Vergeben Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 8 Lose

BüvA_Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit - Versand

Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch · Berlin · Berlin · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 8 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    AOK Baden-Württemberg
    Rahmen 3.931.000 €
    🏆 Deutsche Post AG · Bonn
  • Los 2 Vergeben
    AOK Bayern
    🏆 Deutsche Post AG · Bonn
  • Los 3 Vergeben
    AOK Hessen
    🏆 Deutsche Post AG · Bonn
  • Los 4 Vergeben
    AOK Niedersachsen
    🏆 Deutsche Post AG · Bonn
  • Los 5 Vergeben
    AOK Nordost
    🏆 Deutsche Post AG · Bonn
  • Los 6 Vergeben
    AOK NordWest
    🏆 Deutsche Post AG · Bonn
  • Los 7 Vergeben
    AOK PLUS
    🏆 Deutsche Post AG · Bonn
  • Los 8 Vergeben
    AOK Rheinland/Hamburg
    🏆 Deutsche Post AG · Bonn
Auftragnehmer
  • Deutsche Post AG · Bonn
Auftragsvolumen (Rahmen) 3.931.000 €
Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 13.10.2026
⚡

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Vergabe eines Rahmenvertrags für den Versand von Mailings im Programm "Kinder- und Jugendgesundheit" per Dialogpost.
  • Der Auftrag umfasst Abholung, Beförderung und Zustellung der Mailings.
  • Die Ausschreibung ist in acht Lose aufgeteilt, die den jeweiligen AOK-Landesverbänden entsprechen.
  • Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardanforderungen.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Versand von Dialogpost im Rahmen des Mailingprogramms Kinder- und Jugendgesundheit

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. 📋 Eignungskriterien

    Anpassung der Eignungskriterien, Kriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen", gültig für alle acht Lose: Als vergleichbare Referenzen werden auch Aufträge über die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Briefsendungen mit dem jeweiligen erforderlichen jährlichen Sendungsvolumen akzeptiert.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Saubere Fahrzeuge (Clean Vehicles Directive)

276.120 von 540.128 Fahrzeugen emissionsfrei (51 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 50 %

    Näheres regelt die Unterlage "Bewertungskriterien" (Anlage 4a) der Auftragsunterlagen.

  • Qualität 50 %

    Näheres regelt die Unterlage "Bewertungskriterien" (Anlage 4a) der Auftragsunterlagen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU

    Auftrag wurde zugeschlagen · 23 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Deutsche Post AG
    Auftragsvolumen (Rahmen) 3.931.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 14.10.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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3.931.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer 2026-08-21-SYS-CSC
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 14.10.2026
CPV-Code 79571000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 8,0 in der Branche)
Lose 8
Laufzeit 45 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Deutsche Post AG · Bonn

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
Deutsche Post AG
Vertrag 13.10.2026

Ø Bieter in der Branche 8.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 110.146 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.639 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 39%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 15.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

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