Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Einwände oder Zweifel über Leistungen und Verpflichtungen müssen vor Angebotsabgabe vorgebracht werden. Nachträgliche Einwände, die auf Unkenntnis der Örtlichkeit und des geforderten Leistungsumfangs basieren, können nicht berücksichtigt werden!