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Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement
Landeskrankenhaus Andernach AöR · Andernach · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 4: Klinikum Saarburg Entlassmanagement (Klinikum Saarburg EM)🏆 Recare Deutschland GmbH · Berlin
- Recare Deutschland GmbH · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Recare Deutschland GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Landeskrankenhaus (Anstalt des öffentlichen Rechts = AÖR) ist der größte Krankenhausträger im psychiatrisch-psychotherapeutischen und neurologischen Bereich in Rheinland-Pfalz. Mit der langjährigen, intensiven Erfahrung in allen Facetten der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie sowie in weiteren Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens bietet die Anstalt in allen Einrichtungen eine qualitativ hochwertige und wirtschaftlich ausgewogene Versorgung an. Im Rahmen der Förderung des Krankenhauszukunftsfonds (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) soll ein integriertes, modernes, zukunftsorientiertes Patientenportal eingeführt werden. Das zentrale Ziel des Projektes besteht in der Erweiterung und Optimierung der Betreuung und Information von Patientinnen und Patienten während und im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt durch digitale Methoden. Das Portal ermöglicht somit einen reibungsarmen Austausch von wichtigen Behandlungsinformationen, schließt vorhandene Informationslücken, die zu Qualitätsdefiziten führen könnten und stellt allen Benutzern darüber hinaus attraktive digitale Services zur Verfügung. Wesentliche Funktionen sind dabei das digitale Terminmanagement und die digitale Anamnese im Vorfeld des stationären Aufnahmeprozesses, die Bereitstellung spezifischer Informationen zum Krankenhaus und zur Behandlung einschließlich digitaler Orientierungshilfen vor Ort, der bidirektionale Austausch von Daten und Dokumenten zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern sowie eine Kommunikationsmöglichkeit via Chat und E-Mail.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (33 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
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Preis 40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (3) Dedalus HealthCare GmbH · samedi Gmbh · Recare Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
- 04.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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