen. Für die neugeplanten Schächte ist ein geeigneter Verbau zu planen und die dazugehörige statische Berechnung zu erstellen. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EU BBW sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die Arbeiten zur Erneuerung der Kanäle finden im Baufeld von Los 5.004 zeitgleich mit den übrigen Arbeiten statt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Die erforderlichen Verbauarbeiten einschl. der zugehörigen statischen Berechnungen müssen in diesem Zusammenhang ebenfalls vom AN Los 5.004 erbracht werden. 089 - Aufgrund der eingeschränkten Zufahrt am Siebenmorgenweg 2—4 wird es dem Betreiber des BZR-lnstituts in den kommenden Verkehrsphasen nicht mehr möglich sein, seine Fahrzeuge in seiner Lagerhalle zu laden. Um das Laden der Fahrzeuge weiterhin sicherzustellen, wird die Bereitstellung von zwei Starkstromanschlüssen mit Zähler erforderlich. Zudem sind zwei entsprechende Parkplätze abzusperren. Alle Bau- und Planungsleistungen im Bereich Siebenmorgenweg sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Dies umfasst auch die Herrichtung der erforderlichen Baustraßen und erforderliche Provisorien. Die betreffenden Zusatzleistungen (Stromanschlüsse und Sperrung Parkplätze) müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Einrichtung und Unterhaltung der Baustellenflächen erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 17.09.2025 100 - Im Zuge der Abbrucharbeiten des alten Kanals am Bröltalbahnweg fällt Abbruchmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 (HW 4037) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse RC-3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 09.09.2025 MKA 106 Aufgrund von Änderungen im Bauablauf wird eine Anpassung des Verkehrskonzeptes erforderlich. Das angepasste Verkehrskonzept beinhaltet u.a. die bauzeitliche Führung des Siebenmorgenweges über die EÜ "Bröltalbahnweg" im späteren Gleisbereich der Strecke 2695. Die erforderlichen Planungs-, Verkehrssicherungs- sowie baulichen Maßnahmen zur Umlegung bzw. Herstellung der bauzeitlichen Führung des Siebenmorgenweges über den alten sowie neuen EÜ "Bröltalbahnweg" führen zu zusätzliche und/oder geänderte Leistungen. Alle Planungs- und Bauleistungen im Bereich der betreffenden Bauwerke sowie zur Sicherstellung des Verkehrs während der Bauzeit sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen, die sich aus der Anpassung des Verkehrskonzeptes ergeben, müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 04.09.2025 MKA 098 Im Zuge der Baufeldfreimachung für die Verbauarbeiten am SÜ Platanenweg werden zusätzliche und geänderte Leistungen erforderlich: - Suchschachtungen - Rückbau Stromverteilerschrank und Beleuchtungsmast sowie elektrischen Leitungen - Rückbau Asphaltbefestigung und Rückbau Betonhindernis - Rückbau bestehender Spundwand Die betreffenden Leistungen sind vertraglich nicht vorgesehen, jedoch für die ordnungsgemäße Ausführung des Bauwerks erforderlich. Alle Planungs- und Bauleistungen im Bereich der SÜ "Platanenweg" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen für die erforderliche Baufeldfreimachung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 24.08.2025 AO 029 Im Zuge der Baumaßnahme EÜ "Bröltalbahnweg" ist die für die Dauer der Bauarbeiten, während denen die Gleise zurückgebaut sind, die Verlegung einer provisorischen Längserdung im Bereich der Eisenbahnüberführung erforderlich. Das Erdungsmaterial wird durch den AG beigstellt. Der AN muss dieses Material von der Lagerfläche in Troisdorf abholen und verlegen. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EÜ BBW sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die Verlegung der prov. Längserde muss im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. der Verlegung der vorhandenen Bahnkabel auf die Medien-Hilfsbrücken (HV-Leistung) erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 17.08.2025 MKA 105 Im Zuge der Aushubarbeiten zur Herstellung der provisorischen Auguststraße fällt Aushubmaterial an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 (HW 4033) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F0* zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 13.08.2025 079 - Im Bereich der Stützwand Auguststraße werden im Zusammenhang mit bestehenden Leitungen sowie einem Entwässerungsschacht zusätzliche und/oder geänderte Leistungen erforderlich: (Teil-)Rückbau eines Bestandsschachtes Verdämmarbeiten Teilweise Rückbau von Leitungen Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der betreffenden Stützwand sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Dies umfasst auch die Arbeiten zur Baufeldfreimachung sowie den Neubau der Entwässerung. Die zusätzlichen Arbeiten müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 24.07.2025 MKA 104 Im Zuge der Aushubarbeiten an der Eisenbahnüberführung Königswinterer-straße fällt Aushubmaterial an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 (HW 4032) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F0* zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 17.07.2025 MKA 092 Im Zusammenhang mit der Erneuerung des städtischen Kanals sowie der Evonikleitung im Bereich der EÜ „Bröltalbahnweg“ werden umfangreiche Leistungen zur bauzeitlichen Umleitung dieser beiden Leitungen erforderlich. Es müssen hierzu Pumpen zum Umpumpen der anfallenden Wassermengen vorgehalten werden: - Maximale Umpumpleistung der städschen Kanalpumpe: 10.000 m³/h - Autarke Umpumpleistung für die Evonikleitung: Maximal: 300 m³/h Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EÜ BBW sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die vorbereitenden Arbeiten zur Umverlegung der kollidierenden Leitungen finden im Baufeld von Los 5.004 zeitgleich mit den übrigen Arbeiten statt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 03.07.2025 90 - Die lichte Höhe der EU KWS soll gemäß Entwurf im Endzustand im Straßenbereich mindestens 4,70 m betragen. Diese Höhe kann unter Einhaltung der Richtlinien nicht eingehalten werden, da die theoretische lichte Höhe 4,709m beträgt und keinerlei Bautoleranzen, Baugrundsetzungen und Uberbauverformungen berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser Ansätze würde sich eine Unterschreitung der Mindestschotterstärke von 30 cm ergeben. Es soll deshalb auf Verlangen der Stadt Bonn eine Überprüfung des Straßenkörpers erfolgen. Die betreffende Forderung der Stadt Bonn und die mit der Überprüfung verbundenen Zusatzleistungen waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erkennen. Die Ausführung der Leistung (Erstellung EU KWS) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen zur Überprüfung des Straßenkörpers werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 02.07.2025 081 - Im Zuge der Aushubarbeiten für die Baugrube „Stützwand Auguststraße" fällt Aushubmaterial an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 (HW 4026) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 082 - Im Zuge der Rückbauarbeiten im Bereich „Stützwand Auguststraße" fällt Betonbruch an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 (HW 4028) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse RC-2 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 083 - Gemäß den vertraglichen Unterlagen sollte die EU Bröltalbahnweg in vier Rahmenblöcken aus Ortbeton hergestellt werden. Die Fugen zwischen den Rahmendecken EU zu EU sollten hierbei als verschraubte Fugenabdichtung erfolgen. Die Fugen in der Rahmendecke zwischen SÜ zu EU waren in Anlehnung an RiZ-lNG Fug4 auszuführen. Für die Raumfugen in den Rahmenwänden ist gemäß den vertraglichen Unterlagen eine Fugenausbildung gemäß RiZ-lNG Fugl vorzusehen. Tatsächlich wird die EU Bröltalbahnweg in Stahlbetonfertigteilbauweise mit einzelnen Rahmenblöcken ausgeführt, welche durch Montagefugen voneinander getrennt sind. Die Fugen der Rahmenwände im Bahnbereich sollen aufgrund der hohen Eisenbahnlasten als verschraubte Fugenabdichtung gemäß Ril 804.9030 ausgeführt werden. Die Fugen im Bereich der Straßenüberführungen sollen analog zu den Fugen im Bahnbereich ausgebildet werden. Weiter ergibt sich aus der Forderung des Prüfers zur Ausführung einer luftseitigen Fugenabdeckung mit Fugenblech in den Rahmenwänden und -decken ebenfalls eine Abweichung zum Bausoll, da gemäß den hauptvertrag-lichen Unterlagen luftseitig nur ein Fugenband FAE 50 vorzusehen war. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EU BBW sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Dies umfasst auch die erforderlichen Fugenausbildungen. Die geänderte Ausführung der Fugen muss in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten für die EU BBW erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 087 - Im Zuge der Aushubarbeiten für die Zufahrt am Platanenweg fällt Bodenmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 (HW 4030) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-O* zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 094 - Zur Aufrechterhaltung der Zugänglichkeit zu bestehenden Gebäuden während der Bautätigkeit an der EU Bröltalbahnweg sollte der Platanenenweg ausgebaut und um eine Ausfahrt ergänzt werden. Ursprünglich war lediglich eine Feuerwehrzufahrt vorgesehen. Es werden zusätzliche Leistungen zur Herrichtung der Zufahrt erforderlich. Alle Planungs- und Bauleistungen im Bereich der EU "Bröltalbahnweg" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen für die geänderte Ausführung der Zufahrt müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 24.06.2025 68: Im Rahmen der Umleitung des Bröltalbahnwegs ist die Instandsetzung der Abfahrtsrampe an der Ostseite der EU Siegburger Straße für Radfahrer erforderlich. Im Zuge der Instandhaltungsarbeiten soll zunächst ein Haftgrund ausgeführt und anschließend das vorhandene Kopfsteinpflaster mit einer Asphaltdecke überzogen werden. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Dies umfasst auch die Herrichtung der erforderlichen Baustraßen. Die betreffenden Zusatzleistungen zur Instandsetzung der Umleitung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Einrichtung und Unterhaltung der Baustraßen erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 24.06.2025 088: Im Zuge der Abbrucharbeiten am Bröltalbahnweg fällt Bauschutt und Ziegelbruch an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 07 (HW 4031) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse RC-2 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 24.06.2025 078: Die Stützwand "Königswinterer Straße" kann aufgrund einer noch vorhandenen Abwasser-Druckleitung noch nicht fertiggestellt werden. Es wird deshalb eine Überarbeitung der Verkehrsphasen- und Bauablaufpläne erforderlich. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob die Fertigstellung der Stützwand zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann, so dass die Auguststraße zwischenzeitlich wieder für den Straßenverkehr geöffnet werden kann. Weiter sollen Sicherungsmaßnahmen für die bereits fertiggestellte Stützwand Auguststraße sowie für die teilweise fertiggestellte Stützwand Königswinterer Straße geplant und umgesetzt werden, um die Sicherheit während der Inbetriebnahme der Auguststraße zu gewährleisten. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Stützwand "Königswinterer Straße" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die Überarbeitung der Verkehrsphasen- und Bauablaufpläne sowie die zugehörigen Arbeiten für die prov. Inbetriebnahme und Sicherung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 24.06.2025 72: Im Zuge der Aushubarbeiten für die Querungen SVVB fällt Aushubmaterial, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 (HW 4024) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-FO* zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 23.06.2025 MKA 052: Der AN ist mit der Planung und Ausführung der Stützwand Marquartstraße beauftragt. Im Zuge der Tiefbauarbeiten für die Stützwand Marquartstraße sind Baugrund-hindernisse in Form von Spundwandprofilen, Stahlträgern und Betonkörpern angetroffen worden. Es werden zusätzliche Leistungen für das Freilegen und Abbrechen bzw. Entfernen der Bohrhindernisse erforderlich. Die betreffenden Bohrhindernisse und die mit dem Rückbau verbundenen Zusatzleistungen waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erkennen. Die Ausführung der Leistung (Erstellung Stützwand Marquartstraße bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen zum Rückbau der Bohrhindernisse werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 23.06.2025 75: Im Bereich der neu zu errichtenden EU "Brötalbahnweg" muss der bestehende Kanal der Stadt Bonn erneuert werden. Um der Stadt Bonn eine fachgerechte Planungsgrundlage für die Kanalerneuerung zur Verfügung zu stellen, ist eine Vermessung der Lage des städtischen Regenwassersammlers und des Werkskanal (Evonik-Kanal) im Bereich zwischen den Schächten 542, 611 und 519 erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EU BBW sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die vorbereitenden Arbeiten zum Aufmaß finden im Baufeld von Los 5.004 zeitgleich mit den übrigen Arbeiten statt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 20.06.2025 75: Im Bereich der neu zu errichtenden EU "Brötalbahnweg" muss der bestehende Kanal der Stadt Bonn erneuert werden. Um der Stadt Bonn eine fachgerechte Planungsgrundlage für die Kanalerneuerung zur Verfügung zu stellen, ist eine Vermessung der Lage des städtischen Regenwassersammlers und des Werkskanal (Evonik-Kanal) im Bereich zwischen den Schächten 542, 611 und 519 erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EU BBW sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die vorbereitenden Arbeiten zum Aufmaß finden im Baufeld von Los 5.004 zeitgleich mit den übrigen Arbeiten statt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 17.06.2025 MKA 069 Der AN ist mit der Leistung "Stützwand Marquartstraße" beauftragt. Im Zuge des Teilabbruchs der bestehenden Stützwand wurde festgestellt, dass abweichend von der Bestandsplanung im Übergangsbereich der Bestandstützwand keine Kappe vorhanden ist. Es wird deshalb die Planung und Ausführung des Lückenschlusses erforderlich. Die Abweichung der Bestandspläne zum tatsächlichen Bestand war im Vorfeld nicht bekannt bzw. konnte nicht erkannt werden. Die Ausführung der Leistung (Erstellung SW MWS) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen zu, Lückenschluss der Kappe im Bestand werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden.
- 16.06.2025 MKA 075 Im Zuge der Rückbauarbeiten der alten Telekomtrasse fällt altes Rohrmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 02 03 (HW 4027) zu entsorgen ist. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Ggf. erforderliche zusätzliche Entsorgungsleistungen müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.05.2025 Im Zuge der Aushubarbeiten für die Umlegung der Gas- und Wasserleitungen fällt Aushubmaterial, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 (HW 4025) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-0* zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.05.2025 Der AN ist mit der Planung und Ausführung der EÜ "Königswinterer Straße" beauftragt. Laut Planung soll eine Hartschaumplatte als Trennung zwischen Neubau und Bestand eingebaut werden. An der Bestandsflügelwand sind allerdings Halfenschienen befestigt, die zunächst entfernt werden müssen, um die Hartschaumplatte fachgerecht einbauen zu können. Die Halfenschienen und die mit dem Rückbau verbundenen Zusatzleistungen waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. nicht zu erkennen. Die Ausführung der Leistung (Erstellung EÜ KWS) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen zum Rückbau der Halfenschienen in Achse 20 werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 20.02.2025 MKA 055 - AO_24-10-15: Zur Schaffung der Baufreiheit für den Neubau der EÜ Friedrich-Breuer-Straße ist eine Umlegung der vorhandenen Stromkabel der Bonn Netz GmbH erforderlich. Hierzu muss zunächst geprüft werden, ob die vorhandenen Leerrohre in diesem Bereich für die Verlegung genutzt werden können. Hierzu sind folgende zusätzliche Leistungen notwendig: - Erweiterung der Sperrung (VRAO) im Bereich des Gehwegs - Aufnehmen des Gehwegs im Bereich der beiden Leerrohre und Freilegen der Rohre mittels Handschachtung - Überprüfung, ob der Einbau von Muffen möglich ist (im Beisein der Bonn Netz). - Verschließen der Leerrohre, verfüllen und verdichten der Baugrube und Wiederherstellung des Gehwegs Alle Bau- und Planungsleistungen für die Verbreiterung der EÜ FBS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die vorbereitenden Arbeiten zur Umverlegung der kollidierenden Leitungen - hier die Untersuchung der bereits vorhandenen Leerrohre - finden im Baufeld von Los 5.004 zeitgleich mit den übrigen Arbeiten statt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA 056: Im Bereich der zu verbreiternden EÜ KWS ist für die Herstellung der Baugrube Achse 10 ein bestehender Kabelschacht für die städtische Lichtsignalanlage im Weg. Der Schacht muss zurückgebaut und nach Abschluss der Arbeiten an der EÜ KWS wiederhergestellt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen für die Verbreiterung der EÜ KWS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die erforderlichen Arbeiten zur Baufeldfreimachung (Rückbau Schacht und Leitungssicherung LSA) finden im Baufeld von Los 5.004 zeitgleich mit den übrgen Arbeiten statt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA 061: m Bereich der zu verbreiternden EÜ "Königswinterer Straße" (Achse 20) müssen zur Sicherstellung der erforderlichen Baufreiheit Leitungen der Bonn-Netz sowie der TELEKOM umverlegt werden. Aufgrund der Lage und des Ausmaßes der Startgrube für die Spülbohrung (Telekomtrasse) sowie die Arbeiten im Straßenbereich zur Verlegung der Versorgungsleitungen konnte der ursprünglich an dieser Stelle vorgesehene Kranplatz nicht hergerichtet werden. Somit kann nicht sichergestellt werden, dass ein Turmdrehkran aufgestellt werden kann. Es muss vielmehr ein mobiles Hebegerät (Sennebogen 613R) anstelle des geplanten Turmdrehkrans eingesetzt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen für die Verbreiterung der EÜ KWS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die Einrichtung und der Betrieb der erforderlichen Hebezeuge ist zwingend mit den übrigen Arbeiten des AN verknüpft und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, die geänderte bzw. zusätzliche Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 05.02.2025 LÄ63 Der AN ist mit der Leistung "Stützwand Marquartstraße" beauftragt. Im Zuge des Teilabbruchs der bestehenden Stützwand wurde fest-gestellt, dass der Bestandsbohrpfahl, an den der neue Teil anschließen muss, in seiner tatsächlichen Lage zur AP abweicht. Diese Abweichung war im Vorfeld nicht bekannt bzw. zu erkennen. Planung und Bewehrung müssen gemäß dem vorgefundenen Bestand angepasst werden. Die Ausführung der Leistung (Erstellung SW MWS) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen zur Anpassung an den Bestand werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht. // LÄ64 Der AN ist mit der Leistung "EÜ Friedrich-Breuer-Straße" beauftragt. Mit Prüfberichts Nr. 2 vom 10.07.2024 wird vom Prüfstatiker zusätzlich ein Erdbebennachweis für das Bauwerk gefordert. Gemäß Gründungsgutachten befindet sich die S13 innerhalb der Erdbebenzone 1 mit einem Bemessungswert für die Bodenbeschleunigung von 0,4 m/s². Gem. Din EN 1998-1/NA:2023-11 (Eurocode 8, NA) gilt dieser Wert der Boden-beschleunigung für den Fall von sehr geringer Seismizität. Damit müssen die Vorschriften der Reihe EN 1998 nicht berücksichtigt werden und der Lastfall Erdbeben ist nicht bemessungsrelevant. Nunmehr forder der Prüfstatiker dennoch die Vorlage eines zusätzlichen Erdbebennachweis. Diese Forderung war im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Ausführung der Leistung (Erstellung EÜ FBS) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen zur Erstellung des Erdbebennachweises werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen planerischen Leistungen erbracht werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 10.01.2025 MKA059: Im Zuge der Aushub-/Rückbauarbeiten für die SW MWS fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 (HW 4017) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA063: Im Zuge der Rückbauarbeiten für die EÜ KWS fällt Betonbruch an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 (HW 4019) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse RC-1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 08.01.2025 LÄ60 Der AN ist mit der Verbreiterung der EÜ "Friedrich-Breuer-Straße" beauftragt. Im Zuge der Sperrung des Bröltalbahnweges muss der Durchgang der EÜ FBS, welcher durch Dritte verschlossen wurde, auf Verlangen der Stadt Bonn für den Zeitraum, in welchem in diesem Bereich keine Bautätigkeiten stattfinden, wieder geöffnet werden, damit der Fuß- und Radverkehr über diesen Weg umgeleitet werden kann. Vor Aufnahme weiterer Bautätigkeiten in diesem Bereich ist sodann ein neuer Holzverschlag herzustellen. Das Verlangen der Stadt Bonn zum temporären Öffnen des Gehweges war im Vorfeld weder zu erkennen noch zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Erstellung EÜ FBS) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen zum temporären Öffnen des Gehweges werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht. // LÄ61 Der AN ist mit der Verbreiterung der EÜ "Königswinterer Straße" beauftragt. Nach dem Rückbau der Stützwand in Achse 10 und dem Baugrubenaushub für das neue Widerlager wurde ein Überstand des Bestands-widerlagers sowie eine grundsätzlich unebene Obergläche vorgefunden. Der Überstand muss zunächst entfernt und eine über die ganze Höhe glatte Oberfläche hergestellt werden, um das neue Widerlager anschließen und das erforderliche Fugenband ordnungsgemäß anbringen zu können. Die unebene Oberfläche des Bestandes sowie die zusätzlichen Leistungen zur Herstellung einer geeigneten Oberfläche waren im Vorfeld nicht vorhersehbar. Die Ausführung der Leistung (Erstellung EÜ KWS) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen zur Schaffung einer geeigneten Oberfläche für die weiteren Arbeiten werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 07.01.2025 NT_58_ Der Überbau der EÜ KWS besteht aus FT-Doppelverbundträger auf vier Auflagern. Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit Schreiben vom 27.02.2023 neue Anforderungen an den Lager Verguss von Eisenbahnbrückenlagern definiert. Derzeit gibt es noch kein Produkt mit EBA-Zulassung gibt, welches die neuen Anforderungen erfüllt. Es wird deshalb vom BVB ein Lager Verguss Konzept und ein überwachter Probe Verguss für das vorgesehene Material gefordert. Die neuen Anforderungen des EBA an den Verguss der Brückenlager waren im Vorfeld weder zu erkennen noch zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Erstellung EÜ KWS) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Leistungen "Probe Verguss" und "Vergusskonzept" werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen technischen Bearbeitung bzw. baulichen Ausführung erbracht werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 16.10.2024 26(MKA22)-Im Bereich der BE-Fläche 310 (Evonik Fläche) und der Baustraße befindet sich eine Gasleitung von OpenGrid. Es erfolgte eine Arbeitsfreigabe nach der örtlichen Einweisung des Leitungsbetreibers. Es wird darin festgehalten, dass die Gasleitung mit STS-Material überbaut werden und in Teilbereichen zusätzlich mit Stahlplatten geschützt werden muss. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EÜ "Bröltalbahnweg" und der Erneuerung des Siebenmorgenwegs sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Hierzu gehören auch die Herrichtung der BE-Flächen und der Baustraßen.Die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gasleitung müssen in Zusammehang mit der übrigen Ausführung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 28(MKA28)-Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die Stützwand Marquartstraße wurde eine 10 kV-Stromleitung im Bereich der geplanten Bohrpfähle (Blöcke 4-6 der Stützwand) gefunden. Folgende Maßnahmen zur Sicherstellung der Baufreiheit wurden mit SWB Bonn Netz abgestimmt: - Die Stromleitung muss um weitere 3,00 m außerhalb der Baugrube freigelegt werden. - Parallel zur Leitung ist eine Fläche von 1,50 m auszuschachten. - Abschließend erfolgt die Umverlegung der Stromleitung in den neuen Endzustand. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der betreffenden Stützwand sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Dies umfasst auch die Arbeiten zur Baufeldfreimachung. Die zusätzlichen Arbeiten zur Umverlegung der Stromleitung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Herrichtung des Baufeldes erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 29(MKA29)-Im Bereich zwischen Signal 84VW1aa, km 89,717 und Signal 84 AA, km 89,832 liegt ein (leerer) Kunststoff-Kabelkanal. Dieser Kabelkanal kollidiert mit den weiteren Arbeiten in diesem Bereich durch das Los 5.004. Der Kabelkanal muss deshalb rückgebaut und entsorgt werden. Alle Bauleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die betreffenden Zusatzleistungen zum Rückbau des Bestandskanals müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 34(MKA21)-m Zusammenhang mit der Herstellung der EÜ Bröltalbahnweg werden im Zuge der Baufeldfreimachung zusätzlich Ausführungsleistungen erforderlich. Um bei das Baufeld schon vor Beginn der geplanten Bauarbeiten frei zu machen, hat der AN die Rodungsarbeiten an den Böschungen terminlich vorgezogen. Die gerodeten Böschungen weisen ohne Vegetation jedoch kein ausreichendes Sicherheitsniveau im Sinne der Normung auf. Aus UVV-Gründen ist es daher erforderlich die Böschungen mittels Folie zu sichern und lastfrei zu belassen. Die Abdeckung der Böschung mit Folie ist eine zusätzliche Leistung. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich der EÜ Bröltalbahnweg Strecke 2695 sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Dies umfasst auch alle erforderlichen Abräum- und Rodungsarbeiten. Die zusätzlichen Arbeiten müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich ausgeführt werden. Eine Neuvergabe wäre mit Zusatzkosten verbunden, die u. a. aus der Ausschreibung, Einweisung, etc. resultieren. In Anbetracht des geringen Umfangs der zusätzlichen Leistung ist eine Neuvergabe daher unwirtschaftlich. 54(MKA49)-m Zuge der Baufeldberäumung bzw. der Rodungsarbeiten sowie Rückbauarbeiten werden diverse zusätzliche Leistungen erforderlich: BE320 (Platanenweg): Rückbau von Betonbauteilen / Fällen von Bäumen und Rodung von Wurzelstöcken SÜ Platanenweg: Fällen von Bäumen und Rodung von Wurzelstöcken / Rückbau von Böschungsbefestigung aus Rasengittersteinen Fläche Evonik: Fällen von Bäumen und Rodung von Wurzelstöcke EÜBBW: Fällen von Bäumen und Rodung von Wurzelstöcken / Rückbau von Böschungsbefestigung aus Rasengittersteinen EÜFBS: Fällen von Bäumen unter besonderen Bedingungen / Rückbau von Asphaltflächen / Stellen von Bauzaun Die betreffenden Leistungen sind niciht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EÜ BBW / EÜ FBS / SÜ Platanenweg sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Dies umfasst auch die vorbereitenden Arbeiten zur Bauräumung der Baufelder usw. Die zusätzlichen Arbeiten zur Baufeldfreimachung müssen im Zuge der übrigen Arbeiten erfolgen und können hiervor nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 48(MKA42)-m Bereich der zu verbreiternden EÜ "Königswinterer Straße" (Achse 20) müssen zur Sicherstellung der erforderlichen Baufreiheit Leitungen der Bonn-Netz sowie der TELEKOM umverlegt werden. Die erforderlichen Leistungen umfassen die jeweils erforderliche Start- und Zielgrube sowie Spülbohrung zur Leitungsumverlegung. Der Leitungsverlauf wurde vor Ort zwischen den beteiligten abgestimmt. Alle Bau- und Planungsleistungen für die Verbreiterung der EÜ KWS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die vorbereitenden Arbeiten zur Umverlegung der kollidierenden Leitungen finden im Baufeld von Los 5.004 zeitgleich mit den übrgen Arbeiten statt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 04.10.2024 23 - Im Bereich der neu zu errichtenden EÜ "Brötalbahnweg" müssen zur Sicherstellung der erforderlichen Baufreiheit Stromleitungen der Bonn-Netz umverlegt werden. Hierzu müssen drei Querungen (Stahlrohr DN 500) inkl. Erdarbeiten erstellt werden Die erforderlichen Leistungen umfassen die Erdarbeiten, die Verlegung der benötigten Stahlschutzrohre (DN 500) einschl. der Leerrohre sowie der zugehörigen Kabel. Die Stromkabel werden durch Bonn-Netz zur Verfügung gestellt. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EÜ BBW sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die vorbereitenden Arbeiten zur Umverlegung der kollidierenden Kabel finden im Baufeld von Los 5.004 zeitgleich mit den übrgen Arbeiten statt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 40 - Im Zuge des Baustraßenbaus Siebenmorgenweg fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 (HW 14) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 51 - Im Zuge der Baufeldfreimachung/Aushub-/Tiefbauleistungen für die SW MWS fällt Betonbruch an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 (HW 4016) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse RC-3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 52 - In der Entwurfsplanung für den Bereich "Siebenmorgenweg Nord - Herstellung Baustraße" wurden die OLA-Masten Bz3-18 und N9-15, welche sich im Baufeld der Baustraße befinden, nicht dargestellt. Um diese OLA-Masten vor ungewollten Anprall durch Baumaschinen und den öffentlichen Verkehr, welcher zeitweise über die Baustraße als Umleitung geführt wird, zu schützen, müssen die Masten mit zusätzlichen Schutzplanlen gesichert werden. Es werden folgende zusätzliche Leistungen erforderlich: - Herstellung von Fahrzeugrückhaltesystemen als Schutz der Oberleitungsmasten inkl. Herstellung der Erdung - Div. Zusätzliche Leistungen für Kurzabsenker, Aufsatzleitpfosten, Radien, zusätzliche Pfosten, geänderte Homogenbereiche HB2-FRS statt HB1-FRS etc. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der betreffenden Brückenbauwerke sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Dies umfasst auch die Herrichtung der erforderlichen Baustraßen. Die betreffenden Zusatzleistungen (FRS zum Schutz der OLA-Masten) müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Einrichtung und Unterhaltung der Baustraßen erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 53 - Die ursprüngliche Planung für die EÜ FBS sah vor, das anfallende Wasser über die Filtersteine in Grundrohren zu sammeln, diese durch die Widerlagerwände zu führen und direkt an die Vorflut der Stadt anzuschließen Anstatt direkt an die Vorflut der Stadt anzuschließen, soll der Anschluss tatsächlich an bereits vorhandene Revisionsschächte erfolgen. Somit ist die Wartung und die Spülung der Leitungen gewährleistet, so dass die Dauerhaftigkeit der Entwässerungsanlagen sichergestellt wird. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EÜ FBS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Dies betrifft auch die zugehörige Entwässerung. Die erforderliche Umplanung der Entwässerung zur Gewährleistung der Revisionssicherheit muss im Zuge der übrigen Planungsleistungen erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 05.09.2024 MKA045- m Rahmen der Eigenüberwachung des Entsorgers sind in Teilmengen des angelieferten Materials Haufwerk 10 abweichende Werte (und somit Grenzwertüberschreitungen) in einzelnen Parametern zu denen aus den auftraggeberseitig erstellten Analysen festgestellt worden. Infolgedessen ist das betroffene Material von der Entsorgungsstelle zu entfernen, erneut als Haufwerk bereitzustellen und dann nach neuer Deklarationsanalyse einem neuen Entsorgungsweg zuzuführen. Hierdurch entstehen Mehraufwendungen für zusätzlichen Lade- und Transporttätigkeiten. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Der Rücktransport des betreffenden Haufwerkes zur erneuten Beprobung und Deklaration muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA046- Für die Bauwerke EÜKWS / EÜFBS / SWAGS / SWMWS werden abweichend von der vertraglichen Leistungsbeschreibung geänderte bzw. zusätzliche Fugenbänder erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der betreffenden Brückenbauwerke sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Dies umfasst auch die erforderlichen Fugenkonstruktionen. Die betreffenden Zusatzleistungen für die Ausführung der Fugenbänder müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten für die Fugenkonstruktionen erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA047- Das HW 08, das im Rahmen der Baufeldfreimachung der BE-Fläche 310 angefallen ist, ist gem. Bodenanalysen wie folgt eingestuft: - > BM-F3 gem. EBV - Z 1.2 bis Z 2 gem. LAGA - DK II bis DK III gem. DepV Für die Entsorgung entsprechend klassifizierter Aushubmengen ist keine Position im HLV vorgesehen. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der jeweiligen Klassifizierung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA049- Zur Herstellung der Baugrube für die Stützwand EÜ KWS A20 muss der Bestandsflügel (Spundwand) bis auf eine Höhe von 50,50 mNN freigelegt werden. Zusätzlich muss der Betonkopfbalken der Spundwand im Zuge des Neubaus der EÜ KWS für das 4. Gleis teilweise zurückgebaut werden. Da die Spundwand im Bestand durch nur einen Anker gehalten wird und die Querverteilung durch den Rückbau des Kopfbalkens außer Kraft gesetzt wird, ist die Spundwand folglich nur noch als freistehend anzusehen. Desweiteren ergibt sich im Endzustand eine ungünstigere Belastungssituation für den Bestand, da das Gleis Strecke 2695 R in seiner Lage in Richtung des Flügels bzw. über diesen rückt. Es muss deshalb eine vollständige Erneuerung des Kopfbalkens geplant und hierbei auch der spätere Endzustand berücksichtigt werden. Außerdem werden nach aktuellem Planungsstand neue/ zusätzliche Rückverankerungen der bestehenden Spundwand erforderlich. Für die betreffenden Maßnahmen werden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für die Verbreiterung der EÜ KWS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die zusätzlichen Planungsleistungen müssen in Zusammenhang mit den übrigen Planungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA050- Aufgrund der erforderlichen Änderung des Bauverfahrens wurde nach Abstimmung mit der Stadt Bonn entschieden, den Bröltalbahnweg wieder für Rad- und Fußgängerverkehr zu öffnen. Ursprünglich war eine dauerhafte Sperrung des Bröltalbahnweges geplant. Im Vorfeld wurde in diesem Bereich bereits für Suchgrabungen der Asphalt zurückgebaut und die Beleuchtung entfernt. Folgende Leistungen werden deshalb erforderlich: - Wiederherstellen von Asphaltoberflächen und der Bankette - Wiederherstellung zweier Straßenabläufe inkl. Anschlussleitungen - Beleuchtungsarbeiten - Abfangung von Böschungen mittels Betonblocksteinen Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EÜ BBW sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die zusätzlichen Arbeiten zur Wiederherstellung des Bröltallbahnweges finden im Baufeld von Los 5.004 zeitgleich mit den übrigen Arbeiten statt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 05.09.2024 MKA37- Der Verbau für das neue Widerlager der EÜ „KWS“ in Achse 10 muss gegenüber dem Entwurf geändert werden, da die ursprüngliche geplante Spundwand nicht umsetzbar ist. Zunächst wurden vom AN Bedenken angezeigt, wonach die Vorsatzschale aus Mauwerkssteinen am Bestandswiderlager beim Einbringen des geplanten Spundwandverbaus gefährdet sei. Es soll deshalb in Abstimmung mit dem AG ein gebohrter Trägerbohlverbau zur Ausführung kommen. Weiter liegt keine Statik für das Bestandswiderlager vor, so dass keine Beurteilung der Standsicherheit des Widerlager-Flügels im Bauzustand erfolgen kann. Infolgedessen muss der Verbau zusätzlich rückverankert werden, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Für die betreffenden Änderungen (Ausführung als rückverankerter Trägerbohlverbau statt als unverankerte Spundwand) werden entsprechende Mehraufwendungen in der Ausführung erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EÜ KWS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Hierzu gehören auch die erforderlichen Verbauarbeiten. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen für den Verbau in Achse 10 müssen in Zusammehang mit den übrigen Verbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA038- Die Kapazität der BE-Fläche 300 ist aufgrund des zusätzlich erforderlich gewordenen Bodenaustauschs für die Baustraße Los 5.004 fast vollständig erschöpft. Daher sollen die auf der BE 300 gelagerten Schwellen umgelagert werden, um Platz für den noch ausstehenden Bodenaushub zu schaffen. Die Schwellen sollen dazu auf die BE-Fläche 150 umgelagert werden, wo bereits weitere Schwellen lagern. Zudem sind die Schwellen im Zuge der Umlagerung zu zählen. Der AN Los 5.004 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Transport- und Ladekapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Hebezeuge sowie Transportfahrzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten können deshalb ohne Unterbrechung und den damit verbundenen Stillstandskosten fortegsetzt werden. MKA039- m Zuge der Baufeldfreimachung/Aushub-/Tiefbauleistungen für die EÜ „BBW“ fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 (HW 05) bzw. 17 05 04 (HW 06-10) zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse RC-1 (HW 05) bzw. BM-F3 (HW 06-10) zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA042- Im Zuge der Baustraßenbaus Siebenmorgenweg fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 07 zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse RC-1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA043- Es muss eine Überprüfung der Schleppkurven einer privaten Garageneinfahrt im Bereich der Tapetenfabrik durchgeführt werden. Hintergrund dieser Überprüfung ist, dass der Eigentümer darüber informiert werden soll, welche Fahrzeuge die Garage weiterhin nutzen können. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die betreffende Überprüfung der Schleppkurven muss in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 05.09.2024 MKA022- Es war vorgesehen, dass entlang des Siebenmorgenwegs hin zur Evonik-Fläche ein Stabgitterzaun der Evonik aufgestellt wird. Hierauf soll verzichtet werden, da während der Bauzeit Beschädigungen am neuen Zaun nicht ausgeschlossen werden können und die Ausführungs-planung der zukünftigen Straße noch nicht vorliegt. Zur Sicherung des Geländes muss eine Bauzaun als Ersatzmaßnahme aufgestellt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EÜ "Bröltalbahnweg" und des Siebenmorgenwegs sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Das Aufstellung und Unterhalten der erforderlichen zusätzlichen Bauzäune muss in Zusammehang mit der übrigen Ausführung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA024- Position 1.2.50. des Leistungsverzeichnisses sieht Kontrollen an den Verkehrsführungs-/Verkehrssicherungseinrichtungen einmal täglich vor. Gemäß den geltenden Richtlinien für Verkehrssicherungsleistungen sind hingegen Kontrollen „bei Arbeitsstellen von längerer Dauer mindestens zweimal täglich […] an arbeitsfreien Tagen mindestens einmal täglich sowie zusätzlich unverzüglich nach einem Unwetter oder Sturm“ durchzuführen.Es werden deshalb zusätzliche Kontrollen der Verkehrssicherungen erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Hierzu gehören auch die erforderlichen Arbeiten zur Verkehrssicherung sowie die zugehörigen Kontrollen. Die erforderlichen zusätzliche Kontrollfahrten zur Überprüfung der Verkehrssicherung müssen in Zusammehang mit der übrigen Arbeiten zur Verkehrssicherung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA025- Im Zusammenhang mit den Suchschachtungen in den Bereichen Bröltalbahnweg, Auguststraße, Königswinterer Straße und Friedrich-Breuer Straße wird das vorherige Aufbrechen sowie das Wiederherstellen der jeweiligen Oberflächenbefestigungen erforderlich. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung und werden zusätzlich erforderlich. Die Kleinflächigkeit der jeweiligen Einzelmaßnahmen ist hierbei zu beachten. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Hierzu gehören auch die erforderlichen Suchschachtungen im Vorfeld der eigentlichen Arbeiten. Das erforderliche vorherige Aufbrechen sowie das Wiederherstellen der Oberflächenbefestigung müssen in Zusammehang mit der übrigen Arbeiten für die Suchschachtungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA031- Im Bereich der zu verbreiternden EÜ "Königswinterer Straße" (Achse 20) müssen zur Sicherstellung der erforderlichen Baufreiheit Leitungen der Bonn-Netz sowie der TELEKOM umverlegt werden. Die erforderlichen Leistungen umfassen die jeweils erforderliche Start- und Zielgrube sowie Spülbohrung zur Leitungsumverlegung. Der Leitungsverlauf wurde vor Ort zwischen den beteiligten abgestimmt. Alle Bau- und Planungsleistungen für die Verbreiterung der EÜ KWS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die vorbereitenden Arbeiten zur Umverlegung der kollidierenden Leitungen finden im Baufeld von Los 5.004 zeitgleich mit den übrgen Arbeiten statt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA035- m Vergleich zur Entwurfsplanung änderte sich im Rahmen der Ausschreibung aufgrund der Bestandsspundwand die Fundamentgeometrie des Widerlagers an der Achse 10. Es kommt deshalb im Rahmen der statischen Berechnung zu Spannungsspitzen im Randbereich. Diese Spannungsspitzen waren im Vorfeld nicht ersichtlich. Die ursprünglichen Bettungen aus der Entwurfsplanung mussten daraufhin vom geotechnischen Gutachter überarbeitet und neu ermittelt werden. Diese neuen Bettungswerte führen zu einer vollständigen Neu-Berechnung der Statik der Widerlager Achse 10 und Achse 20. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EÜ KWS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Hierzu gehören auch die erforderlichen statischen Berechnungen. Die erforderliche Neu-Berechnung der Statik auf Basis der geänderten Bettungswerte muss in Zusammehang mit der übrigen technischen Bearbeitung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA036- Aufgrund der statischen Detaillierung im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich die Höhe der Stahlträger und somit das Gewicht von ca. 190 t auf 208 t erhöht. Aufgrund dessen haben sich gemäß Statik auch die Schnittgrößen erhöht, welche über die Lage abgetragen werden müssen. Da es sich um Änderung im Bereich des Eigengewichts handelt, müssen höhere Normalkräfte abgetragen werden. Dementsprechend müssen andere Lager zum Einsatz kommen. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EÜ KWS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Hierzu gehören auch die Bemessung und Ausführung der erforderlichen Lager. Die erforderliche Änderung der Lager muss in Zusammehang mit der übrigen technischen Bearbeitung und Ausführung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 05.09.2024 MKA008- m Bereich der neu zu errichtenden Stützwand "Friedrich-Breuer-Str/ Königswinterer Straße" wurde eine Kollision mit vorhandenen erdverlegten Leitungskabel (Telekom/ Strom) festgestellt. Um eine Umplanung der Stützwand zu vermeiden, soll eine Umverlegung der betreffenden Kabel durch die Telekom/ Bonn-Netz erfolgen. Damit die Umverlegung durch die Telekom/ Bonn-Netz erfolgen kann, müssen folgende Vorleistungen erfolgen: - Absteckung/Markierung der neuen Leitungsführung - Abtragung der vorhandenen Böschung - Errichtung eines provisorischen Rad- und Fußgängerüberwegs - Ausführung der Erdarbeiten und Verlegung der Leerrohre Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der betreffenden Stützwand sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die betreffenden Arbeiten zur Umverlegung der kollidierenden Kabel finden im Baufeld von Los 5.004 zeitgleich mit den Arbeiten an der Stützwand statt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA013- Im Bereich zwischen Signal 84VW1aa, km 89,717 und Signal 84 AA, km 89,832 liegt ein (leerer) Kunststoff-Kabelkanal. Dieser Kabelkanal kollidiert mit den weiteren Arbeiten in diesem Bereich durch das Los 5.004. Der Kabelkanal muss deshalb rückgebaut und entsorgt werden.Alle Bauleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die betreffenden Zusatzleistungen zum Rückbau des Bestandskanals müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA014- Die Kapazität der BE-Fläche 300 ist aufgrund des zusätzlich erforderlich gewordenen Bodenaustauschs für die Baustraße Los 5.004 fast vollständig erschöpft. Daher sollen die auf der BE 300 gelagerten Schwellen umgelagert werden, um Platz für den noch ausstehenden Bodenaushub zu schaffen. Die Schwellen sollen dazu auf die BE-Fläche 150 umgelagert werden, wo bereits weitere Schwellen lagern. Zudem sind die Schwellen im Zuge der Umlagerung zu zählen. Der AN Los 5.004 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Transport- und Ladekapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Hebezeuge sowie Transportfahrzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten können deshalb ohne Unterbrechung und den damit verbundenen Stillstandskosten fortegsetzt werden. MKA016- Im Zuge der Ausführungsplanung für die EÜ Königswinterer Straße ergeben sich folgende Planungsänderungen: - Im Fundament des Widerlagers A10 wird an der Vorderseite eine Ausklinkung von 50 cm zur Vermeidung einer späteren Kollision mit dem geplanten Straßen-/Gehwegaufbau erforderlich. - Die Entwässerung des Überbaus soll anstelle von zwei Entwässerungseinläufen über einen Einlauf erfolgen, da die im Entwurf dargestellte Lage geometrisch nicht ausführbar ist. - Der Fundamentsporn der Stützwand in Achse 10 muss ausgeklinkt werden, da der vorhandene Pumpenschacht mit dem vorderen Fundamentsporn der Stützwand kollidiert. - Abweichend von der Entwurfsplanung soll ein Geländer auf der Stützwand A10 zur Ausführung kommen. - Im Zuge der Erstellung der AP durch den AN BAU stellte sich heraus, dass die statischen Nachweise nur dann erfolgreich geführt werden können, wenn der Sporn der Stützwand A20 geändert wird. Nur durch die Vergrößerung des Sporns gelingt der statische Nachweis. Alle Leistungen für den Neubau der EÜ KWS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Hierzu gehören auch die erforderlichen Planungsleistungen. Die erforderliche Umplanungen müssen zwingend in Zusammehang mit der übrigen technischen Bearbeitung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA017- m Zuge der Ausführungsplanung für die EÜ Königswinterer Straße ergeben sich folgende Planungsänderungen: - Im Fundament des Widerlagers A10 wird an der Vorderseite eine Ausklinkung von 50 cm zur Vermeidung einer späteren Kollision mit dem geplanten Straßen-/Gehwegaufbau erforderlich. - Die Entwässerung des Überbaus soll anstelle von zwei Entwässerungseinläufen über einen Einlauf erfolgen, da die im Entwurf dargestellte Lage geometrisch nicht ausführbar ist. - Der Fundamentsporn der Stützwand in Achse 10 muss ausgeklinkt werden, da der vorhandene Pumpenschacht mit dem vorderen Fundamentsporn der Stützwand kollidiert. - Abweichend von der Entwurfsplanung soll ein Geländer auf der Stützwand A10 zur Ausführung kommen. - Im Zuge der Erstellung der AP durch den AN BAU stellte sich heraus, dass die statischen Nachweise nur dann erfolgreich geführt werden können, wenn der Sporn der Stützwand A20 geändert wird. Nur durch die Vergrößerung des Sporns gelingt der statische Nachweis. Alle Leistungen für den Neubau der EÜ KWS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Hierzu gehören auch die erforderlichen Planungsleistungen. Die erforderliche Umplanungen müssen zwingend in Zusammehang mit der übrigen technischen Bearbeitung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 04.09.2024 MKA015- Nach Abstimmungen mit der Stadt Bonn muss für zukünftige Straßenbauarbeiten innerhalb der AP ein Abgrabungszustand von 1,00 m unter Straßenoberkante vor der Stützwand Aufguststraße berücksichtigt werden. Aufgrund dessen musste ein rückseitiger Sporn eingefügt bzw. an anderer Stelle der Sporn der Stützwand verlängert werden. Die betreffende Änderung wurde nachträglich durch die Stadt Bonn verlangt und war im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Ausführung der Leistung (Stützwand Auguststraße) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich der Abgrabungszustand wie von der Stadt Bonn gefordert muss berücksichtigt werden. Hieraus entstehen zusätzliche Leistungen für die erforderliche Umplanung sowie die bauliche Ausführung. MKA041- Bei der Herstellung des Bohrpfahls P6 an der Stützwand „Marquartstraße“ am 29.04.2024 wurde bei einer Absetztiefe von ca. - 1,80 m ein Bohrhindernis angetroffen. Hierdurch werden folgende zusätzliche und/oder geänderte Leistungen erforderlich: - Ersetzen der infolge des Hindernisses beschädigten Meißel an der Bohrschnecke - Freilegen des Bohrhindernisses - Bergen, Beseitigen des Hindernisses (Verbauträger) - Lagenweises Verfüllen und Verdichten der entstandenen Grube - Stillstand der Bohrkolonne inkl. Geräten Das betreffende Bohrhindernis war im Vorfeld nicht bekannt und konnte nicht vorausgesehen werden. Die Ausführung der Leistung (Erstellung Bohrpfähle) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die durch das Bohrhindernis bedingten zusätzlichen und/oder geänderten Leistungen werden erforderlich. Weitere Änderungen erfolgen nicht. MKA044- Gemäß der neuen RIl 804 (Fassung März 2023) muss für die Ermüdungsnachweise der resonanzerzeugende Zug-Typ EC 250 berücksichtigt werden. Im ersten Schritt konnten die Ermüdungsnachweise für die EÜ KWS nicht nachgewiesen werden, da innerhalb der Berechnung von unendlichen Überfahrten ausgegangen wird. Es wurden zur Klärung Abstimmungen mit dem bautechnischen Prüfer und dem Regelwerksautor notwendig. Für die Abstimmung mussten zusätzliche Berechnungen mit verschiedenen Geschwindigkeiten ( 80 und 100 km/h) durchgeführt werden. Innerhalb der Entwurfsplanung konnten die Änderungen der Ril vom März 2023 nicht berücksichtigt werden, da zum damaligen Zeitpunkt der Erstellung der EP diese Anforderungen noch nicht enthalten waren. Die Ausführung der Leistung (Erstellung EÜ KWS) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Ermüdungsnachweise werden erforderlich. Diese können nur im Rahmen der übrigen technischen Bearbeitung erbracht werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 26.08.2024 MKA020 - m Bereich der neu zu errichtenden Stützwand "Friedrich-Breuer-Str/ Königswinterer Straße" wurde eine Kollision mit vorhandenen erdverlegten Leitungskabel (Telekom/ Strom) festgestellt. Um eine Umplanung der Stützwand zu vermeiden, soll eine Umverlegung der betreffenden Kabel durch die Telekom/ Bonn-Netz erfolgen. Damit die Umverlegung durch die Telekom/ Bonn-Netz erfolgen kann, müssen folgende Vorleistungen erfolgen: - Absteckung/Markierung der neuen Leitungsführung - Abtragung der vorhandenen Böschung - Errichtung eines provisorischen Rad- und Fußgängerüberwegs - Ausführung der Erdarbeiten und Verlegung der Leerrohre Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der betreffenden Stützwand sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die betreffenden Arbeiten zur Umverlegung der kollidierenden Kabel finden im Baufeld von Los 5.004 zeitgleich mit den Arbeiten an der Stützwand statt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA021- Aufgrund der Arbeiten an der Stützwand "Marquartstraße" wird die Trennung von Bestandsleitungen (Gas und Wasser) in der Auguststraße erforderlich. Für die Trennung der Leitungen sind Tiefbauarbeiten erforderlich. Da der Leitungsbetreiber die Tiefbauarbeiten nicht selbst ausführen kann, sollen diese Arbeiten im Zuge der übrigen Tiefbauarbeiten in diesem Bereich erfolgen. Es handelt sich um die Erstellung der erforderlichen Baugruben zum Freilegen und Trennen der Leitungen sowie zum Einbau der erforderlichen Schieber usw. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der betreffenden Stützwand sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die zusätzlichen Arbeiten finden im Baufeld von Los 5.004 zeitgleich mit den Arbeiten an der Stützwand statt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA027- Die neu zu errichtende Baustraße im Bereich "Brähltalbahnweg" kollidiert mit den vorhandenen Oberleitungsmasten 89-21 und 89-23. Damit die Baustraße hergestellt werden kann müssen folgende Vorarbeiten erfolgen: - Rückbau des Mastfundaments (89-23) - Rückbau des Masts inkl. Fundaments (89-21) - Abtransport Mast 89-23 zur Lagerfläche der Fa. RPS Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der betreffenden Stützwand sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Dies umfasst auch die Herrichtung der erforderlichen Baustraßen. Die betreffenden Zusatzleistungen müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Einrichtung der Baustraßen erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA030- m Zuge der Herstellung der Baustraße/Umleitungsstraße Siebenmorgenweg müssen entlang des Siebenmorgenwegs im Bereich der Tapetenfabrik weitere Halteverbotsschilder aufgestellt werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, um den Asphalt im Siebenmorgenweg sanieren zu können. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Dies umfasst auch die Arbeiten zur Baufeldfreimachung sowie Herrichtung der Baustraßen. Die zusätzlichen Leistungen müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Herrichtung des Baufeldes erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 23.08.2024 MKA32 - Im Rahmen der Vorprüfung der Ausführungsplanung der Stützwand "Auguststraße" wurde eine Kollision zwischen einer Kabelquerung in km 89,89 und dem Bauwerk festgestellt. Um weitere derartige Kollisionen zu vermeiden, soll vorab für das gesamthafte Los 05.004 eine geometrische Schnittstellenprüfung mit dem Gewerk LST durchgeführt werden. Alle Planungsleistungen für den Bereich "Los 5.004" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.004 zu erbringen. Die erforderliche geometrische Schnittstellenprüfung muss in Zusammehang mit der übrigen technischen Bearbeitung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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