Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe:https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=327979Bezug zum Formblatt: Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen sind mit dem Angebot einzureichen: •Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; •Erklärung, dass in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden; •Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen; •Erklärung über die Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle oder ggf. keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht; •Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; •Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: -Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen; -Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist; -Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt; -Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. •Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen; •Erklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind. Die Bescheinigungen (Nachweise) umfassen die folgenden Angaben: •Nachweis/Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG•Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung•Nachweis einer Umweltschadensversicherung•ISO 14001 Zertifizierung oder gleichwertige Nachweise•Liste an Fahrzeugen zur Erbringung der Leistung•drei Referenznachweise (Referenzbestätigungen) aus den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit folgenden Angaben: -Ansprechpartner; -Art der ausgeführten Leistung; -Auftragssumme; -Ausführungszeitraum; -stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; -Zahl der hier durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; -Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); -ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; -Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. •Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; •Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; •rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde); •Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; •Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt; •Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen; •ggf. Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 S. 1 und auch alle Nachweise, Erklärungen, Bescheinigungen etc. für andere Unternehmen aus Formblatt 234, 235 & 236; Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Bewerbungsbedingungen EU).