Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Stadt Gengenbach - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Grundschule in Gengenbach

Stadt Gengenbach · Gengenbach · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

Status
Vergeben
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Veröffentlicht
10.09.2025

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Stadt Gengenbach - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Grundschule in Gengenbach
    🏆 Ed. Züblin AG · Freiburg
Auftragnehmer
  • Ed. Züblin AG · Freiburg
Eingegangene Angebote 5
Zuschlagsdatum 05.08.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Beschreibung

Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Grundschule in Gengenbach

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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das Vergabeverfahren wird unter Durchführung des "Zwei-Umschlags-Verfahrens" durchgeführt. In der Angebotsphase werden der anonymisiert einzureichende Entwurfsteil ("Umschlag 1") und der wirtschaftliche Teil ("Umschlag 2") in einem Stufenverfahren getrennt gewertet. Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Stadt Gengenbach - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Grundschule in Gengenbach
  • Preis 500 Pkt.

    Die Bewertung im Kriterium "Preis" erfolgt anhand des angebotenen Pauschalpreises für die Erbringung sämtlicher vertragsgegenständlicher Leistungen. Im Rahmen der preislichen Bewertung (auf beiden Stufen) erhält der Bieter mit dem günstigsten Preisangebot die höchste Punktzahl (400 bzw. 500 Punkte). Angebote, deren Gesamtsumme die niedrigste angebotene Gesamtsumme um 100 % oder mehr überschreiten, erhalten beim Zuschlagskriterium "Preis" 0 Punkte. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.

  • Energie/Haustechnikkonzept, Nachhaltigkeit 210 Pkt.
    Qualität

    Kriterium Nr. 3.1 Spezifischer Primärenergiebedarf: Das Angebot mit dem niedrigsten Wert erhält die volle Punktzahl, das Angebot mit dem höchsten Wert erhält 0 Punkte, zwischen diesen zwei Extremwerten erfolgt linear. Es er-folgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Kriterium Nr. 3.2 Gebäudetechnisches Konzept: Der Bieter mit dem besten Konzept die notwendige Kühlleistung über den Einsatz ökologisch schonender Varianten zu erzeugen, erhält die höchste Punktzahl. Kriterium Nr. 3.3 Gebäudebewirtschaftung (Wartungs- und Reinigungskosten): Die Summe der im Preisblatt aufgeführten Wartungskosten für alle Gewerke werden bewertet. Die Flächen des Raumprogrammes sowie die der Innen- und Außenglasflächen werden für alle Bieter mit gleichen Turnussen und gleichen spezifischen Kosten hinterlegt, die Unterhalts- und Glasreinigungskosten durch den AG für ein Jahr berechnet. Die Summe der Wartungs- und Reinigungskosten bilden die Gebäudebewirtschaftungskosten. Der Bieter mit den günstigsten Gebäudebewirtschaftungskosten erhält die volle Punkt-zahl. Angebote, deren Gebäudebewirtschaftungskosten die niedrigsten angebotenen Gebäudebewirtschaftungskosten um 100 % oder mehr überschreiten, erhalten beim Zuschlagskriterium "Preis" 0 Punkte. Die Gebäudebewirtschaftungskosten der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.

  • Architektur/ Funktionalität 165 Pkt.
    Qualität

    Kriterium Nr. 2.1 Architektonische und gestalterische Qualität: Hier wird die Qualität des Entwurfs im Hinblick auf die Architektur, die Grundrisse und die Qualität der Gestaltung beurteilt. Insbesondere werden neben der Grundordnung, Anordnung und Nutzbarkeit der Räume, gute Raumzuschnitte, Anordnung der Gemeinschaftsflächen und der öffentlich zugänglichen Flächen und eine sinnfällige innere Erschließung, gute Nutzbarkeit und Möblierbarkeit, eine möglichst optimale Belichtung bei optimalem Sonnenschutz bietet, bewertet. Des Weiteren wird die attraktive, zeitlose Architektur, Raumerlebnis, gutes Verhältnis der Nutzfläche zur Verkehrsfläche, bewertet. Im Rahmen dieses Kriteriums erfolgt eine Bewertung der angebotenen architektonischen, räumlichen und baulichen Qualitäten, wobei insbesondere folgende baulichen Qualitäten berücksichtigt werden: - Architektonische Qualität - Struktur und Gestaltung - Flexibilität der funktionalen Einteilungen, Funktionen - Qualität der baulichen, konstruktiven Detaillösungen - Qualität der Raumzuschnitte - Qualität der Baumaterialien wie z.B. Bodenbeläge, Wandoberflächen, Türen, Decken, Wandkonstruktionen (z.B. Systemtrennwände), Einbaumöbel etc. Kriterium Nr. 2.2 Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen: 40% der Punkte (Raumprogramm): Je Raum wird je m² Abweichung ein Maluspunkt aufsummiert. Der Bieter mit der geringsten Maluspunktesumme erhält die volle Punktzahl. Der Bieter, dessen Wertungssumme die geringste Maluspunktesumme um 20% übersteigt erhält 0 Punkte. Die Punkteverteilung zwischen diesen zwei Extremwerten erfolgt linear. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. 60% der Punkte (Funktionsbeziehungen): Im Rahmen der Bewertung wird die Anordnung der Räumlichkeiten im Hinblick auf attraktive Raumbeziehungen und gewünschte Funktionsbeziehungen sowie einen möglichst reibungslosen Ablauf des Verwaltungsbetriebes betrachtet. Bei der Bewertung fließen die planerischen und textlichen Inhalte des Angebots des Bieters unter Berücksichtigung der vor-stehenden Ausführungen in die Angebotswertung ein. Kriterium Nr. 2.3 Konstruktion / Leitdetails: Auf Basis des einzureichenden exemplarischer Detailschnitts M 1:50 wird bewertet: - Tragwerk / Konstruktion bzw. die bautechnische Qualität, insbesondere innovative Ansätze wie z.B. Holz- und Holzhybridbau. - die vorgesehene Fassadenstruktur, -gestaltung, der Glasflächenanteil, die Konzeption des Sonnenschutzes sowie die Gestaltung geschlossener Flächen, - die Qualität der Gebäudehülle, - die vorgesehene Dachgestaltung und der vorgesehene Dachaufbau, - die geplante Struktur der Leitungsführung einschließlich der Möglichkeiten von Nachinstallation der technischen Gebäudeausrüstung. Kriterium Nr. 2.4 Qualität der innenräumlichen Zonierung: Bewertet wird die Qualität der innenräumlichen Zonierung, insbesondere die Atmosphären in unterschiedlichen Nutzungsbereichen. Es sollten dabei die verschiedenen Anforderungen an die einzelnen Funktionsbereiche gut umgesetzt werden, wie z.B. Raumqualität, Proportion, Lichteinfall, Behaglichkeit und Aufenthaltsqualität. Kriterium Nr. 2.5 Möglichkeit der Nutzungsänderung / Flexibilität: Bewertet wird das Konzept zur Umsetzung flexibler Raumkonzepte in den Regelgeschossen. Insbesondere wird darauf Wert gelegt, dass eine gewisse Belegungsflexibilität möglich ist, was z.B. durch eine getrennte Abrechnung der Betriebskosten, Aufteilung in eigene Nutzungseinheiten oder eine veränderte Aufteilung der Geschosse erreicht werden kann.

  • Städtebau 125 Pkt.
    Qualität

    Kriterium Nr. 1.1 Städtebauliche Qualität: Hier wird die Qualität der Einfügung des Gebäudekomplexes in die Umgebung bewertet. Darüber hinaus wird die Qualität des Entwurfs im Hinblick auf die architektonische/städtebauliche Gliederung und Wirkung der Fassaden, die Einbindung der Architektur in den landschaftlichen und städtebaulichen Kontext und die Angemessenheit zur Bauaufgabe bewertet. Dabei werden insbesondere die differenzierte Strukturierung und Gliederung der Fassaden, die Materialität sowie die Ausbildung von Fensterformaten und Fassadenelementen und betrachtet. Kriterium Nr. 1.2 Auseinandersetzung mit den örtlichen Gegebenheiten: Hierbei werden die Einfügung des geplanten Gebäudes in die Struktur der Stadt und der Nachbarbebauung in Bezug auf die Gebäudehöhen, Gebäudekanten, sowie Sichtachsen bewertet. Es wird außerdem auf die Auseinandersetzung mit der Nachbarbebauung, sowie ein respektvoller Umgang mit dieser abgestellt. Kriterium Nr. 1.3 Qualität der äußeren Erschließung: Hier wird die Qualität der äußeren Erschließung, insbesondere die Qualität des Erschließungsnetzes für alle Personengruppen (Fußgänger, Anwohner, Mitarbeiter, Lieferverkehr, Menschen mit Handicap, etc.), die Gestaltung der Platz- und Wegebeziehung (Bahnhof, Rathaus, Innenstadt, etc.) und die Erschließung der Tiefgarage mit Ein- und Ausfahrt (Wegeführung zu der Parkierung (PKW/Fahrrad) und Anlieferung sowie deren Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum) bewertet. Kriterium Nr. 1.4 Qualität der Freiräume: Im Rahmen dieses Kriteriums erfolgt eine Gesamtbewertung der Außenräume, der äußeren Erschließung, wobei insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: - Qualität der Außen- und Zwischenräume - Orientierung des Gebäudes und der Eingänge zu den zu erwartenden Verkehrsströmen - Übergänge von Freiraum zu den Gebäuden und den Erdgeschossnutzungen - Aufenthaltsqualitäten für Nutzer und Besucher, - Qualität der baulichen Anlagen wie z.B. Treppen, Stützwände, Beläge; etc. - Qualität der Grün-/Freiflächen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
Ed. Züblin AG Wert nicht veröffentlicht

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 224 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Ed. Züblin AG

    1 Veröffentlichung

    • 11.09.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 6.341 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 217.903 €
Median 659.503 €
Oberes Quartil 2.079.117 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Vergabenummer 2024/3004
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Stadt Gengenbach
Standort Gengenbach, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 10.09.2025
CPV-Code 45210000
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 5
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 6,8)
Erfüllungsort Gengenbach
Laufzeit 01.01.2026 – 30.06.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 1 – 1 €

Bieter (1)
Ed. Züblin AG · Freiburg

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
Ed. Züblin AG
Vertrag 05.08.2025

Ø Bieter in der Branche 6.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 378.901 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 112.408 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 10%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: