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Bildungsmanagementsoftware
Institut der Feuerwehr NRW · Münster · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 14.09.2026, 10:00 Uhr (noch 17 Tage)
Beschreibung
Im Rahmen des IT-Projektes wird ein Gesamtwerkvertrag abgeschlossen, und zwar unter Verwendung des "EVB-IT Systemvertrag" Formulars mit diversen Anpassungen, welche entsprechend hervorgehoben sind. Innerhalb dieser Gesamtleistung erfolgt Kauf der Standardsoftware (Nr. 4.3 EVB IT Systemvertrag), die Erstellung des Gesamtsystems mit Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, inkl. Customizing und Integration sowie Schnittstellen (Nr. 4.5, 4.7 und 4.10 EVB-IT Systemvertrag) sowie - nach Abnahme des Gesamtsystems - Systemservice, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft sowie der Lieferung neuer Programmstände (Nr. 5.1 EVB-IT Systemvertrag) und der Weiterentwicklung (Nr. 6.1 EVB-IT Systemvertrag), einschließlich Schulungen und Dokumentation; diese Leistungen werden weitgehend pauschal vergütet (siehe Preisblatt). Ferner werden vom Bieter optional abrufbare Leistungen angeboten, wie Migration und sonstige Leistungen vor und nach Abnahme, welche grundsätzlich nach Aufwand (Nr. 7 EVB IT Systemvertrag) vergütet werden (siehe auch Preisblatt). Aus dem Kriterienkatalog folgen zwingende A Kriterien (Muss Kriterien), deren vollständige Erfüllung im betriebsbereiten Gesamtsystem geschuldet ist, sowie zusätzlich bepunktete, nicht zwingende B Kriterien, die zu leisten sind, soweit sie im Vergabeverfahren vom Bieter als angeboten ausgewiesen wurden. Zur Laufzeit: Für die Systemserviceleistungen beginnt die Leistungserbringung vertraglich mit dem Tag nach der erfolgreichen Abnahme; vorgesehen ist eine Mindestvertragsdauer von 84 Monaten. Die ordentliche Kündigung des Systemservice ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 24 Monaten möglich; ohne fristgerechte Kündigung läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Dauer fort. Unabhängig davon kann der gesamte EVB-IT Systemvertrag (als Werkvertrag) nach § 648 BGB gekündigt werden; die Kündigungsfolgen ergeben sich aus Nr. 18.7 EVB-IT Systemvertrag. Hinweis auf abweichende
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird eine Bildungsmanagementsoftware zur Unterstützung von Seminaren mit bis zu 18.000 Teilnehmenden.
- Die Software soll Funktionen für Kursverwaltung, Teilnehmendenorganisation sowie Auswertung und Berichterstattung bieten.
- Es handelt sich um ein nichtoffenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Der CPV-Code 72000000 deutet auf IT-Dienstleistungen hin.
Beschaffung einer Bildungsmanagementsoftware zur Planung, Organisation und Dokumentation von Seminaren für das Institut der Feuerwehr NRW.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–6 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung - Eigenerklärung, dass eine hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung (je Versicherungsfall) mit der Deckungssumme pro Versicherungsfall: Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Software- und Cyber-Schäden) 10.000.000,00 EUR Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Sofern der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft ist, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis zu führen bzw. alternativ hat ein Mitglied den Nachweis einer Gruppenversicherung zu führen oder die Absicht zu erklären, im Falle der Auftragserteilung eine hinreichende Versicherung abzuschließen. Das Beibringen von Bestätigungen des Versicherers wird nicht gefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese von denjenigen Bewerbern auf gesonderte Nachforderung zu verlangen, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz - Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Netto-Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren. Maßgeblich sind die Netto-Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren, 2025, 2024 sowie 2023. Sofern für das Jahr 2025 noch keine Zahlen vorliegen sollten, weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle des Jahres 2025 das Jahr 2022 an. Als Mindestanforderung gilt, dass je Geschäftsjahr mindestens 1.800.000 EUR Umsatz (netto) nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die nachgewiesene Netto-Summe je Geschäftsjahr entspricht gleichzeitig EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz von 3.600.000 EUR (netto) wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 3.600.000 EUR (netto) nicht vergeben. Umsatzwerte > 1.800.000 EUR (netto) und < 3.600.000 EUR (netto) werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. "Krumme" Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 90 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität - Zum Nachweis von hinreichendem Qualitätsmanagement ist die Kopie einer Urkunde einer Zertifizierung nach ISO 27001 Informationsmanagement gefordert. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Informationsmanagementsysteme an, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Informationsmanagementsysteme den geforderten Informationsmanagementsystem entsprechen. In diesem Fall hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag per Eigenerklärung zum einen die Gleichwertigkeit des Informationsmanagementsystems und zum anderen die Gründe darzustellen, warum er nicht in der Lage war, eine Zertifizierung nach ISO 27001 in angemessener Frist vor Abgabe des Teilnahmeantrages einzuholen und warum er dies nicht zu vertreten hatte.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 1 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die mit dem relationalen Datenbankmanagementsystem "Microsoft SQL Server 2017 oder aktueller" oder "PostgresSQL RedHat Enterprise Linux (RHEL) 12.x oder aktueller" oder "MariaDB 10.x oder aktueller" betrieben wird. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 2 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, welche über ein Planungstool verfügt, welches alle für die Planung relevanten Daten sammelt, aufbereitet und visualisiert und eine zumindest teilautomatisierte Planung unterstützt. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 3 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die die erstmalige Registrierung bislang noch nicht erfasster Personen über ein Webportal ermöglicht. Dabei werden mindestens folgende Daten abgefragt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Private Anschrift, individuelle E-Mail-Adresse, Passwort, Dienststelle (bis zu 3 Dienststellen); die Datenschutzhinweise sind vor dem Versenden abrufbar. Die Daten werden automatisiert in die Anwendungs-Datenbank übertragen und können dort verwendet und verändert werden. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 4 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die es ermöglicht, einen Veranstaltungskatalog zu führen und zu pflegen, welcher im Internet öffentlich zugänglich ist. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 5 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die es ermöglicht, Einladungen an Gastdozierende und Prüfende digital zu versenden und bereitzustellen, und über einen Abrechnungsprozess für deren Honorare verfügt. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 6 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die über eine Benutzerstruktur (Rechtematrix) verfügt, sodass ausgewählten Nutzergruppen verschiedene Berechtigungen erteilt werde können und unterschiedliche Datenausgaben angestoßen werden können. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 7 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die dem virtualisierten Browser HP Sure Click oder Microsoft Edge nutzbar ist. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 8 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die mit dem Betriebssystem "Microsoft Windows Server 2022 oder aktueller" oder "Red Hat Enterprise Linux 9 (RHEL 9) oder aktueller" betrieben wird oder aufwärts kompatibel ist. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 9 - Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Jahren abgeschlossene Referenzleistungen zur Auslieferung und Implementierung beim Endkunden mit folgenden Anforderungen nachzuweisen - Anzahl Referenzen einer Anwendung, die über eine SOAP-Schnittstelle zu Lernplattform, Kalenderplattform oder Prüfungsplattform verfügen. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab zehn nachgewiesenen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Liegt die Anzahl nachgewiesener Referenzen > drei und < zehn wird hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70/9 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Angabe 7,78% basiert auf einer technischen Limitierung. Die korrekte Gewichtung beträgt: 70/9.
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Nachunternehmer-Anteil
Anteil der Unterauftragsvergabe - Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Erklärung der Nachunternehmerleistung). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig) sowie - Eignungsnachweise der Nachunternehmern analog den Anforderungen an die Bewerber. Die Mindestanforderungen gelten insoweit nicht. Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe - Eignungsnachweise der Nachunternehmern analog den Anforderungen an die Bewerber. Die Mindestanforderungen gelten insoweit nicht. - Haftungserklärung des eignungsverleihenden Unternehmens im Umfang der Eignungsleihe (für den Fall, dass sich der Bewerber die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit leiht.) Leiht sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft die technische Leistungsfähigkeit, ist das eignungsverleihende Unternehmen zwingend für den beliehenen Leistungsteil als Nachunternehmer einzusetzen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gilt § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB . § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.074 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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