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Reifen für Nutz- und Mehrzweckfahrzeuge
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung · Offenbach a.M. · Hessen · Bundesbehörde
Angebote bis 21.09.2026, 23:59 Uhr (noch 11 Tage)
Beschreibung
Lieferung von Reifen für Nutz- und Mehrzweckfahrzeuge; Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Einstellung in die KdB-Produktkategorie 24
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von Reifen für Nutz- und Mehrzweckfahrzeuge.
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Aufnahme in die KdB-Produktkategorie 24.
- Offenes Vergabeverfahren durch die Generalzolldirektion.
- CPV-Code 34350000 bestätigt die Ausrichtung auf Fahrzeugteile.
Es handelt sich um die Lieferung von Reifen für Nutz- und Mehrzweckfahrzeuge.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 %
Anhand der Tabelle 1 wird ein Preisdurchschnitt für geforderte Pflichtgrößen (alle in der Tabelle 1 genannten Größen müssen lieferbar sein, - Ausschlusskriterium) ermittelt.
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Lieferumfang 25 %Qualität
Der Lieferumfang wird gemäß der vom Bieter ausgefüllten Tabellen 2-3 (Los 1) errechnet.
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EU-Reifenlabel 20 %Qualität
Die Punkteanzahl für das EU-Reifenlabel wird anhand der vom Bieter ausgefüllten TABELLE 1 errechnet.
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Service 15 %Qualität
Das Kriterium "Service" setzt sich aus der Anzahl der Kundendienststandorte (10 %), der Erreichbakeit des Kundendienstes (10 %), der Personalstärke des Kundendienstes (10 %), der Anzahl der Außendienst- Ingenieure im Kundendienst (10 %), der Erreichbarkeit der Hotline (10 %), der Personalstärke der Hotline (20 %), den Kosten für die Hotline (20 %) und der Lieferfrist in Wochen (10 %) zusammen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Der Produktionsnachweis als Eignungsnachweis gemäß IATF:16949 ist mit dem Angebot vorzulegen. Bei dem geforderten Zertifikat IATF 16949 handelt es sich um eine spezielle technische Spezifikation, die die gesamten Forderungen der Automobilindustrie an Qualitätsmanagementsysteme abdeckt. Erfolgt die Produktion der Reifen nicht durch den Bieter selbst, so ist der Nachweis des Herstellers beizufügen. Zusätzlich ist dann durch Eigenerklärung darzulegen, dass man die Reifen von diesem Hersteller bezieht.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Mit Abgabe des Angebots sind vorzulegen: Darstellung von mindestens 3 dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre. VERGLEICHBAR sind Referenzaufträge, deren Art und Umfang dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzaufträge müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen annähernd gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Vergleichbare LEISTUNGEN sind Aufträge zur Lieferung von Reifen oder von Kfz-Zubehör mit einem Volumen von mindestens 100.000 € innerhalb 1 Jahres. Zu jedem Referenzauftrag sind die folgenden Angaben mitzuteilen: 1. Referenzgeber/-in (Name und Anschrift des/der Referenz- Kunden/-Behörde) 2. Leistungsort (Anschrift) des Referenzobjektes 3. Leistungsgegenstand und- umfang (Art und Umfang der durch Ihr Unternehmen erbrachten Leistungen/Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitskräfte) 4. Leistungszeitraum (von Monat/Jahr ... bis Monat/Jahr ...) 5. NETTO-Auftragsvolumen (in EURO) des Referenzauftrages 6. Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse) mindestens einer Ansprechperson beim/ bei der Referenzgeber/-in, die von der Generalzolldirektion - Zentrale Vergabestelle der Bundesfinanzverwaltung - kontaktiert werden darf und berechtigt ist, dieser Auskünfte zum Referenzauftrag zu erteilen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) oder ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt (§160 Abs. 3 Nr. 5 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, zu richten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 11 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 21.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 122 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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